Ebay Bahn Gutschein Verkauft, Reklamation

27. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)
Ebay Bahn Gutschein Verkauft, Reklamation

Guten Abend, ich hoffe auf schnelle Hilfe für einen Bekannten.

Es geht um den kleinen Betrag von 17€ jedoch geht es hierbei wirklich ums Prinzip.

Person A hat bei ebay einen Bahngutschein in Höhe von 25€ verkauft, welcher bis zum 31.12.2013 gültig ist.

Bei ebay kann man bei den Gutscheinen eine Gültigkeit eingeben und das wurde auch korrekt gemacht.

Der Gutschein wurde verkauft und bezahlt.

Danach wurde der Code per Mail verschickt und dann noch wegen Androhung einer schlechten Bewertung sogar mit übernahme der Portokosten nochmal per Post.
(Es kam ne Mail in der Stand, dass der Käufer dachte es sei ein Geschenkgutschein der physisch vorhanden ist und weil das nicht der Fall ist wollte man vom Kauf zurücktreten, aus dem Grund wurde der Gutschein noch nachgesendet)

Nachdem das alles schon geschehen war beschwerte sich der Käufer, der Gutschein sei nicht gültig, daraufhin hat Person A bei HKX angerufen und nachgefragt, dort wurde gesagt, dass der Gutschein noch gültig ist und dazu wurde noch erwähnt, dass lediglich der Buchungszeitraum bis zum 31. ist, die fahrt jedoch bis 4 Monate nach diesem Datum stattfinden kann.

Daraufhin hat Person A eine eMail geschrieben in der natürlich drin stand, dass der Gutschein noch gültig ist und nicht eingelöst wurde und als Zusatz die Info mit den 4 Monaten. (DAS MIT DEN 4MONATEN WAR EINE FALSCHE AUSSAGE VON HKX, DAS HAT SICH ABER ERT HEUTE ABEND RAUSGESTELLT)


Jetzt kam heute Abend eine eMail:

quote:
"Hallo, ich habe heute bereits 3 x mal mit dem HKX telefoniert; der Gutscheincode lässt sich nicht einlösen; die Mitarbeiter haben es selbst versucht; dabei u.a. heraus , dass mit dem Gutscheincode Betrug betrieben wurde; er wurde 3 x eingelöst; man hat mir auch einen Namen genannt; die Sicherheitsprüfung läuft und dauert an; für eine Reise kann er nicht mehr benutzt werden; ich weiss nicht woher sie den Gutschein haben; mein Geld ist weg, und wir werden keine Buchung vornehmen können; ich habe Meldung an Ebay gemach"



Daraufhin hat Person A wieder bei HKX angerufen und den Sachverhalt erklärt, die Mitarbeiterin von HKX hat bestätigt, dass sich die Dame gemeldet hat und eine Mitarbeiterin den Gutschein sperren lies weil der Verdacht nahe lag, dass der Gutschein missbraucht wurde, was aber Blödsinn war, da der Gutschein bis Heute nie eingelöst wurde. Desshalb wurde ein neuer Code generiert , den Person A soeben wieder an den Käufer weitergeleitet hat.



Ich hoffe man kann es noch in etwa nachvollziehen, die Frage ist jetzt einfach. Ob Person A das Geld zurückerstatten muss, weil Person A nach der Auktion die Sache mit den 4 Monaten noch per Mail geschrieben hat oder nicht. Die Angaben in der Auktion waren lediglich Gültigkeit bis 31.12.2013, da stand nichts von den 4 Monaten.
Der Käufer hat ja auf den Artikel geboten wie er in der Auktion stand oder ändert sich etwas an dem Kaufvertrag nachträglich?

Bitte um rückmeldung,

Vielen Dank und allen guten Rutsch...


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7 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Warum hast du immer wieder solche dämlichen Probleme mit ebay?
Lass es doch einfach wenn du es nicht schaffst, vernünftig deine Auktionen abzuwickeln.
Du scheinst ja sowieso schon insolvent zu sein, machst deine Lage aber bestimmt nicht besser, wenn du noch mehr Unsinn auf ebay treibst.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Danke für den netten Kommentar aber
1. Habe ich das Problem nicht
und 2. wenn es eindeutig wäre würde ich nicht fragen
und 3. Sehe ich nicht gerade die Schuld bei Person A
und 4. War meist ich, oder derjenige für den ich den Thread eröffnet habe der geschädigte, nie anders rum.

Also wende dich mit deinem "Lass es doch einfach" bitte an die eBayer, die all diese Probleme verursachen und das oft auch absichtlich.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich habe nicht behauptet, dass du die Probleme verursacht hast, aber bei dir geht so dermaßen viel schief, dass du es einfach lassen solltest...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Gut... Trotzdem hätte ich gerne einen qualifizierten Beitrag der mir Weiterhilft egal in welcher Weise, danke

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

A hat falsche Angaben bzgl. des Gutscheines gegenüber dem Käufer gemacht und ist daher zur Nacherfüllung/Rückabwicklung verpflichtet.

Ob A den Betrag von HKX wieder bekommt hängt davon ab, ob er die Falschaussage der Hotline beweisen kann, ansonsten sehe ich da wenig Chancen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Gut werde das Geld zurücküberweisen, ich wollte wie gesagt nur eine Zweite Meinung da ich mir sicher war, dass die Dame gar nicht vorhatte den Gutschein vor dem 31.12 einzulösen,
Also Danke



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
1. Habe ich das Problem nicht

quote:
Gut werde das Geld zurücküberweisen


So viel dazu.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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