Ebay - Ärger mit Verkäufer

5. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay - Ärger mit Verkäufer

Hallo,

ich habe am 25.11.2005 bei Ebay Winterreifen mit Stehlfelgen ersteigert und die Ware auch sofort per Überweisung bezahlt. (Art.Nr. 8015994189).
Die Ware wurde am Samstag, 03.12.2005 geliefert. Verpackt war die Ware 2 x 2 Reifen.
Wir wollten die Reifen am Sonntag, 04.12.2005 montieren. Wir machten den ersten Packen auf. Bei den ersten beiden Reifen die wir auspacken fiel uns sofort auf, dass ein Reifen auf der Innenseite am Felgenrand rundherum eingerissen ist. Daraufhin sahen wir uns den Reifen genauer an und stellen fest, dass der Reifen bereits 1991 hergestellt worden war. Ich habe den Verkäufer daraufhin angeschrieben und ihm diesen Sachverhalt mitgeteilt und ihn aufgefordert, die Reifen zurückzunehmen und mir mein Geld wiederzugeben.
Hier die Mail:
„Hallo,
die Winterreifen sind am Samstag angekommen.
Nachdem wir den ersten Reifen ausgepackt haben, mussten wir feststellen, dass die Reifen sage und schreibe fast 15 Jahre alt sind!
Weiterhin ist der Reifen auf der Innenseite am Felgenrand eingerissen und das rundherum.
Die Reifen sind schlicht und einfach nicht mehr zu gebrauchen!!
Machen Sie einen Vorschlag, wie wir uns einigen.
Nehmen Sie die Reifen zurück und geben Sie mir mein Geld incl. Rückporto zurück. Wir haben keine Verwendung für die Reifen.“

Hier seine Antwort:
„Habe sie für einen Ehmaligen Mitarbeiter verkauft der ins Ausland gezogen ist !!!
Deswegen schrieb ich kein Umtausch keine Garantie zu diesem Schnäppchenpreis können sie sich doch einen neuen dazu kaufen !!!
Ich bekomme mein Geld auch nicht mehr !!!!“

Ich habe ihm dann in eine 2. Mail geschrieben:
„Der Reifen ist nicht mehr käuflich, er wurde 1991 hergestellt. Einen so alten Reifen darf man nicht mehr fahren!
Ihre Artikelbeschreibung stimmt jedenfalls nicht mit der gelieferten Ware überein. Ich muss mich darauf verlassen können, dass die Ware in Ordnung ist. Sie ist absolut unbrauchbar. Da Sie die Reifen angeboten haben, sind Sie für mich der Ansprechpartner!“

Jetzt ist Funkstille.

Meiner Meinung nach lässt sich das ganze doch nicht mit „keine Garantie“ aus der Welt schaffen, das ist doch ein Sachmangel? Ich habe Reifen gekauft, die als Reifen nicht zu benutzen sind oder liege ich da falsch?
Was kann ich jetzt tun?
Für Eure Antworten im Voraus vielen dank

Merlinn

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

kannst du mal einen link zur auktion ein stellen ?

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#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

Ich denke Du kannst Die Reifen zurückgeben, da solche Mängel hätten beschrieben werden müssen.

Generell würde ich aber eh keine gebrauchten Reifen bei ebay kaufen. Da muss ja nur einer zwei Jahre lang immer schick die Bordsteinkanten raufgedonnert sein und schon kann Dir der Reifen auf der Autobahn um die Ohren fliegen. Dann doch lieber neue...

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#3
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Auktionslink
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8015994189

Wie bekomme ich den Verkäufer dazu die Reifen zurückzunehmen?
Der möchte nix davon wissen.

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#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

73 € als schnäpchen für den schrott?
ich würde den verkäufer, da er die mängel verschwiegen hat, auffordern den artikel zurück zu nehmen und dir den kaufpreis incl. versandosten erstattet. sollte er nicht einlenken empfehle ich dir einen anwalt zu nehmen.
gruss,
kristijan

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#5
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst einmal Danke für Eure Antworten.
Ich habe bei Ebay „Unstimmigkeiten online klären“ aufgerufen und dort den Sachverhalt geschildert. Das wird nun an den Verkäufer zur Stellungnahme weitergeleitet.
Ob der jetzt seine Ansicht ändert steht in den Sternen. Mal abwarten, was da kommt. Ansonsten bleibt mir wohl keine Wahl als ihn anzumahnen und evtl. einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Ich werde es euch berichten.
Gruß Merlinn

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#8
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

habe bereits berichtet, dass ich bei Ebay "Unstimmigkeiten Online klären" am 05.12.2005 mit folgengem Text aufgerufen habe:
Weitere Informationen: 2 von 4 Reifen ausgepackt.
Der erste Reifen ist auf der Innenseite am Felgenrand eingerissen und das
rundherum.
Der Reifen wurde 1991 hergestellt.
Die Reifen sind somit nicht mehr zu gebrauchen, da
sie von der Beschaffenheit sowie des Alters nicht mehr für den Straßenverkehr zu gebrauchen sind.
Ich möchte den Artikel zurücksenden und vorab vom Verkäufer mein Geld incl. Porto und Rückporto erstattet
haben.
Die Ware entspricht in keiner Weise der Beschreibung.

Heute kam eine Antwort vom Verkäufer:
Hallo
Haben sie nach dem Alter gefragt?
Leider habe ich mich nicht informiert wie alt sie sind
aber sie hätten es machen müssen .
Ich schrieb das Profil und das stimmt , meine Angaben waren alle OK , ich habe mit keinem Wort gelogen !!!
Das war ein Privatkauf kein Umtausch keine Garantie
Habe ihm gestern per Einschreiben geschrieben, dass hier ein Sachmangel vorliegt und er auch als privat Verkäufer dieses nicht ausschließen kann. Weiterhin dass ich die Angelegenheit zum Rechtsanwalt gebe, wenn ich mein Geld nicht zurückbekomme.
Ob er dieses Schreiben schon hat weis ich nicht.
Ich finde diesen Verkäufer schon ziemlich dreist.
Gruß Merlinn


-- Editiert von Merlinn am 10.12.2005 16:26:21

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#9
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#11
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich habe gesucht und das hier gefunden:

Haltbarkeit. Wie lange ein Autoreifen hält, ist auch bei Experten umstritten. Die Schätzungen liegen zwischen sechs und zehn Jahren. Mit der Zeit verliert das Reifengummi an Elastizität und damit an Haftung: unabhängig von der Profiltiefe.
Quelle: http://www.stiftung-warentest.de/online/auto_verkehr/test/1206413/1206413/1212662/1212663.html

Oder

Reifenalterung

Für jeden Reifen gilt: Seine Lebensdauer ist nach etwa 10 Jahren zu Ende.
Selbst wenn er noch tadellos aussieht oder kaum benutzt wurde. Warum? Weil die Gummimischung mit der Zeit altert und damit einen Teil ihrer Fähigkeiten verliert. Hohe Temperaturen und Sonnenlicht beschleunigen den Alterungsprozeß. Vor allem im Sommer in südlichen Ländern ist es deshalb sinnvoll, die Reifen von länger abgestellten Autos und Caravans durch Abdecken zu schützen. Nach schnellen Autobahnfahrten empfiehlt sich eine Wärmeprobe. Ist der Reifen in Ordnung, wird er höchstens gut handwarm sein. Fühlt er sich dagegen überhitzt an, müssen Sie unbedingt den Grund dafür feststellen. Entweder ist hier der Luftdruck zu niedrig, oder eine schleichende Zerstörung von Gürtel und Unterbau kündigt sich an. Machen Sie sich folgendes zur Regel.

Quelle: http://www.reifen.de/reifenalterung.html

Weiterhin habe ich den VK nicht wegen Betrug angemacht. Ich sage lediglich, dass ich Reifen gekauft habe, die ich nicht mehr als Reifen verwenden kann. Ich kann die Reifen als Sitzgelegenheit, als Wandschmuck, was auch immer verwenden, aber nicht in ihrer ursprünglichen Funktion, nämlich als Reifen für ein Auto. Und als Autoreifen habe ich sie gekauft.
Somit liegt doch ein Sachmangel vor.

Ein Sachmangel liegt also vor, wenn ...
• ... der Artikel anders beschaffen ist, als man es von einem solchen Produkt normalerweise erwarten kann, selbst wenn dazu nichts in der Beschreibung stand. Beispiel: der ersteigerte Monitor hat einen Grünstich, was in der Auktionsbeschreibung weder erwähnt noch ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Dagegen sind bei einem "mehrfach gelesenen Buch" ein paar Eselsohren kein Mangel.
Quelle: http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

Außerdem habe ich mittlerweile neue Winterreifen gekauft und montiert. Und nach dem Herstellungsdatum hätte ich auch ohne den rundum verlaufenden Riss geschaut, da es m.E. viel zu gefährlich ist mit zu alten Reifen zu fahren.

So wie die Reifen eingestellt und beschrieben waren, muss ich davon ausgehen können, den Artikel benutzen zu können.

Weiterhin steht unter den AGB’s bei Ebay folgendes:
Hier ein Auszug:
§ 8 Allgemeine Grundsätze
4. Der Anbieter muss die eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln beachten. Er hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen und muss sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. ...

Die bei Ebay ersteigerten Reifen sind nicht zu gebrauchen. Ich müsste sogar noch für die Entsorgung Geld bezahlen! Es kann nicht sein, dass Leute ihren Schrott verkaufen und die Käufer auch noch die Entsorgung bezahlen sollen. Ich glaube nicht, das Ebay oder ein anderes Auktionshaus dafür gedacht sind.

Ich habe mittlerweile noch jemanden bei Ebay gefunden, der auch an so einen netten Verkäufer geraten ist. Ist also kein Einzelfall.

Gruß Merlinn

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#12
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
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#14
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

klar weis ich nicht, ob der Verkäufer die Reifen neu gekauft hatte. Ist auch hier nicht weiter wichtig.
Wichtig für mich ist „ER IST DER ANBIETER / VERKÄUFER“ bei Ebay.
Wie bereits geschrieben hat er die Pflicht (AGB Ebay) „alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß anzugeben.“
Wenn er die Reifen für einen Freund / Nachbar / Bekannten wen auch immer, verkauft hat, hätte er sich vor dem Einstellen des Artikels bei Ebay über den Zustand informieren müssen. Es ist seine Auktion, er ist der Vertragspartner. Oder sehe ich das falsch??

Gruß Merlinn

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#15
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

@powerseller

Es wurden in der Auktion keine Angaben zum Alter oder Beschaffenheit der Reifen gemacht.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8015994189

Und der Verkäufer zeigt sich bisher nicht einsichtig. Habe bereits den Schriftverkehr im Forum (unter diesem Beitrag) veröffentlich.
Wenn das Alter der Reifen in der Auktion gestanden hätte, hätte ich nicht mal 1 Euro geboten.

Gruß Merlinn

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#16
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#17
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn er die Reifen für einen Freund / Nachbar / Bekannten wen auch immer, verkauft hat, hätte er sich vor dem Einstellen des Artikels bei Ebay über den Zustand informieren müssen.

Bzw. anders: hätte er in der Auktion angegeben 'verkaufe die für einen Freund, kenne den Zustand nicht', hätte er sich evtl. noch herausreden können.
So erweckt er aber den Eindruck, selbst Besitzer der Ware zu sein und über ihren Werdegang entsprechend informiert zu sein. Da könnte man 'für einen Freund verkauft' auch leicht als Schutzbehauptung auslegen.

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#18
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#19
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

@Mareike

Genau das mit der Schutzbehauptung war das erste, was ich auch gedacht habe.

@Powerseller
Warum stehen Sie eigentlich nur auf der Seite vom Verkäufer?? Weil Sie selbst einer sind?
Ich ärgere mich unwahrscheinlich darüber, dass so ein Abzocker mit dieser Nummer durchkommen soll.

„Das der VK sich jetzt auch unkooperativ zeigt kann ich nachvollziehen aufgrund der geringen Versandkosten. Demnach wollen sie wahrscheinlich auch die Rücksendekosten erstattet haben.“

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Ob die Portokosten gering sind (Hermes Versand) oder nicht, wirkt sich doch nicht auf den Zustand der erhaltenen Ware aus.
Hätte der VK die Reifen mit DHL (ca. 35 Euro) verschickt, hätte ich das auch zahlen müssen bzw. von ihm zurückgefordert.
Den Rechtsweg werde ich nicht vergessen, im Gegenteil, gerade den werde ich in Angriff nehmen.
Bin bereits auf der Suche nach einem Anwalt. Ich habe nicht vor, das Geld diesem Verkäufer einfach so zu überlassen.
Noch mal:
Ich unterstelle dem Verkäufer weder Betrug noch arglistische Täuschung. Ich sage, die Reifen sind nicht zu gebrauchen, weisen einen Sachmangel auf. Nicht mehr und nicht weniger. So weit ich das bisher nachlesen konnte, gibt es da auch für einen privaten VK keinen Ausschluss. Er muss / er ist verpflichtet die Ware zurückzunehmen und die Kosten zu erstatten. Ich nehme an, dass er auch die evtl. auftretenden Anwaltkosten zu erstatten hat. D.h. es wird von Tag zu Tag teurer für ihn.
Und nach dem Alter der Reifen hätte ich fragen können, wenn ich die Auktion Tage vorher gesehen hätte. Ich habe mich kurz vor Gebotsabgabe mit Kollegen darüber unterhalten, ob diese Reifen was sein können. Wer geht denn davon aus, dass hier Reifen angeboten werden mit diesem Alter und dieser Beschaffenheit? Ich glaube nicht, dass das jemand erwartet hat.
Er wäre verpflichtet gewesen, den Zustand und das Alter der Reifen dazuzuschreiben. Oder, wie Mareike geschrieben hat 'verkaufe die für einen Freund, kenne den Zustand nicht'. Das hätte wahrscheinlich einige vom Bieten abgehalten.

Gruß Merlinn

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#20
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich würde die Reifen auch auf Kosten des Verkäufers entsorgen lassen.
Da ich mir von ihm aber nicht unterstellen lassen möchte, die Reifen für "lau" zu behalten, ist es besser, dieser Vorschlag kommt von ihm.
Deshalb halte ich Rücksendung an Verkäufer für besser.
Gruß Merlinn

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#22
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

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#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Hier wird Unfug getrieben mit meinem Nick. Das Mitglied mam.dost hat in den letzten Tagen mehrfach den Namen andere Mitglieder angenommen und schreibt jetzt in dessen Namen. Man beachte bitte den unterschiedlichen Status, aber den gleichen Nick-Namen. Wie verhaltensgestört muß man eigentlich sein, um auf solche Spielchen zu kommen!

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#24
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

auf so einen Quatsch wie: "Reifen zerstechen und Foto von machen" darf man doch als vernunftbegabter Mensch nicht hören, denn wenn Du von Kaufvertrag zurücktrittst, bist Du nicht mehr Eigentümerin der Reifen und der Verkäufer hat einen Anspruch darauf die Ware so zurück zu bekommen, wie er/sie/es sie dir geschickt hat.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

mam.dost alias ..., könntest du damit aufhören, in meinem Namen die Leute anzupöbeln und auch noch zu Betrug anzustacheln! Bist du jetzt volkommen durchgedreht?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Du bist echt krank!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Merlinn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Artikelbeschreibung bei Ebay
„Winterreifen mit Stahlfelge 4 - 6 mm 155 / 70 R13 M+S
Sie bieten auf vier M+ S Reifen von Trayal in der Grösse 155 / 70 R13 75 T!!!
Sie sind gebraucht aber noch mit sehr guntem Profil .
T- 200
4 Reifen mit Stahlfelge hier zum Schnäppchenpreis
Die Reifen waren auf einem Ford Fiesta aber sie passen auch auf andere Typen „

Woher soll ein Käufer erahnen, dass die hier angepriesenen Winterreifen zu alt und kaputt sind.
Da ich die Reifen für einen Ford Fiesta gebraucht hätte, sah ich keine Veranlassung nachzufragen, hätte auch zeitlich nicht mehr gepasst. Wenn ich die Reifen für ein anderes Auto gebraucht hätte, hätte ich nicht geboten, das wäre mir zu unsicher gewesen (….aber sie passen auch auf andere Typen). Die Reifen standen auch nicht unter der Rubrik „Antiquitäten“ sondern unter Auto & Motorrad.
Wie schon gesagt, ich wollte die Reifen als Autoreifen benutzen und nicht als Möbelstücke, Sammlerstück o.ä.
D.h. für mich:
„2. Wurde eine bestimmte Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. „
Quelle:
http://www.vis-recht.bayern.de/de/left/themen/vertraege_einzeln/kaufvertrag/sachmangel.htm

Die vorausgesetzte Verwendung ist Autoreifen.
Gruß Merlinn

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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Und jetzt?

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