Ebay, was darf man verkaufen was nicht?

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
emiroso
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Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Ebay, was darf man verkaufen was nicht?

Guten Abend ich habe oft davon gelsen dass User, die bei ebay *** oder ED HARDY sachen versteigert haben, hohe strafen zahlen mussten... Also was ist erlaubt und was nicht?
Darf man bei ebay nur gebrauchte Ware verkaufen? Also darf ich dann auch gebrauchte ed hardy und *** Kleidung verkaufen? Und wie ist das mit Neuware? darf ich zum beispiel bei Räumungsverkäufen Markenware (Lacoste, Hilfiger, Lauren etc.) kaufen, und diese dann bei ebay versteigern?

Ich bedanke mich schonmal im vorraus für eure antworten

Problem bei eBay und Co?

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1432
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#2
 Von 
emiroso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja und sonst so, bei und machen verschiedene geschäfte rämungsverkäufe darf ich dort zum beispiel lacoste poloshirts etc kaufen und bei ebay verkaufen? die wären dann ja nue und darf ich das auch mit anderen neuen sachen? Ich meine ebay wirbt ja auch jedes jahr aufs neue damit, seine doppelten oder nicht gewollten geschenke zu verkaufen, die sind dann ja auch neu...

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#3
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

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#4
 Von 
emiroso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

okay dann hätte sich das auch geklärt. und was ist jetzt mit geschenken wenn ich zum beispiel zu weihnachten, geburtstag etc sachen geschenkt bekomme die ich wirklich nicht brauche darf ich sie dann einfach als nue bei ebay reinstellen und verkaufen und muss mir da keine sorgen vor abmahnungen machen oder dem FA???

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#5
 Von 
guest123-1432
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Schüler
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#6
 Von 
normi
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Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ja, natürlich kann man Dinge aus seinem Hausstand veräußern, auch neue Dinge, diese sind dann allerdings lediglich neuwertig*

Warum sollten neue Dinge aus eigenem Besitz nur neuwertig sein? Das halte ich für nicht nachvollziehbar. Ich kann doch mein nagelneues Buch, daß noch original verschweißt ist als neu verkaufen...

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#7
 Von 
emiroso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich verstehe den unterschied nicht ob ich jetzt ein Ed Hardy shirt oder ein lacoste shirt das neu ist versteigere. Ich mein irgendwie lese ich nichts davon, dass ebayuser von lacoste abgemaht werden und 2000 euro zahlen müssen, überall ist nur zu lesen das ed hardy abmahnt bzw. die lizenzinhaber von ed hardy deutschland

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#8
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-1432
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Schüler
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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ja, die Diskussion gibt es schon lange bei eBay*

Ob bei ebay darüber diskutiert wird, ist eigentlich wenig von Belang. Die Rechtslage ist entscheidend. Und da sehe ich keine Rechtsgrundlage dafür, daß privat verkaufte Ware nicht neu sein kann.

Das Beispiel mit den Fahrzeugen ist schon richtig. Hier verliert ein Auto durch eine Zulassung seinen Status als Neuwagen. Dies gilt allerdings nur für diese spezielle Warengruppe.

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#11
 Von 
emiroso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

okay danke,weil ich finde es komisch dass ebay damit wirbt das man seine dopellten geschenke etc auf ebay versteigern soll, diese aber irgendwie nicht neu sein dürften, (nach aussage einiger user hier). jetzt noch eine konkrete frage ich habe ein hochwertiges besteckset von wmf neuwert ca 300euro.
und 3 cd boxen mit jeweils 20 cd`s in einer box. und ca 5 alte schuhpaare die ich versteigern möchte.
Die erst genannten artikel sind komplett neuwertig bzw. neu da nie benutzt etc und die schuhe sind alle nicht mehr neuwertig, gäbe es da ein problem ie sachen zu verstigern? vll auch dass es nicht anchher so aussieht als wäre ich gewerblicher verkäufer. weil das besteck vom wmf kostet im laden 300 euro, ich bekomm dafür bei ebay vll 150 da liegt kein gewinn für mich vor. es ist einfach ein altes geschenk was ich jetzt lieber in bar hätte, da ichs im moment nötiger brauche als ein besteckset das im schrank liegt.

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#12
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
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#13
 Von 
emiroso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

wie wiederlege ich denn dem FA das es mir nicht um gewinnerzielung geht. wie gesagt wenn ein besteckset 300 euro wert ist ich es für 150 verkaufe ist das doch nichts gewerbliches

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@emiroso

Du machst dir viel zu viel Gedanken. So lange du nicht im großen Stil Neuwaren bei ebay verkaufst und nur deinen persönlichen Haushalt anbietets bist du in der Regel auf der sicheren Seite. Also, leg los...

@mausino

*Aber sicher!!! Sollten Sie wie üblich auf Krawall aus sein, muss sich Sie enttäuschen, ich habe keine Lust drauf.*

:???:

Was ist mit dir denn los, eben noch eine sachliche Diskussion...

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#15
 Von 
emiroso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

ja vielen dank normi, ich mache mir nur sorgen weil mir das alles nichts bringt wenn ich nächste woche irgendwas im briefkasten hab was anch abmahnung und strafe von 1000-2000 euro aussieht, ich möchte halt nur gerne auf der sicheren seite sein.


"So lange du nicht im großen Stil Neuwaren bei ebay verkaufst "

das ist ja auch relativ, vll sieht das FA oder irgendein "konkurrent" meine 20 Auktionen als "Handel im großen Stil" an.

-- Editiert von emiroso am 02.11.2007 23:18:27

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#16
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*ich möchte halt nur gerne auf der sicheren seite sein.*

Mit Waren aus deinem Haushalt bis du in der Regel auf der sicheren Seite, solange es nicht gerade in die hunderte pro Monat geht. Da kann auch ab und zu Neuware dazwischen sein. Du machst die wirklich zu viele unnötige Gedanken. Aber den Gedanken mit dem Räumungsverkäufen aus dem ersten Posting solltest du nochmals überdenken.

@mausino

*Bei normi kann ich nur warnen, mit seinen (gezielt?) gestreuten Fehlinformationen hat dieser schon manch einen ins Unglück geworfen.*

Sonst tickst du noch richtig, ja? :bang:

-- Editiert von normi am 02.11.2007 23:25:03

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#18
 Von 
emiroso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

okay dann lassen wir das aus den räumungsverkäufen das wäre mir zuviel arbeit wenn man das nicht einfach so verkaufen darf aber theoretisch könnte man das auch als geschenk bezeichnen das ist alles irgendiwe nicht soo 100% festzulegen glaube ich. und man kann immer irgendwie probleme kriegen wenn man bei ebay was verkauft.

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#19
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
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#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@mausino

*Wer Einträge zu normi abruft, findet leider nur Krawall und Labereinträge.*

Genau, und das seit 5680 Postings...;)

Du bist wohl wieder scharf auf einen erneuten Freiflug aus dem Forum. Sag bescheid, ich kann das sicher arrangieren.

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#21
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Gute Nacht, mausino, wenn du die Fehlinformationen gefunden und belegt hast, sagst du bescheid, ja?

Bist dahin darfst du dich ruhig weiter auskotzen, vielleicht hilft das ja bei der Heilung...

In diesem Sinne: :kotz:

-- Editiert von normi am 02.11.2007 23:54:38

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#23
 Von 
guest123-1432
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Schüler
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