Ebay Auktion - Betrug??

5. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
k10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktion - Betrug??

Hallo zusammen,

bin hier ganz neu, deshalb verzeiht mir bitte Formfehler. Also der Sachverhalt ist folgender:
Am 17.02 habe ich einige Produkte von einem Verkäufer bei Ebay über Sofort-Kaufen ersteigert. Es handelt sich dabei um Unterwäsche der Marke Bruno Banani. Der Gesamtpreis für alle Artikel betrug ca. 110 Eur. Der Link für eine der Auktionen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2890458733&ed=1077044400

Nachdem ich den Betrag sofort überwiesen hatte, nahm es ca. 2 Wochen in Anspruch, bis der Händler mir nach einer telefonischen Mahnung die Ware endlich zusendete (auch andere Käufer beschwerten sich schon über die langen Lieferzeiten). Bei dieser Lieferung wurden aber bestimmte Produkte gar nicht mitgeliefert, manche Produkte wurden falsch geliefert (andere Form usw.).

Ich forderte den Verkäufer unzählige Male auf, mir die richtigen Produkte nachzusenden, aber auch weitere 4 Wochen lang (!!) kam nichts bei mir an. Nach weiteren unzähligen Mahnungen per mail, in denen ich teilweise auch schon mit einem Anwalt drohte, schickte er die Ware dann angeblich los, doch bei mir kam wieder mal nichts an, auch die nächsten 2 oder 3 Wochen nicht. Der Verkäufer behauptete, er habe die Ware losgeschickt, aber auf die Aufforderung, er solle mir einfach mal die Ident-Nummer zum Nachweis zuschicken, reagierte er nicht. Das einzige, was er mir nun anbot, war, dass er mir das Geld zurücküberweisen werde, wenn ich ihm meine Kontodaten geben würde. Damit war ich jedoch nicht einverstanden, weil ich es nicht einsah, 3 Monate lang auf die Ware zu warten, um sie dann einfach zurückzuschicken und mit gar nichts dazustehen.

Da er mir auf jede mail jetzt nur noch mit "Senden Sie mir bitte ihre Tel." reagiert, dann aber nicht anruft, erwäge ich nun, ihm die Ware doch zurückzusenden, aber Schadenersatzforderungen zu stellen. Wie sieht es hier mit meinen Chancen aus, wie hoch darf der Schadenersatz sein und wie kann ich das passend begründen? Eine schriftliche Mahnung per Einschreiben ist meinerseits leider nicht erfolgt, da es sich um eine Online Auktion gehandelt hat, dachte ich, mails (auf die er ja auch regelmäßig antwortet) müssten reichen.

Danke schon mal im Voraus für jegliche Hilfe!

Gruß, k10

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
scharfmacher
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, der Verkäufer wurde inzwischen von Ebay gesperrt, was bei Mitgliedern, die keine negativen Bewertungen haben darauf schließen lässt, das er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ebay nicht mehr nachkommen kann. Kurz, er ist pleite. Dem würde ich nichts wieder zurück schicken.
Im übrigen hat der gewerbliche Verkäufer vergessen auf das Widerrufsrecht nach §312ff BGB hinzuweisen, was bedeutet, das die Ware eigentlich unbegrenzt zurück gegeben werden darf.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Sie brauchen , sollten und müssen nichts zurücksenden momentan .

Der Verkäufer ist seinen Pflichten zur Vertragserfüllung nicht nachgekommen .

Er hat zumindest zum Teil nicht geliefert . Die "Fehl"-lieferungen können Sie als nicht geliefert betrachten . Sollte er diese tatsächlich zurückhaben wollen , so müßte er mit den entsprechenden Versandkosten in Vorleistung treten.

Ansonsten , wenn Sie die Energie aufbringen wollen , Mahnverfahren einleiten , Vollstreckung usw.

Ist eigendlich die Frist für den Käuferschutz schon abgelaufen ???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
k10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Antworten. Die Frist für den Käuferschutz geht glaube ich 90 Tage, oder? Da die Auktion am 17.02 erfolgte, dürfte sie noch nicht abgelaufen sein. Wenn ich das aber richtig verstehe, müsste ich dem Verkäufer eine Frist setzen von einer Woche, in der er das Geld auf mein Konto zurücküberweisen soll. Wenn er dieser Frist nicht nachkommt, stelle ich den Antrag für alle Artikel, die nicht oder falsch geliefert wurden, sehe ich das richtig?

Wenn ja, dann stehe ich ja am Ende nur mit dem bezahlten Geld da, wie sieht es mit Schadenersatzforderungen aus? Sind diese nicht möglich?

Danke, k10

0x Hilfreiche Antwort

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