Hallo :-)
Ich habe bei Ebay etwas im Dezember ersteigert.
Da ich das total vergessen habe habe ich es nicht bezahlt. Dann Änderte ich meine Emailadresse und der Verkäufer schickte die Mahnungen auf meine alte emailadresse.
Da diese nicht mehr existent war müßte er einen Mailerreturn erhalten haben.
Letzte woche nun bekam ich Post vom anwalt.
Ich habe die summer von 24,50 + anwaltsgebühren jetzt bezahlt.
Der Artikel wird jetzt auch geliefert. Kann ich jetzt immer noch innerhalb des 14 tägigen Kaufrücktrittsrecht die Ware zurückschicken und mein geld zurückverlangen wenn ich Die ware nach erhalt wieder zurückschicke? Es sind irgendwelche schlankheitspillen deren Wirkung ich anzweifele...
Und ist es überhaupt rechtens das er mir einen Anwalt schickt wenn ich Nicht einmal die gesetzlichen Mahnungen erhalten konnte? mußte ich den Verkäufer auf änderung meiner Emailadresse hinweisen?
Wäre schön wenn mir jemand antworten würde.
Liebe Grüße Vicky
EBAY Kaufrücktritt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Kann ich jetzt immer noch innerhalb des 14 tägigen Kaufrücktrittsrecht die Ware zurückschicken
Unter Umständen - §355 III BGB
:
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. [...] Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Und ist es überhaupt rechtens das er mir einen Anwalt schickt wenn ich Nicht einmal die gesetzlichen Mahnungen erhalten konnte?
Wenn er Sie nachweislich (Einschreiben/Rückschein) in Zahlungsverzug gesetzt hat, ist es das. (Anwalt kann er immer schicken, Frage ist nur, ob Sie den zahlen müssen.)
mußte ich den Verkäufer auf änderung meiner Emailadresse hinweisen?
Nö, er kann ja postalisch mahnen.
Und jetzt?
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