Ebay Auktion - Käufer reklamiert

12. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Markus1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktion - Käufer reklamiert

Hallo,
ich habe in eBay einen elektro artikel verkauft, es handelt sich um ein autoradio.
Dies habe ich dem Käufer auch wie angegeben geliefert.

Nachdem der Käufer die Ware erhalten hat, kam eine Mail "wo die Fernbedienung denn sein soll".
Daraufhin wunderte ich mich welche von welcher Fernbedienung er sprach.

Nachdem ich meine Artikelbeschreibung geprüft hatte, stellte ich fest, das ich beim kopieren der Herstellerdaten aus Versehen einen Satz mit kopiert habe, welche angibt das eine FB dabei sei.
Natürlich erklärte ich dem Käufer freundlich diesen Fehler und hab diesen angeboten, das ich einen kleinen Betrag zurücküberweise aufgrund dieses fehleres von mir, da es für DIESES Gerät eigentlich gar keine FB gibt (Sonstige Herstellerdaten sind aber gleich)
Daraufhin bekam ich eine sehr unhöfliche Mail, womit der Käufer mir nun mit Gericht und Anwalt droht, da ich das ganze Gerät zurücknehmen soll.
(In der Auktion habe ich auf den Privatkauf hingewiesen)

Was ist davon nun zu halten?

Gruß

Markus T.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Was ist davon nun zu halten?

Du solltest das Teil einfach zurücknehmen, immerhin hast du eine Eigenschaft in deiner Besschreibung angegeben, die nicht vorhanden ist. Das Gerät entspricht also keineswegs deiner Beschreibung. Sei froh, wenn er dir alles zurückgeben will, er könnte wohl auch ein Gerät von dir verlangen, welches das mit der FB kann.

Auch ist es fraglich, ob der Hersteller bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung auch noch Ansprüche gegen dich stellen könnte! Du darfst nicht einfach hingehen und die Angaben der Herstellerseite kopieren, ohne deren Einverständniss...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Entweder das liefern was man verkauft hat, oder das Radio zurücknehmen und Kaufpreis inklusive Versandkosten erstatten oder sich vor Gereicht verklagen lassen und verlieren.



quote:
In der Auktion habe ich auf den Privatkauf hingewiesen

Na und? Trotzdem haftet man für falsche Angaben, egal ob gewerblich oder privat.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
Markus1978
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das ist mir klar.
mir geht es ja darum, das es ja nicht mal eine FB für den Artikel gibt.
Und der Käufer nun so einen Aufstand macht, obwohl man ganz klar merkt das dieser mit dem Radio insgesamt nicht zufrieden ist.
Das ist natürlich nicht meine Schuld, ich habe alle Angaben über das Radio richtig gemacht und es funktioniert auch einwandfrei.
Wie gesagt habe sogar angeboten einen kleinen Betrag als Entschädigung zurückzugeben, wegen des kleinen fehlers der Beschreibung, daraufhin kam nur eine unfreundliche mail

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
mir geht es ja darum, das es ja nicht mal eine FB für den Artikel gibt.
Du hast ja aber eine Fernbedienung mit angegeben!!! Evtl war ja ganz genau das der Punkt wieso der Käufer dir das Radio überhaupt abgekauft hat.

quote:
Und der Käufer nun so einen Aufstand macht, obwohl man ganz klar merkt das dieser mit dem Radio insgesamt nicht zufrieden ist.

Ist doch verständlich, denn immerhin fehlt die Funktion, die dem Käufer am allerwichtigsten ist. Ich wäre damit auch nciht zufrieden!

quote:
Das ist natürlich nicht meine Schuld, ich habe alle Angaben über das Radio richtig gemacht und es funktioniert auch einwandfrei.

Ja was denn nun, hast du was von Fernbedienung hingeschrieben oder nicht?

Wenn du nichts von Fernbedienung geschrieben hättest, wäre diese Aussage von dir richtig, jedoch aber hast du etwas von Fernbedienung hingeschrieben und somit sind deine Angaben alles andere als richtig!!!

Der Käufer hat sich auf deine Angaben verlassen, die du gemacht hast! Und du hast nunmal falsche Angaben gemacht, stehe dazu und versuche das Ganze gütlich zu regeln, indem du das Gerät zurücknimmst und die entstandenen Kosten übernimmst...



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#5
 Von 
guest-12315.02.2010 09:51:08
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Scurgo
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 47x hilfreich)

@janine23
Schon mal was von § 284 BGB - Ersatz vergeblicher Aufwendungen gehört?
Der Käufer kann sich theoretisch den Artikel mit Fernbedienung kaufen und die Kosten die über den bezahlten Kaufpreis für das bereits beim Verkäufer erworbene Radio geltend machen.
Natürlich muss er dann der Radio an den Verkäufer zurückgeben.

Es ist jetzt natürlich fraglich auf was der Käufer sich bezieht, auf die Artikelüberschrift (Typ XYZ) oder auf die Beschreibung ( mit Fernbedienung).

Daher am besten mal die Artikelnummer posten, dann kann man sich ein besseres Bild machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.02.2010 09:51:08
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Scurgo
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 47x hilfreich)

quote:
Wandlung ist angesagt. Der VK ist natürlich für die diesbezüglichen Aufwendung des K - u.a. Porto für die Rücksendung - erstattungspflichtig. D. h. der K ist so zu stellen, wie vor dem Erwerb des Radios.



Nicht ganz richtig:
Denn der Käufer muss so gestellt werden das ihm keine finanziellen Nachteile aus dem Vertrag entstehen. Das heißt es muß sichergestellt sein das er den beschriebenen Artikel mit den zugesicherten Eigenschaften (das heißt incl. Fernbedienung) zu dem vertraglich vereinbartem Preis bekommt. Verantwortlich hierfür ist der Verkäufer.

Das einzige was dem im Wege stehen könnte, ist das es den Artikel mit Fernbedienung nicht gibt. Dann kommen aber eventuell Schadensersatzforderungen ins Spiel.

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