Hallo alle zusammen,
habe vor kurzem einen als "defekt" bei ebay eingestellten Monitor von einer Privatperson ersteigert, die Rückgabe und "Garantie" waren ausgeschlossen. In der Beschreibung war nur vermerkt, dass er schonmal geöffnet war, keine weiteren Details. Daraufhin habe ich vor Auktionsende nachgefragt ob bereits Reparaturversuche unternommen wurden. Als Antwort kam lapidar zurück "Weiß ich nicht".
Nach Erhalt der Ware und öffnen des Gerätes staunte ich nicht schlecht, denn es wurde in dem Gerät unfachmännisch herumgebastelt und gelötet: falsche Bauteile eingesetzt, eine Platine und Stecker gebrochen. Sogar ein Stück Pappkarton war in das Gerät geklemmt damit alles an Ort und Stelle blieb und von außen nichts zu sehen war. Kurzum das Gerät wurde durch die laienhaften Reparaturversuche irreparabel beschädigt und kann nur noch entsorgt werden.
Ich habe davon Fotos angefertigt und den Verkäufer damit konfrontiert, warum er die Reparaturversuche verschwiegen habe und wie wir in der Sache weiter verfahren sollen. Dieser reagierte äußerst agressiv und zynisch, titulierte mich als Abzocker und Spaßbieter, seine Anwälte würden sich schon freuen etc.
Er verwies auf § 156 BGB
und dass "alle gemachten Angaben und beschriebenen Eigenschaften sind unverbindlich und ohne Gewährleistung sowie ohne Zusicherungen von Eigenschaften; sie dienen nur der allgemeinen Beschreibung und wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht".
Nur weil ein Artikel als defekt verkauft wird, ist dies meiner Meinung nach noch kein Freibrief gravierende Mängel zu verschweigen. Zumal diese fehlgeschlagenen Reparaturversuche einen erheblichen Umfang hatten und zur deutlichen Beschädigungen führten. Für mich ist es offensichtlich, dass dies verschwiegen wurde um einen höheren Preis zu erzielen.
Welches weitere Vorgehen ist ratsam?
-- Editiert alex_gsth am 06.10.2012 17:45
Ebay, Verkäufer verschweigt Mängel
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
du hast nur ein Problem, du musst beweisen, dass er die Mängel kannte, kannst du das nicht beweisen, dann siehts schlecht für dich aus...
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Nunja, in der Auktion stand ja "Gerät wurde schonmal geöffnet". Und diese BEschädigungen sind nicht zu übersehen.
Übrigens: habe mir das Bewertungsprofil des V. eben nochmal angeschaut und gesehen, dass er vor 3 Wochen exakt diesen Monitor, ebenfalls als defekt, gekauft hat.
Vermutlich hat er ihn dann "kaputtrepariert" und den (mittlerweile) Elektroschrott wieder eingestellt bei ebay.
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Vielen Dank Mirk für den Link! Der Fall trifft fast genau auch auf meine Situation zu - sowohl vom Wert als auch den Beschädigungen.
Mit welchen Kosten müsste ich denn ungefähr rechnen falls ich den Rechtsweg beschreite (Gerichtskosten, außergerichtliche Kosten usw.)?
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