Hallo
Ich habe bei Ebay einen Kicker für 230€ verkauft. Das Problem ist jetzt, dass sich der Käufer erst zwei Tage nach der Auktion meldete und zwar auch nur deshalb, weil ich ihm mit Anwaltskosten gedroht habe. Das scheint wohl immer zu helfen. 5 Minuten später hat man dann plötzlich eine Antwort. komisch ist das!
Jetzt habe ich in den Kicker so dargestellt, dass er sich in einem sehr guten Zustand befindet, in welchem er sich auch befindet.
Mein problem ist jetzt: Kann der Käufer den Preis noch drücken, in dem er irgendwelche minmalen Mängel findet?
Er hätte sich die Platte ja auch vorher angucken können!
Er schrieb nämlich folgendes in seiner Email: nachbegutachtung des Kickers (super zustand ) werde ich ihnen das Geld selbstverständlich sofort aushändigen.
Der Käufer hatte schon mehrere negative Bewertungen (Spaßbieter) usw
MFG
Martin
Ebay-Bei Abholung der Ware Preisminderung möglich
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Der Bieter hat durch die erfolgreiche Beendigung der Auktion einen verbindlichen Kaufvertrag mit dir geschlossen. Auf Preisverhandlungen bei Abholung musst du daher nicht eingehen. Stimmt dein Artikel mit der Beschreibung überein, bist du auf der sicheren Seite. Schließlich bezahlst du deine Verkaufsgebühr bei eBay bezogen auf den Versteigerungspreis. Sollte die Abholung schiefgehen, würde ich mich gar nicht aufregen: eine rote für den Bieter, Gebührenerstattung von eBay.
Das Problem ist jetzt, dass sich der Käufer erst zwei Tage nach der Auktion meldete und zwar auch nur deshalb, weil ich ihm mit Anwaltskosten gedroht habe.
Dir ist schon bewusst, dass selbst ebay eine Kontaktaufnahme innerhalb von drei
Werktagen empfiehlt, oder??
Wenn du deinem K also schon nach 48 Stunden mit irgendwelchen Anwaltskosten gedroht hast, dann würde es mich überhaupt nicht wundern, wenn sich dein K etwas querstellen
würde, was ich aus seiner Mail allerdings nicht herauslese. Die Ware auf ihren Zustand zu überprüfen ist schliesslich sein gutes Recht.
-- Editiert von Gesil am 13.06.2004 13:03:51
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe ihm nicht mit Anwaltskosten gedroht, sondern nur darauf hingewiesen, dass er einen verbindlichen Kaufvetrag eingegangen ist.
Er selber hat Ihn seinem Antwortbrief geschrieben: um MIR Anwaltskosten zu ersparen würde er vorbei kommen und die Platte bezahlen.
Wie gütig nicht wahr?
Ist vielleicht von meiner seite missverständlich ausgedrückt worden.
Ich verstehe nur einfach nicht wieso sich die Käufer nicht spätestens ein Tag nach der Auktion mal melden können. Wo ist das Problem? Wenn man krank ist oder sonst was hat ist das ja OK! Aber sonst? Wo ist bitte schön das Problem sich mal beim Verkäufer zu melden? Ich muss hier andauern ins Internet gehen nach emails gucken usw. das kostet mich ertsens Geld und zweitens auch Zeit!
Und wenn man dann wenn man mal ein bißchen deutlicher wird sofort nach 5 Minuten eine Antwort bekommt ( kein ScherZ), muss ich mich einfach aufregen. Das tut mir Leid, aber soetwas verstehe ich nichtz. Schließlich will man als Käufer doch auch so schnell wie möglich seine Ware haben!
Wenn der Kicker Mängel hat die nicht nur normale Gebrauchsspuren (Funktion darf nicht beeinträchtigt sein) sind dann muss der K die Ware auch nicht abnehmen... und eigentlich wär ich pers. froh wenn so ein Spaßbieter sich nicht melden würd (wer weiß was fürn lapidaren Ärger der noch ins Haus bringt)
Dann kann mans immernoch dem 2. Bieter anbieten nachdem man dem ersten den Vertrag gekündigt hat.
Hallo Martin,
also erstmal klingt ja folgende Aussage einfach danach, als hättest du was zu verbergen?!
"Mein problem ist jetzt: Kann der Käufer den Preis noch drücken, in dem er irgendwelche minmalen Mängel findet?
Er hätte sich die Platte ja auch vorher angucken können"
Wenn Platte erstklassigen Zustand hat, so wie in der Artikelbeschreibung beschrieben, bestehen da keine bedenken und du musst nix hinnehmen.
Und was Gesil schreibt, da gebe ich ihm voll Recht.
Desweiteren -
"Ich verstehe nur einfach nicht wieso sich die Käufer nicht spätestens ein Tag nach der Auktion mal melden können. Wo ist das Problem? Wenn man krank ist oder sonst was hat ist das ja OK! Aber sonst? Wo ist bitte schön das Problem sich mal beim Verkäufer zu melden? Ich muss hier andauern ins Internet gehen nach emails gucken usw. das kostet mich ertsens Geld und zweitens auch Zeit!"
Spar dir dein Geld und deine Zeit und vergiss Ebay ganz schnell wieder!!!!!
Schon mal daran gedacht, das einige nicht gleich schreiben können???????
Ich biete des öfteren für andere (mit deren Namen), da sie auf Arbeit sind oder einfach nicht können.
Ein sehr guter Freund ist z.B. Reisebusfahrer und hat so gut wie nie eine Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden zu schreiben.
And by the way........
wer bezahlt mir die ZEIT und das GELD, wenn man als Käufer auch 1-2 Tage oder gar 3, ständig ins Netz gehen muss um endlich die Kontodaten zu erhalten, damit man überweisen kann?????
Schon mal daran gedacht, das es auch solche VK gibt?
Du scheinst ein ungeduldiger Zeitgenosse zu sein und ich würde mich nicht wundern, wenn der K auch noch Stress machen würde.
"Er selber hat Ihn seinem Antwortbrief geschrieben: um MIR Anwaltskosten zu ersparen würde er vorbei kommen und die Platte bezahlen.
Wie gütig nicht wahr?"
(Was für eine Bemerkung.......:-(....)
Ähhh..was willst du noch? Was besseres als einen Selbstabholer gibt es doch gar nicht, bei solch einen Artikel.
Keiner von beiden kann evtl. Mängel auf den Transporteur schieben und so wäre diese Art von Ärger doch schon mal völlig aus dem Weg geräumt.
-----------------
"Gruß
Campa"
Hallo Martin, alias Schnorri.
Ich finde es eine Frechheit so mit Leute umzugehen.
Darauf pochen nach 48 Std. gleich mit Anwalt zu drohen.
User: Gesil hat recht eBay sagt als empfehlung: 3 Tage Zeitspanne sich zu melden. Kann es sein, das Du etwas ungeduldig bist ?
Außerdem: Was stimmt denn jetzt: Hast Du mit Anwaltskosten gedroht oder nicht ? In der ursprünglichen Mail steht ja. In einer Antwortmail hier steht nein ! Was denn nun, oder kommst Du ins wanken ? Bitte um aufklärung für alle hier.
Eigentlich unwichtig ob er hat oder nicht. Hat ja mit der Ausgangsfrage nichts zu tun
Und bei Spaßbietern wird wohl jeder ungeduldig.
Preisminderung ist mögl. bei berechtigten Mängeln, ansonsten wohl nicht.
Außerdem nehm ich mal an das Selbstabholung von dem Teil eh erwartet wurde... aber wohl keine Überprüfung (obwohl das wohl jeder Selbstabholer macht wenn mögl. und er nicht dumm ist).
Hallo Trebor,
klar hatte meine Ausführung nichts mit der Ausgangsfrage zu tun.
Stutzig wurde ich nur, weil der Urheber sich widersprach.
Ich werde nach der Bundesbesoldungstabelle für Richter & Beamte bezahlt und zu meinem Job gehört nunmal sehr genaues lesen !
Also
Damit sich hier nicht noch mehr Leute streiten. DAs Problem ist behoben. Der Freund des Bieters hat die Platte gekauft und abgeholt!
Und jetzt?
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