Ebay Auktion-Urheberrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot

12. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jens901
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Auktion-Urheberrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot

Liebe Community,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Und zwar wollte ich bei eBay einen virtuellen Gegenstand eines bestimmten Spiels von EA verkaufen. Für die Auktion hatte ich ein Bild über die google-Suche gefunden (Nutzungsrechte auf "Zur Wiederverwendung gekennzeichnet" gestellt) verwendet.
Dieses Bild stammt von der Wikipedia-Seite (http://www.google.de/imgres?imgurl=https%3A%2F%2Fupload.wikimedia.org%2Fwikipedia%2Fcommons%2Fthumb%2Ff%2Fff%2FFIFA_series_logo.svg%2F2000px-FIFA_series_logo.svg.png&imgrefurl=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FFIFA_(Spieleserie)&h=904&w=2000&tbnid=vZcJoqDWBX0QnM%3A&docid=Ctg-WuU1lHVEwM&ei=IaREVsidHsj-sQGkoJfoCQ&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=249&page=1&start=0&ndsp=14&ved=0CCAQrQMwAWoVChMIiLLAi46LyQIVSH8sCh0k0AWd)

So nun habe ich eine eBay-Nachricht erhalten:

beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.
- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.

Ihr Angebot wurde geprüft, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass Ihr Artikel seine Urheberrechte verletzt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber, um zu erfahren, warum er die Prüfung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html



Wenn Sie wieder einen Artikel einstellen, werden Sie möglicherweise aufgefordert, eine Infotour zum Thema "Schutz gewerblicher Schutzrechte und geistigen Eigentums" zu absolvieren. Sehen Sie sich diese Infotour vollständig an und prüfen Sie bitte anschließend Ihren Kontostatus auf eventuelle weitere Probleme. Wenn dort keine weiteren Probleme angezeigt werden, sollten Sie auch wieder in der Lage sein, Artikel zu verkaufen.

Die Infotour "Schutz gewerblicher Schutzrechte und geistigen Eigentums" finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/help/tutorial/verotutorial/intro.html

Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.

Der Rechteinhaber ESA - Entertainment Software Association oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.



Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber ESA - Entertainment Software Association.

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet:
xxx@newmo.com


Habe ich nun mit weiteren Konsequenzen zu rechnen oder bleibt es bei dieser Mahung?
Das Bild erreicht meiner Einschätzung nach nicht den gewissen Grad an Individualität der Schöpfung, da es sich eher um ein 0815-Bild handelt.

Für jede Hilfestellung oder Beratung besten Dank im Voraus.

Beste Grüße

J.J

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Du kannst noch mit einer Rechnung wegen unerlaubter Nutzung des Bildes vom Rechteinhaber rechnen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jens901
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch bei einem Bild was zur Wiederverwendung gekennzeichnet wurde? Auch habe ich gelesen, dass Bilder die von Wikipedia stammen sogar frei und kommerziell verwendet werden dürfen?!

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


Ich vermute eher, dass es gar nicht um das Bild geht, sondern um die Verwendung geschützter Markennamen.
Oder um den Verkauf von Markenartikeln, für die du (in den Augen des Markeninhabers) keine Verkaufslizenz hattest.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jens901
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Und mit welchen Konsequenzen sind in diesem Fall zu rechnen? Sorry das ich diese Fragen stellen muss, bin auf diesem Gebiet leider etwas unerfahren. Auch würde mich interessieren welche Beträge in solchen Fällen von den Urhebern gefordert werden? Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Und mit welchen Konsequenzen sind in diesem Fall zu rechnen?

Möglicherweise mit gar keinen, außer dass du dich bei eBay erst durch die Infotour "Schutz gewerblicher Schutzrechte und geistigen Eigentums" klicken musst, bevor du das nächste Mal was verkaufen darfst.

Bisher steht ja überhaupt nicht fest, dass du etwas gesetzlich verbotenes gemacht hast. Es geht bislang "nur" darum, dass eBay auf Wunsch von EA dein Angebot gelöscht hat.

Es ist nicht verboten, virtuelle Gegenstände bei ebay zu verkaufen.
EA findet es nicht gut, wenn virtuelle Gegenstände aus EA-Spielen bei eBay verkauft werden.
Möglicherweise bittet EA bei eBay darum, dass virtuelle Gegenstände aus EA-Spielen bei eBay gelöscht werden.
Wenn eBay auf diesen Wunsch (freiwillig oder gegen Bezahlung) eingeht, dann kann man als eBay-Nutzer nicht machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Es ist nicht verboten, virtuelle Gegenstände bei ebay zu verkaufen.


Vielleicht untersagen es aber die AGB - was relevant wäre, wenn der VK den AGB wirksam zugestimmt hat und nicht etwa Wiederverkäufer ist.

Falls es aber doch um das Bild gehen sollte:

Zitat:
Nutzungsrechte auf "Zur Wiederverwendung gekennzeichnet" gestellt


Das würde dir gegenüber EA nichts helfen, wenn die Verbreitung eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Du könntest dann nur denjenigen in Regreß nehmen, der sich wahrheitswidrig des Rechtes berühmt hat, Dritten die Verwendung des Bildes gestatten zu dürfen - im Zweifel also einen anonymen/pseudonymen Wikipedia-Nutzer in Papua-Neuguinea oder so.

-- Editiert von JenAn am 13.11.2015 12:08

1x Hilfreiche Antwort

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