Ebay Artikel defekt

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Artikel defekt

Hallo,
ich habe kürzlich einen Elektroartikel(Gitarrenendstufe) über Ebay versteigert. Als ich das Gerät vor dem Versenden das letzte Mal benutzt hatte war es in Ordnung. Jetzt hat mich der Käufer angeschrieben und behauptet, dass ein Kanal defekt sei und dass ich davon gewusst hätte und dass er ein Gutachten
erstellen lassen könnte, welches beweist, dass das Gerät schon vorher defekt war.
Ich habe das Gerät schon bei Ebay gebraucht ersteigert und
an der Rückwand fehlte eine Schraube, also ist wohl schonmal das Gehäuse geöffnet gewesen. Die Endstufe hat bei mir aber so funktioniert wie sie soll...Jetzt verlangt der Käufer, dass ich entweder das Gerät zurücknehme oder Reparaturkosten in Höhe von 100 € übernehme.
Was tun?

Danke

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Immer dieselbe Antwort: Der Käufer muß tatsächlich nachweisen, daß das Gerät bereits bei dir defekt war. Ob ihm das gelinegn kann, kannst du besser beurteilen als wir!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich find es schon ein bisschen seltsam, dass das Gerät jetzt plötzlich defekt ist und vorher funktioniert hat. Wenn ich wissentlich ein defektes Gerät verkauft hätte, hätte ich schlauerweise einen Gewährleistungsausschluss
angegeben. Vielleicht sollte ich auf das Gutachten bestehen. Ich frage mich aber nur wie man das nachweisen will...Ich wäre ja auch bereit ihm was zu zahlen,
aber 100€ sind mir echt zu viel (Student). Ich kann mir halt auch keinen Anwalt leisten...

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Wenn ich wissentlich ein defektes Gerät verkauft hätte, hätte ich schlauerweise einen Gewährleistungsausschluss
angegeben.*

Das ist nicht dein Ernst? Du glaubst so etwas tun zu können?

1. Der Gewährleistungsausschluß berechtigt dich nicht, Ware mit Sachmängeln zu verkaufen!

2. Du begehst damit eine Straftat. Nämlich Betrug nach §263 StGB .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich ja nicht gemacht.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es Leute gibt, die sowas machen um
sich abzusichern. Jetzt hab ich aber ein Problem:
Wer sagt mir denn, dass der Schaden nicht beim Käufer aufgetreten ist und das er jetzt probiert mir die Kosten aufzudrücken (was ich nicht wirklich glaube)? Vor allem: wie sollte ich das nachweisen, wie soll er nachweisen, dass der Defekt schon vorhanden war. Weil so ziemlich jeder Defekt an einem Elektrogerät zu jedem Zeitpunkt auftreten kann.
Ich meine jeder theoretisch zugefügte Schaden von mir kann doch auch von dem Käufer verursacht worden sein.
Da kann ich mich als Verkäufer ja gar nicht schützen! So ein Mist...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Nein, nein, du verstehst nicht! Mit einem Gewährleistungsausschluß kann st du dich nicht absichern, wenn du wissentlich defekte ware verkaufst!

*Vor allem: wie sollte ich das nachweisen*

Du mußt gar nichts nachweisen. Juristisch geshen ist der K in der Beweiapflicht, aber das habe ich doch schon geschrieben.

*wie soll er nachweisen, dass der Defekt schon vorhanden war.*

Das ist auch das Problem bei Privatverkäufen, weil in der Regel äußerst schwierig zu führen! Ist sein problem und dein glück.

*Ich meine jeder theoretisch zugefügte Schaden von mir kann doch auch von dem Käufer verursacht worden sein.*

Ja und...

*Da kann ich mich als Verkäufer ja gar nicht schützen! So ein Mist...*

Ne, eher umgekehrt!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal.
Eine Frage hätt ich noch: was passiert, wenn er das einem unbeteiligtem dritten zur überprüfung gibt bevor er mich über den Defekt informiert oder mir die Chance gibt das Gerät zu überprüfen? Ich kann ja nicht nachvollziehen, ob ein defekt bescheinigt wird, der nie vorgelegen hat...

Gruss aus dem Wald

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Der Dritte müßte erstmal ein Fachmann sein, der berechtigt ist, ein Gutachten zu erstellen. Nun, wenn dieser einen defekt feststellt, hilft ihm das zunächst nicht weiter. Der fachmann müßte beglaubigen, daß der Defekt bereits länger besteht, also bei Übergabe bereits vorhanden war. Meinstens ist dies wie bereits erwähnt äußerst schwierig.

Und das sind wir wieder an dem Punkt: Es muß dir nachgewiesen werden, daß der Defekt bereits bei übergabe Bestand!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielleicht sollte ich von meinem Recht auf Mängelbeseitigung Gebrauch machen. Hmm, darf der Käufer überhaupt Hand an das Gerät anlegen lassen ohne mich zu informieren?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

welche Mängel willst du denn beseitigen, wenn es nach deiner meinung keine gibt?

so langasam klingt das unglaubwürdig...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, schönen Dank auch...
Laut Käufer scheint's ja
Mängel oder einen Defekt zu
geben (von dem ich nichts weiss, verlass dich drauf).
Vielleicht war es falsch formuliert. Nennen wir es doch einfach eine nachträgliche Überprüfung.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Nennen wir es doch einfach eine nachträgliche Überprüfung.*

das ist etwas anderes.

ich mache so etwas in der regel nicht, wenn ich mir sicher bin, daß der defekt vor dem versand nicht vorhanden war. macht nämlich nur sinn, wqenn man den verdacht hat, daß der k sich den defekt komplett ausgedacht hat. in jedem anderen fall ist er vom transportunternehmen oder vom k selbst produziert worden. da erstatte ich auch nichts, weil ich rechtlich abgesichert bin!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Du scheintst ja öfter damit zu tun zu haben...
Ich hab halt keinen Bock auf Stress und würde eine nachträgliche Überprüfung
anbieten um mir selbst ein
Bild davon machen zu können. Nur wenn der Typ am
längeren Hebel sitzt weil er 'ne Rechtsschutzversicherung hat und ich nachher Anwalts- und Prozesskosten tragen muss, hab ich echt ein Problem. Er kann sich ja
z.B. einfach ein oder zwei Zeugen (vielleicht Freunde) "besorgen" die beim Auspacken "anwesend" waren und mit denen er das Gerät getestet hat...
Ich hab da nur meine Bandkollegen, die bezeugen können, dass das Teil im Proberaum noch funktioniert hat, bevor ich es mit nach Hause genommen hab zum fotografieren und verpacken.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Aber wie wir sehen unterstellen Menschen dann sofort und oftmals ganz automatisch.*

Sicher Herr Lorenz, wenn er bereitherzig alle Mängel beseitigen wollte, für die er gar nicht haften muß, dann brauch er in einem rechtsforum auch nicht nach der rechtslage zu fragen. warum überweist er dann nicht gleich die geforderten 100€. ist sicher billiger, als rücksendung und dann auf eigene kosten reparieren lassen und nochmals versand!

Klassse, Herr Lorenz, sie haben es mit ihrer Gerichts-paranoia mal wieder geschafft jemanden zu verunsichern, indem sie in Aussicht gestellt haben, daß auch ein Gutachten seiner Oma ausrehen könnte, einen Richter zu überzeugen.

-- Editiert von normi am 09.08.2006 15:47:41

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die 100€ würde ich nicht überweisen wollen, weil ich
mich vorher davon überzeugen möchte, dass es a) mein Gerät ist und b)wirklich ein Defekt vorhanden ist. Kann ja sein, dass der Schwager von dem Typ zufällig so Teile repariert und dann eine Rechnung ausstellt für Reparaturen, die gar nicht ausgeführt wurden
und was ich danach eigentlich nicht überprüfen kann.
Kann ja sein. Ich glaub's zwar nicht wirklich, aber wenn man sich hier so'n paar Fälle anguckt...
Was genau bedeutet denn "Kulanz"?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Was genau bedeutet denn Kulanz?*

Ups, ich glaube Pisa hat wieder zugeschlagen...

In diesem Zusammenhang ist es als freiwillig zu verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Waldschrat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
na ja, ich lasse es jetzt
einfach mal auf mich zukommen, ich habe selber
Zeugen die bestätigen können, dass das Teil vor dem Versand noch funktioniert hat (und die
werden nicht lügen müssen).
Dann steht vielleicht Zeugenaussage gegen Zeugenaussage. Der nette Herr hat mir immer noch nicht mitgeteilt was denn
jetzt genau defekt ist , wie es dazu gekommen ist und was denn in dem
sagenhaften Gutachten steht...

Gruss

-- Editiert von waldschrat am 11.08.2006 13:28:49

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.774 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen