Ebay Auktion Artikel verschickt Käufer nicht erhal

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
cracker-df
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Ebay Auktion Artikel verschickt Käufer nicht erhal

Guten Tag,

vorweg ich bin neu hier!!!

Ich habe heute Post von einem Anwalt erhalten.
Und zwar habe ich mitte Dezember einen Autoradio inkl. Navi Box verkauft.
Der Verkäufer hat mich über ebay angeschrieben das das Autoradio kauputt sei und das die Navi Box fehle. Da ich jetzt eine ganze weile kein Internet hatte und ich dies auch nicht ernst nahm weil das Radio hat 100% funktioniert und die Box hatte ich auch mitgeschickt habe ich mich darum nicht mehr gekümmert. Vom Käufer habe ich auch nichts mehr gehört. Also dachte ich Sache erledigt. Da es immer einige gibt die danach den Verkaufspreis drücken wollten. Heute habe ich dann eine Nachricht von seinem Rechtsanwalt erhalten. Das ich entweder die Box schicken soll oder den gesamten Kaufpreis. Dazu soll ich noch seine Rechtsanwalt Gebühren übernehmen.

Nun meine Frage ich habe das Radio komlett versichert verschickt und meine Freundin hat sogar noch gesehen wie ich es komplett verpackt habe. WIe geht es jetzt weiter, habe ich schlechte Chancen, bin ich überhaupt Schuld?

Ich mein es gibt ja nur 2 Antworten: Entweder er lügt oder ich lüge! Oder jemand hat die Ware dazwischen geöffnet und die Ware enfernt.

Ich brauche jetzt ganz dringend eine Antwort da ich noch Schüler/ Azubi bin und mir einen Rechtsanwalt nicht leisten kann

Vielen Dank

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Da bei Versandgeschäften in der Regel der Gefahrenübergang nach Abgabe beim Paketdienst auf den Käufer übergeht, und Du durch Deine Freundin beweisen kannst, dass alles ordentlich im Paket war, dürfte nicht viel passieren.

Druck die Auktion aus als Beweis dass es ein Privatverkauf ohne Gewährleistung war, mach eine Kopie und schick die dem RA und lehne jegliche Haftung ab.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cracker-df
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist das geregelt das bei Versandgeschäften der gefahrenübergang beim Verkäufer liegt?
Ich schreibe bei meinen Auktionen immer nur Gewährleistung und Garantie ausegschlossen.
Desweiteren habe ich 138 positive Bewertungspunkte bei Ebay das müsste doch auch was aussagen!
Der Käufer ist sowieso ein bisschen komisch jetzt hat er sich fast 3 Monate nicht gemeldet??
Und er hatte ja auch geschriebn in ebay das das Autoradio defekt ist steht aber nichts vom Anwaltschreiben drin sondern nur das die Gps-Box fehlt.
Und da kann ich leider nix machen weil ich das Radio und die GPS_Box mitverschickt habe und das eben nur duch meine Freudin belegen kann

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Der Gefahrenübergang ist im HGB geregelt und bei versichertem Versand bist Du eh aussen vor, solange Du belegen kannst was eingepackt war.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Der Gefahrenübergang ist im HGB geregelt und bei versichertem Versand bist Du eh aussen vor, solange Du belegen kannst was eingepackt war.
****
Ist im BGB geregelt:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Danke Bogus, Tippteufel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Wobei ich viel Wert auf Thorstens Beieträge lege, ich sehe das ganz anders.

Mir gefehlt nicht, dass du nach 138 positive Bewertungen mit deine Freundin der Artikel verpackt und verschickt hast, als du dann seine Reklamation im Dezember gelesen hast, traten technische Probleme auf Da ich jetzt eine ganze weile kein Internet hatte [u][/u] bis heute? Plötzlich als die Anwaltsbrief heute kam bist du wieder online.

quote:
Der Käufer ist sowieso ein bisschen komisch jetzt hat er sich fast 3 Monate nicht gemeldet??


Das ist überhaupt nicht komisch, selbest wenn er sich 3 Monate nicht gemeldet hat, er hat sofort reklamiert und DU hast dich nicht gemeldet. Er hat natürlich das Recht zu denken, das du ein Betrüger bist. Dann braucht man ein Überlegungszeit, ob es sich lohnt zum Anwalt zu gehen oder "Schwamm drüber" . Nach 3 Monate betrügen zu fühlen und man kommt damit immer nocht nicht klar, darf die Anwaltsbrief von heute nicht überaschend sein.

quote:
Und da kann ich leider nix machen weil ich das Radio und die GPS_Box mitverschickt habe und das eben nur duch meine Freudin belegen kann


Naja, wenn seine Freundin das Paket geöffnet hat, dann wird Aussagen gegen Aussage...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cracker-df
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo,

ich habe mich eben nicht gemeldet weil ich ja kein internet hatte hab zwar schon möglichkeiten ins internet zu kommen, aber eben nur wenn es sehr wichtig ist.
2) Habe ich dem Käufer nicht zurück geschrieben, da dies kein Thema ist weil ich ja den Artikel komplett verschickt habe. Es kommt sehr häufig vor das sich Käufer melden und sagen artikel ist nicht angekommen oder es fehlt etwas (damit möchten sie oft den Verkaufspreis drücken, oder sich den Kaufpreis erstatten lassen) wenn man ihnen dann sagt artikel wurde versichert verschickt, dann bekommt man ganz schnell eine positive bewertung und die angelegenheit ist geklärt. Daher denke ich mir das der Käufer einfach der Verkaufspreis drücken will. Zu meiner Freundin als Zeuge. Meine Freundin schaut zwar nicht bei allem dabei zu was ich verpacke aber sie sieht es halt öfters, daher hat sie auch gesehen wa sich verpackt habe.

Jetzt meine Frage wie soll ich weiter vorgehen, muss ich mir auch einen Rechtsanwalt einschalten oder soll ich warten was passiert?
Wie läuft die Sache dann ab?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> muss ich mir auch einen Rechtsanwalt einschalten

Kein Mensch muß müssen. In diesem Fall ist der Streitwert ja wohl auch unter 5000 EUR, also bräuchtest du selbst vor Gericht keinen Anwalt (obwohl es sich natürlich empfiehlt).
Du mußt dich eher fragen, ob du das alleine durchziehen (oder aussitzen) willst oder dir vielleicht doch professionelle Hilfe holst.

1x Hilfreiche Antwort

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