***EBAY - TEURE UHR ERSTEIGERT - UHR BESCHÄDIGT***

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Access75
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
***EBAY - TEURE UHR ERSTEIGERT - UHR BESCHÄDIGT***

Hallo,

ich habe eine gebrauchte teure Armbanduhr aus dem europ. Ausland (Österreich) ersteigert. Beschrieben wurde die Uhr mit der Angabe "Guter Zustand: Note 2". Nach einem vorherigen Telefonat wurde mir der Zustand der Uhr noch mal mündlich bestätigt, jedoch meine Bitte den Treuhandservice ILOXX (von eBay empfohlen) zu nutzen nicht zugestimmt, da ihm die Dauer der Gutschrift zu lange sei. Darauf hin bestand ich auf einen separaten Kaufvertrag inkl. Passkopie, da die Uhr über die Kennung seines Vaters versteigert wurde. Dies hat er

auch getan, und mir den unterschriebenen Kaufvertrag vorab zugemailt und zusätzlich noch das Original unterschrieben dazugelegt.
Nachdem der Verkäufer mir die Uhr zugesandt hat, musste ich mit Erschrecken feststellen, dass sich die Uhr eher im Zustand 4 befand

und auch noch eine richtigen Stoß scheinbar durch einen Sturz an der Krone (+Kronenschutz, also Gehäuse) abbekommen hat und man sich somit ausmalen kann, dass dem Werk höchstwahrscheinlich auch etwas zugestoßen ist. Darüber hinaus weist die Stahlarmband-Schließe ebenfalls einen defekt auf und lässt sich nicht richtig schliessen, und das Glas hat auch einige Macken. Also alles andere als "gut". Nachdem ich den Verkäufer angerufen habe, konnte er sich nicht an solch einen Schaden erinnern, da er die Uhr vor ca. 2 Monaten selber erworben habe und dann kurze Zeit später das gleiche Modell im neueren Zustand erworben habe und dann diese Uhr eigentlich nie an hatte und diese nur aufbewahrt habe. Ich habe ihm dann Makro-Bilder der Schäden zugeschickt und er wollte in der Zwischenzeit mit seinem Ursprungs-Verkäufer Rücksprache halten. Nachdem er die Bilder gesichtet hatte, rief er mich an, dass ihm solch ein extremer Schaden nicht bekannt sei und er dies auf keinen Fall war, und sein Verkäufer würde das gleiche Sagen. Indirekt wollte er mir somit die Schuld zuweisen. Ich habe die Uhr dann heute zu einem Juwelier gebracht, der mir einen Kostenvoranschlag anfertigen wird. Dies habe ich ihm auch mitgeteilt, aber seine Position ist nun die, dass er sich keiner Schuld bewusst sei und er ein Bild vor Versand der Uhr samt Tageszeitung angefertigt hätte, und dort könne man keinen Schaden sehen, wobei die Krone nicht genau durch das Bild erfasst wurde (Zur Info, er hat die gleiche Uhr noch mal). Anhand des Bildes ist die Seriennummer nicht ersichtlich, und man könnte somit jedes gleiche Modell ablichten. Wie dem auch sei. Ich wollte den Kostenvoranschlag abwarten und appelliere an seine Vernunft, jedoch wollte er mich wohl abschrecken und will vorsichtshalber Morgen mit einem Anwalt darüber sprechen. Die Uhr hätte seine Freundin eingepackt und sein Vater könnte dies auch bestätigen. Die Uhr habe ich natürlich auch unter Zeugen ausgepackt bevor ich die Überraschung erblickte.

Ich habe ihm die folgenden 3 Optionen angeboten:


1. Komplette Rückabwicklung der Transaktion
2. Übernahme der Reparatur-Kosten der Uhr (ca. €400.- bis €600.-)
3. Ersatzlieferung
(Gleiches Modell jedoch im guten Zustand)


Er stellt sich wie erwähnt quer und behauptet, dass Regressansprüche bei Verkauf von Privat ausgeschlossen seien.



Und nun überlege ich wie ich am Besten gegen solch einen arglistig-vorsätzlichen Betrug vorgehen kann.
Hat jemand hier vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir valide Tipps geben? Bei nicht-einlenken werde ich einen Anwalt konsultieren, da ich solch ein Vorgehen nicht durchgehen lassen möchte. Ich muss noch dazu sagen, dass der zusätzliche von ihm unterschriebene Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht des Käufers bei voller Begleichung des Kaufbetrages vorsieht, sollte der Zustand nicht dem beschriebenen entsprechen. Wäre solch ein zusätzlicher Kaufvertrag zusätzlich zur Auktion gültig, da die Uhr ja offiziell von seinem Vater versteigert wurde, der Kaufvertrag jedoch auf seinen Namen lautet.

Ich bedanke mich schon mal im voraus.

ZUR INFO: ES HANDELT SICH UM KEINEN TRANSPORTSCHADEN!!!

Beste Grüße.
access75


-- Editiert am 17.03.2010 19:42

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

hallo,

mmmh... eines ist sicher, der zustand einer ware liegt im auge des betrachters.
was für mich top ist, kann für dich mist sein. genauso umgekehrt.

wie ist den die artikelnummer der auktion. da kann man mal genau lesen.

:)

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Im ewigen Gedenken."

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#2
 Von 
Access75
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Voila...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170439702717&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40%26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D170439702717%26_fvi%3D1&_rdc=1



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#3
 Von 
Access75
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Voila...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170439702717&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%2F%3F_from%3DR40%26_trksid%3Dm38%26_nkw%3D170439702717%26_fvi%3D1&_rdc=1



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#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

3000 Euro an einen Ebay-VK mit 0 Bewertungen, der aus Österreich kommt.
Kann gutgehen, muß aber nicht ...

Wem soll ggf ein Richter glauben? VK sagt, die Uhr war bei Versand in gutem Zustand, du sagst, die Uhr kam in einem zu schlechten Zusatnd bei dir an ....

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