Ebay Betrugsversuch! Wie handeln?

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
moshbert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrugsversuch! Wie handeln?

Habe mir Anfang dieses Monats ein Handy für über 400 Euro bei eBay ersteigert. Als ich mich nach dem ordnungsgemäßen Eingang des Geldes erkundigen wollte, erfand der Verkäufer zuerst offensichtlich fadenscheinige Ausreden, um den Versand herauszuzögern. (Autounfall, Ware im Kofferraum, Verwandte schrieben angeblich in seinem Auftrag). Als ich nach 2 Wochen noch immer keine Ware hatte schaltete ich Ebay ein. Einen Tag später bekam ich eine Mail von dem Käufer, er sei jetzt wieder auf eigene Verantwortung draussen aus dem Krankenhaus und würde die Ware losschicken. Außerdem schrieb er mir noch, er habe schlimme Sachen von der Post gehört, dass in letzter Zeit viele Pakete verloren gehen und dass er das Paket immer ganz fest mit Panzerband verklebt. Am nächsten Tag kam das Paket an, als ich es annahm fiel mir schon das geringe Gewicht auf, aber ich nahm es (leider) trotzdem an mich. Ich öffnete es gemeinsam mit meiner Freundin und darin waren zwei leere Plastikflaschen und ein schwarzer Beutel. Der Schuhkarton war mit Panzerband zugeklebt, welches allerdings aufgetrennt war und erneut mit Paketband zugemacht zugeklebt war.
Der Verkäufer behauptet nun er habe das Paket Ordnungsgemäß abgeschickt. Habe mal bei DHL angerufen, aber die einzige Möglichkeit, die ich habe ist das Paket wieder zurückzuschicken, was mir natürlich überhaupt nicht weiterhilft, da ich so mein Geld nicht wiederbekomme und meine "Beweise" verliere.
Der Verkäufer verlangt nun von mir, dass ich ihm Bilder schicke, damit er damit zur Post gehen kann, um Geld einzuklagen. Ich habe dem Verkäufer gesagt, er soll mir innerhalb von 48 Stunden das Geld zurücküberweisen, da es mir anhand der geschreibenen Nachrichten völlig klar ist, dass das Problem nicht bei der Post liegt.
Da er das Geld nicht überweisen will, werde ich wohl morgen samt ausgedruckter Ebay-Nachrichtenverkehr zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ist das das richtige Vorgehen und denkt ihr bei der Polizei wird die Sache ernst genommen beziehungsweise wie könnte ich sonst vorgehen?



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Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
da es mir anhand der geschreibenen Nachrichten völlig klar ist, dass das Problem nicht bei der Post liegt.

Stimmt.
Aber wie willst du nachweisen das es der Verkäufer war bzw. der Verkäufer das Paket leer abgesendet hat?
Ich hoffe ihr habt den Inhalt des Paketes nicht angefasst?



quote:
Da er das Geld nicht überweisen will,

Warum auch?
Diebstahl nach Abgabe des Paketes bei der Post ist nicht das Problem des Verkäufers, sondern das Risiko des Käufers.



Sein Anwalt wird so argumentieren (Kurzfassung):
Schlieslich hat er dich doch extra vorgewarnt und beschrieben wie er die Ware und das Paket sichern will.
Dann kommt das Paket an und ist offensichtlich fremdgeöffnet worden.
Anstatt sich diese auffälligkeit vom Postboten bestätigen zu lassen, nimmst du da Paket widerspruchslos an.
Die Freundin ist nicht gerade die Traumzeugin vor Gericht.



quote:
Da er das Geld nicht überweisen will, werde ich wohl morgen samt ausgedruckter Ebay-Nachrichtenverkehr zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Du kannst Anzeige wegen des abhandengekommenen Handys erstatten. Wenn der unbekannte Dieb ermittelt werden kann, könnte man diesen zivilrechtlich für den Schaden haftbar machen - falls er Geld hat.
In der Regel wird der unbekannte Dieb jedoch nicht ermittelt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum auch?
Diebstahl nach Abgabe des Paketes bei der Post ist nicht das Problem des Verkäufers, sondern das Risiko des Käufers. <hr size=1 noshade>


Du übersiehst, dass der V zu beweisen hat, dass sich bei Übergabe an das Transportunternehmen auch die Ware im Paket befand, der Beweis, überhaupt etwas eingeliefert zu haben, dürfte nicht reichen.

quote:<hr size=1 noshade>Der Beklagte hat nicht dargelegt, dass er die ihm im Rahmen von § 433 BGB obliegenden Verpflichtungen, Übergabe und Übereignung der Uhr an den Kläger, erfüllt habe, weshalb er dem Kläger, da ihm nach seinen eigenen Angaben eine Übereignung und Übergabe der Uhr unmöglich ist, zum Schadensersatzverpflichtet ist (§ 440 , 325 Abs.1 BGB a.F.), wobei das Unvermögen der Unmöglichkeit gleichsteht.

Was einen tatsächlichen Erhalt der Uhr durch den Kläger betrifft, so besteht zwar die theoretische Möglichkeit, dass der Kläger trotz eines Erhaltes wahrheitswidrig behauptet, die Uhr tatsächlich nicht erhalten zu haben. Dafür hat der Beklagte hinreichende Tatsachen aber nicht vorgetragen, insbesondere keinerlei Beweis dafür angetreten. <hr size=1 noshade>


LANDGERICHT BERLIN 18 O 117/03
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/zum-gefahruebergang-bei-ebay-kauf-lg-berlin-urteil-vom-1-oktober-2003-az-18-o-11703.html

Auch:

http://www.123recht.net/Leeres-paket-angekommen-__f230081.html

quote:<hr size=1 noshade>Der Verkäufer behauptet nun er habe das Paket Ordnungsgemäß abgeschickt. Habe mal bei DHL angerufen, aber die einzige Möglichkeit, die ich habe ist das Paket wieder zurückzuschicken, was mir natürlich überhaupt nicht weiterhilft, da ich so mein Geld nicht wiederbekomme und meine "Beweise" verliere. <hr size=1 noshade>


Es gibt doch immer bei diesen Fällen nur 3 Möglichkeiten für einen objektiven Betrachter.

1. Der V hat selbst diese Flaschen verschickt.

2. Der V hat korrekt das Handy eingeliefert, das Handy wurde auf dem Transport entnommen und gegen die Flaschen ausgetauscht.

3. Der K hat die Ware korrekt erhalten und behauptet, das Paket wäre leer gewesen.

Da K für das Öffnen einen Zeugen hat, besser wäre es gewesen, insbesondere angesichts der Umstände, den Postboten zu bitten, noch eine Minute zu warten, bis das Paket samt Inhalt überprüft worden wäre, zumal ja schon äußerlich zu sehen war, dass es schon einmal geöffnet wurde, so etwas kann man sich direkt vom Zusteller bestätigen lassen, wird K vielleicht gar nicht so schlecht da stehen, wenn die Freundin unmittelbar nach Erhalt des Paketes bei der Öffnung zugegen war.

Die Aussage der Post ist falsch. Sie kann nicht gegen den Willen des K dem V das Paket zurückschicken, es gehört dem K. Soweit mir bekannt ist, kann der Kunde auch explizit die Post anweisen, das Paket nach Prüfung an ihn selbst zu schicken, das ist sogar auf dem entsprechenden Formular als Alternative vorgemerkt, wenn ich mich nicht irre.

Jedenfalls sollte das Paket umgehend bei der Post reklamiert werden, auch DHL ist noch nicht aus dem Schneider, DHL hat zu beweisen, dass das Paket so wie empfangen ausgeliefert wurde.

Vorher würde ich akribisch genau Paket und Inhalt fotografieren, das Gewicht feststellen (Inhalt + Verpackungsmaterial und Gesamtgewicht incl. Außenverpackung), auf ein Gramm genau. Immerhin ist auf der DHL Einlieferungsquittung des V das Einlieferungsgewicht vermerkt.

quote:<hr size=1 noshade>Der Verkäufer verlangt nun von mir, dass ich ihm Bilder schicke, damit er damit zur Post gehen kann, um Geld einzuklagen. Ich habe dem Verkäufer gesagt, er soll mir innerhalb von 48 Stunden das Geld zurücküberweisen, da es mir anhand der geschreibenen Nachrichten völlig klar ist, dass das Problem nicht bei der Post liegt. <hr size=1 noshade>


Das wird man dem V nicht verweigern können, der K ist zur Mithilfe verpflichtet. Kann aber auch selbst das Paket reklamieren.

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-- Editiert am 27.11.2010 09:44

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Der Gang zur Polizei bringt dir leider dein Geld nicht wieder. Das eilt ja nicht.

Ich denke, der Sachverhalt ist klar. Selbstverständlich hast du Anspruch darauf, dein Geld wiederzusehen. Dein V muss beweisen, dass er nicht nur ein Paket, sondern ein Paket mit dem verkauften Handy bei der Post aufgegeben hat.

Aber wie das so klingt scheint weniger ein Rechtsproblem vorzuliegen. Deshalb würde ich ihm drohen: Entweder er zahlt dir das Geld presto zurück, oder du gehst zur Polizei.

Ich glaube, die kennen ihn schon. Bringt das nichts, kannst du ihn immer noch anzeigen. Zeigst du ihn jetzt sofort an, ist das Druckmittel weg.

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