EBAY Artikel als Bsterlware gekauft + als funktionierent beschrieben aber SCHROTT

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Migration
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EBAY Artikel als Bsterlware gekauft + als funktionierent beschrieben aber SCHROTT

Hallo,

hoffe hier Hilfe finden zu können.

Ich habe vor einiger Zeit bei Ebay ElektroArtikel gekauft,. welche als "Bastlerware" deklariert waren aber in der Beschreibung als getestet und voll funktionstüchtig beschrieben wurden. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260178468762&ssPageName=ADME:X:RTQ:DE:1123

als die Paket dann ausgepackt wurden, hatte ich defekte Artikel vor mir. Bis auf einen waren wirklich alle anderen SCHROTT.

Es geht hier um einen relativ geringen Betrag von unter 100.-€ - aber mir gehts schon ums prinziep! Ärgert mich so belogen zu werden.

Konnte mich mit dem Verkäufer nicht einigen und er hat kein ernstes Entgegenkommen gezeigt.

Stellt sich die Frage ob man wegen einenm solchen Fall einen Anwalt konsultieren sollte!?!

Um Antwort wäre ich dankebar.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Hab mir die Auktion mal angeschaut. Also, ich kann da nichts verwerfliches dran finden. Keine versteckten Beschreibungen, nix kleingedrucktes etc.
Der VK. hat letztendlich alles als Bastlerware angeboten, da ist nichts dran auszusetzen.
Wie gesagt, für mich ist das ganze vollkommen in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Der VK hat hier ganz schlechte Karten!
Er erweckt, in voller Absicht, den Anschein, daß alles funktionstüchtig ist. Da hilft ihm auch der Zusatz Bastlerware oder Defekt nicht.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Nee liebe Leute, hier muß ich mich nochmal einhaken. Der VK. hat nach seinem besten Wissen und Können die Geräte getestet, das eine geht, das andere nicht.
Was macht man jetzt aber um nichts falsch zu machen, falls doch etwas nicht geht? Man tut alles als Bastlerware verkaufen und das hat der VK. ja auch hier gemacht.
Und deshalb komm ich hier mit eurem kleinkarietem Gedönskram nicht klar. Und wer dan so eine Anlage kauft, muß dann eben auch davon ausgehen das eventuell und eben alles kaputt ist und dem VK. ist deshalb beim besten Willen kein Vorwurf zu machen.

Nur das sollte man sich eben vorher überlegen und nicht hinterher hier jammern.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
Man tut alles als Bastlerware verkaufen und das hat der VK. ja auch hier gemacht


Das ist völlig egal. Der VK hat Eigenschaften zugesichert, diese müssen die Geräte auch einhalten. Der Ausdruck 'Bastlerware' ist kein allmächtiges Schutzmittel.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Nein @Michu, er hat die Sachen vorab beschrieben so wie er es für richtig hält. Weiter im Text hat er aber alles als Bastlerware deklariert und das ist der Punkt an den es sich festzuhalten gilt und nichts anderes.
Er hat den Gesamtkomplex letzendlich so angeboten und sonst nichts. Um mich zu wiederholen, ich kann dem VK. hier nichts nachteiliges anlasten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Ich frage mich, was es hier überhaupt an Diskussionsbedarf gibt.

*** Weil ich jetzt keine Lust und auch keine zeit habe alles ausführlich zu testen verkaufe ich das ganze als Bastlerware. ***

Ich verstehe hierraus, dass der VK die Geräte nicht ausführlich getestet hat und (implizit) darauf hinweist, dass nicht getestete Funktionen der Geräte auch evtl. nicht gegeben sind.

*** Dolby Surround 5.1 Verstärker: Gerät wurde kurz getestet und funktioniert.Ein ausführlicher Test wurde wegen Zeitmangel und Lust nicht gemacht.Habe einen CD Player und Boxen angeschlossen und es hat alles funktioniert. ***

Der Verkäufer sichert zu, dass ein angeschlossener CD-Player aus den Boxen zu hören ist. Dagegen geht aus dieser Beschreibung nicht hervor, dass beispielsweise ein Phono-Eingang funktioniert , ein Kopfhöreranschluss funktioniert oder der 5.1 Sourroundsound funktioniert.

u.s.w.u.s.f.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Und wer nicht erst seit gestern bei Ebay ist, weiß, was er darunter zu verstehen hat

Das mag bei pragmatischer Betrachtung richtig sein und ich würde hier auch nicht mehr erwarten als beim Türken auf dem Flohmarkt.
Aber bei juristischer Betrachtung (und dies ist ja nun mal ein Rechtsforum) könnte der VK ein Problem bekommen.


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Neenee, so einfach ist das nicht. Der VK hat Eigenschaften zugesichert, ohne wenn und aber! Diese Eigenschaften die der VK explizit beschrieben hat müssen die Geräte auch aufweisen. Einen Gewährleistungsausschluss für zugesicherte Eigenschaften gibt es nicht.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
Ok, die 'Geräte', die der VK als 100%-ig funktionierend beschrieben hat, müssen diese Eigenschaft auch haben, das ist klar.
Er hat aber meiner Meinung nach diese Aussagen relativiert, indem er den Krempel als 'Bastlerware' angeboten hat


Was gibt es an 100% zu relativieren? 100% funktionsfähig ist eine zugesicherte Eigenschaft, ohne wenn und aber. Auch der Begriff 'Bastlerware' schützt nicht vor Regress. Im Gegenteil, hier stellt es sich so dar, daß der VK den Begriff 'Bastlerware' nur deshalb benutzt um sich vor Regressansprüchen zu schützen. Per Gerichtsbeschluß ist das aber null und nichtig. Er kann sich also vor Gewährleistungsansprüchen, die sich aus seinen Zusicherungen ergeben, nicht durch solch fadenscheinige Begriffe schützen.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Es ist ja nicht so, dass die Geräte uneingeschränkt als 100% funktionsfähig verkauft wurden. Vielmehr wurde behauptet, die Geräte hätten vor einem halben Jahr funktioniert. Nun wäre es natürlich sehr interessant zu sehen, welche Defekt konkret vorliegen. Beispielsweise wären quietschende Potentiometer nach längerer Lagerung durchaus denkbar, ein durchgeschmorter Trafo jedoch sicher nicht. Vielleicht könnte der Käufer sich hierzu einmal detailierter äußern?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen