EBay Kleinanzeigen Drohungen

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493327-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EBay Kleinanzeigen Drohungen

Guten Morgen.

Ich habe bei ebay kleinanzeigen einen luxusartikel, meine MCM Jacke für 420€ inseriert. Ich fand auch einen Käufer. Er wollte unbedingt, dass ich die Jacke zu seiner Firma, zu seiner „PAK ID" schicke. Irgendwie so eine paketabholstation innerhalb von Firmen für die Mitarbeiter. Er erwähnte das mit der ID und gab mir diese ID etc durch nachdem er das Geld wie vereinbart überwiesen hatte und schreibt, dass das Paket an diese Adresse soll. Ich habe mich erstmal geweigert, weil
Ich nicht überprüfen konnte ob diese ID tatsächlich ihm gehört. Er hat aber einen Screenshot gezeigt, dass er als Verwendungszweck die ID etc bei der Bank angegeben hat, damit man die ID mit ihm verbinden könne.

Habe das Paket fertig gestellt und abgesendet und vorher ihm
ein Foto vom Absendeschein gesendet. Dann antwortet er Stunden später „hallo? Hast du das Paket langsam mal gesendet? Wird mir dubios hier"

Habe ihm nochmal das Bild gesendet und dann sagt er auf einmal „ohhhh die ID war meine alte, falls das Paket noch nicht raus ist änder die ID bitte"

Das schreibt er mir um 18:00 obwohl ich ihm um 15:30 gezeigt habe, dass das Paket los ist. Pakete werden um 17:00 abgeholt.

Natürlich wurde mir mulmig, dass das Paket innerhalb der Firma bei jemand anderem ankommt da die ID falsch war. Habe bei der Post angerufen und nachgefragt, die sagten mir, dass die Firma das Paket annehmen wird, die ID wird erst im nächsten Schritt firmenintern geklärt.

Ich habe meinen Sendeschein ja noch. Das eigentliche Problem kommt jetzt. Der Kunde wollte ein Foto vom Sendeschein weil ich ihm so betrügerisch vorkam, dass ich nicht prompt auf seine Schreie geantwortet habe (ich arbeite nunmal in der Woche bis 20 Uhr). Ich schickte ihm einen Beleg und er flippt komplett aus, dass da keine Verfolgungsnummer ist. „So hab ich keine Garantie, dass das Paket bei mir ankommt, ich weiß ja nicht mal ob du was versendet hast" und schreibt ellenlange Absätze mit Drohungen und Aufforderungen. Er hat einmal nebenbei eine Tracking number wohl erwähnt und ich bin gar nicjt darauf eingegangen, wusste nicht ein mal was das sein soll. Er hat Geld überwiesen und schrieb: melde dich wenn das Paket raus ist und eine Tracking number bitte"
Ich bin gar nicjt drauf eingegangen weil ich noch auf der Arbeit war und haben gar nicht mehr darüber geschrieben.
Er droht mir nun durchgehend, dass mein handeln das Paket für 4,50€ versendet zu haben ohne verfolgungsnummer statt 6,99€ mit Nummer sei ein Vertragsbruch, ich würde ihn damit betrügen, ich solle ihm sofort sein Geld zurücküberweisen und er wird mir wenn das Paket sicher ankommt das Geld erneut überweisen. Er drohte mir dauernd seine Überweisung zurückzuziehen (die schon am gleichen Tag auf meinem Konto war). Als er merkte, dass das nicht geht sagte er, er habe mit seiner Bank gesprochen, dass wenn es ein Betrugsfall meinerseits ist, dass die Bank das Geld einzieht und die Bank mich automatisch anzeigen würde. Ach und er ist Jurist und hat eine Kanzlei sagte er und droht mir dauernd mich anzuzeigen und vor Gericht zu ziehen wenn ich ihm nicht sein Geld zurücküberweise. Ich habe ihm versucht nett zu erklären, dass er eine falsche ID durchgegeben hat und ich auf der sicheren Seite bin da ich meinen Sendeschein habe und bei der Post anrufen und nachfragen kann ob das Paket an die bestimmte Adresse ausgeliefert wurde. Wenn er als Käufer diese Sachen so angibt, ist das wirklich mein Problem? Zumal er mir ununterbrochen droht. Wirklich ich fühle mich äußert in meinem Privatleben durch ihn beeinträchtigt und fühle mich emotional durch seine Drohungen und teilweise Falschaussagen stark belastet.
Muss ich ihm wirklich sein Geld zurück überweisen nur weil er irgendwann Tracking number schrieb und ich das niemals bejaht habe zuvor? Ist es nicht so, dass der Käufer wenn dann die Ware zurücksenden muss und dann erst sein Geld kriegt?


Vielen Dank im Voraus für die zahlreichen Tips

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

1. Kommunikation erstmal einstellen
2. nicht einschüchtern und nicht verunsichern lassen
3. nicht einschüchtern und nicht verunsichern lassen
4. nicht einschüchtern und nicht verunsichern lassen
5. Wenn er eine falsche Anschrift mitteilt, ist das sein Problem
6. Als Paket versendet? Mit welchem Dienstleister?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wo kann man denn ein Paket ohne Sendungsnummer versenden??? Mir ist da kein Dienstleister bekannt. Wurde evtl. doch nur ein Päckchen versendet?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von fb493327-81):
dass mein handeln das Paket für 4,50€ versendet zu haben ohne verfolgungsnummer statt 6,99€ mit Nummer sei ein Vertragsbruch


Auf Grund dieser Ausführungen gehe ich tatsächlich davon aus, dass hier ein Päckchen (unversichert) und kein Paket (versichert) ausgewählt wurde.
Und das könnte - meiner Meinung nach - zum Genickbruch des Verkäufers werden. (sollte das Paket verloren gehen).
Als Käufer darf man tatsächlich davon ausgehen, dass ein wertvoller Artikel (420,- Euro ) nicht bloß als Päckchen versendet wird..

Standardmäßig geht - bei Privatverkäufen - das Transportrisiko auf den Käufer über.
Auch bei einem Päckchen.. Allerdings reden wir bei einem Päckchen um preiswerte Ware, wo man einen unversicherten Versand tolerieren / vertreten könnte.

Da hier allerdings ein hochwertiger Artikel versendet wurde, konnte der Käufer eigentlich von einem versicherten Versand ausgehen.

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#4
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Wenn du wirklich nur ein Päckchen versendet hast, hast du richtige Probleme. Dann kannst du nur hoffen, dass eine Sendungsverfolgung anzeigt, wo das Päckchen ist oder gar angekommen ist. Aus Erfahrung muss ich sagen, die Post hatte noch nie Erfolg.

Wenn du als Paket versendet hast, dann kannst du in Ruhe abwarten. Du hast die Sendungsnummer und kannst überprüfen, ob die Sendung angekommen ist oder noch unterwegs ist.

Auf jeden Fall ab einem bestimmten Wert nur Paketversand anbieten. So ersparst du dir viel Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Du hast die Sendungsnummer und kannst überprüfen, ob die Sendung angekommen ist oder noch unterwegs ist.


Schließe ich eigentlich aus, weil:

Zitat (von fb493327-81):
dass mein handeln das Paket für 4,50€ versendet zu haben ohne verfolgungsnummer statt 6,99€ mit Nummer

und
Zitat (von fb493327-81):
weil er irgendwann Tracking number schrieb und ich das niemals bejaht habe zuvor?


Der Käufer hat in Treu und Glauben gehandelt, dass so ein hochwertiger Artikel versichert (also mit Paket incl. Sendungsnummer) verschickt wird. Und darauf kann er sich auch zurecht beziehen.

Daher gilt: Dein Verschulden, dein Problem! Kommunikation mit dem Käufer nicht einstellen!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Kommunikation mit dem Käufer nicht einstellen!

Natürlich stellt man die Kommunikation mit dem Käufer erstmal ein bis die Lage geklärt ist - bevor man sich um Kopf und Kragen schreibt.



Zitat (von Seb_Weniger):
Da hier allerdings ein hochwertiger Artikel versendet wurde, konnte der Käufer eigentlich von einem versicherten Versand ausgehen.

Da käme es darauf an, was genau zum Thema "Versand" überhaupt vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da käme es darauf an, was genau zum Thema "Versand" überhaupt vereinbart wurde.

Der Satz
Zitat (von fb493327-81):
und eine Tracking number bitte"

scheint mir eindeutig genug zu sein, auch ohne zusätzliche ausdrückliche Vereinbarung. Wobei ich mangels anderweitiger Kenntnis davon ausgehe, dass es die Sendungsverfolgung nur bei versichertem Versand gibt.

Zitat (von fb493327-81):
und droht mir dauernd mich anzuzeigen und vor Gericht zu ziehen wenn ich ihm nicht sein Geld zurücküberweise.
Das ist keine Drohung.

Zitat (von fb493327-81):
Wenn er als Käufer diese Sachen so angibt, ist das wirklich mein Problem?
Nein.

Zitat (von fb493327-81):
und ich auf der sicheren Seite bin da ich meinen Sendeschein habe und bei der Post anrufen und nachfragen kann ob das Paket an die bestimmte Adresse ausgeliefert wurde.


Dann mach das doch. Sobald Du die Bestätigung hast, ist der Vorgang für Dich abgeschlossen.
Der Nebenkriegsschauplatz mit der fehlenden Versicherung wird odch erst interessant, sollte das Paket dort nicht ankommen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

einen kleinen Vorteil gibt es hier aber (im Gegensatz zu sonstigen Päckchen-Fällen): Der Käufer ist nicht der Empfänger.
Daher ist das Risiko, dass die Sendung zwar ankommt aber der Käufer das - betrügerisch - bestreitet nicht so hoch. Er muss ja befürchten, dass ihm entweder sein Arbeitgeber oder der jetzige Inhaber der ID in die Parade fährt.

Daher kann man noch hoffen das alles gut ausgeht.

Ich würde natürlich auch erstmal die Kommunikation einstellen, die Forderungen des Käufers sind völlig haltlos (Jurist ist der imho nicht).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 19.06.2018 19:41

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
scheint mir eindeutig genug zu sein, auch ohne zusätzliche ausdrückliche Vereinbarung.

Nicht unbedingt, das war ja eher ein Wunsch nach Vertragsabschluss.
Wenn nun in dem Verkaufstext von "unversicherter Versand" die Rede ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn nun in dem Verkaufstext von "unversicherter Versand" die Rede ist ...

Das ist das einzige, was den Verkäufer retten könnte.

Ansonsten bleibe ich dabei: Wenn keine genauen Angaben zur Versandart gemacht wurde, kann und darf der Käufer (in Treu und Glauben) davon ausgehen, dass ein Gegenstand mit dem Wert versichert versendet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Meiner persönlichen Meinung nach ist das für den Verkäufer halb so wild.
Die nachweislich falsche Adresse wiegt hier schwerer.

In der Regel kommen Päkchen ja auch an, werden zugestellt. Der Betrug, wenn es einen gibt, fängt dann damit an, dass der Käufer behauptet es nie bekommen zu haben. In diesem Fall soll er das ruhig behaupten. Schließlich ist es nicht unwahrscheinlich, dass er es selbst zu Verschulden hat.

Allein der (in meinen Augen) recht unwahrscheinlichd Fall, dass das Paket tatsächlich auf dem Postweg verloren geht, wäre nacgteilig für den TE.

Just my 2 Cents.

Aber eine Interessante Konstellation!

0x Hilfreiche Antwort

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