EBAY Angebotrückn. z. gleicher Zeit Bieter

22. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gerhard52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EBAY Angebotrückn. z. gleicher Zeit Bieter

Bei EBAY ist folgender Fall passiert:
Ich habe am 14.4.2003 um 9:29:23 ein Angebot über Turbolister
eingegeben, da die Bilder nicht mit übertragen wurden habe
ich dass Angebot um

9:47:53 gelöscht.

Wenige Minuten später erhalte ich per Email, dass meinen
Artikel (ca. 1300,-- WERT)

um 9:47:48 f ü r 1,-- Euro gekauft wurde.

Da liegen 5 Sekunden dazwischen !!!!

Bei der Rücknahme meines Angebotes war k e i n Gebot zu sehen.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem angeblichen Käufer,
erklärte mir dieser, dass er auf den Kaufvertrag bestehe,
aber er großzügig bereit sei gegen 300,--€uro auf den Kauf zu
verzichten, sollte die Abstandsumme von mir nicht gezahlt
werden, werde er den Kauf gerichtlich durchsetzen.

Auf diesem Weg ( zu seinem Rechtsanwalt ) ist der 1 Euro -
Käufer zur Zeit.

Im Hause Ebay wurde mir ( allerdings nur telef.) versichert,
dass bei Löschung eines Angebotes ein Hinweis des Systems
kommen müsste, dass ein Gebot auf dem Artikel sei.

Nach dieser telefonischen Auskunft bekam ich von Ebay folgende Email:
Hallo......
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt
haben. Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie sich mit Ihrem
Handelspartner noch nicht einigen konnten.
Wir haben nochmals Ihre beendete Auktion ueberprueft und
mussten bedauerlicher feststellen, dass 5 sec. vor der durch
Sie vorzeitig durchgefuehrten Beendigung des Angebots noch ein Gebot abgegeben wurde.
Wie der Zufall es will, haben wir es hier mit einer
Zeitlichen Ueberschneidung zwischen der Gebotsabgabe und der
Stornierung durch Sie zu tun. Wir koennen Ihnen nur den
Vorschlag unterbreiten den Umstand Ihrem Kaeufer des Artikels
zu erklaeren und eine Einigung herbei zu fuehren. Haben Sie versucht, Ihren Handelspartner anzurufen?


Ich bin der Meinung, dass ich für das Zustandekommen des
Kaufvertrags nichts kann,
hätte ich das Gebot v o r Löschung meines Angebotes sehen
können, hätte ich
den Artikel nie gelöscht bzw. das Gebot vor der Löschung gestrichen.

Aus diesem Grund spreche ich von einer SICHERHEITSLÜCKE des
Ebay -Programms, (5 sec)

auch wenn es der Zufall des Ebay-Programm es so will.
Ich hoffe es hat jemand schon mal so einen Fall gesehen oder sogar erlebt und kann mir einen TIP geben.

Gerhard52

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Taya
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Du kannst Dich auf einen Irrtum berufen. §119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtums". Weil - auf gut deutsch - kein normaler Mensch stellt Ware im Wert 1300€ für 1,00€ Sofortkauf ein.

Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerhard52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das dumme ist es war kein sofort kauf
ändert sich dann die sachlage ??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
inboxas
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe , hast Du das Angebot vorzeitig beendet.

Da zum Zeitpunkt Deines abrufens der Internetseite noch kein Gebot bestand, konntest Du die Auktion einfach beenden ohne die Abfrage : Gebote stornieren , bzw. an den höchstbietenden verkaufen.

Als Du dann den Button gedrückt hast "beenden" hat ebay einfach an den höchstbietenden zum preis des derzeitigen Gebotes von 1.-€ verkauft. ( da dies die Standardeinstellung bei ebay ist !! )

Ich würde Dir empfehlen dies genauso dem Käufer zu mailen.
Und wenn er weiter auf seine "Quatschforderung" von 300.-€ besteht, Ihm mitteilen das er ruhig zum Anwalt gehen soll.
Ich würde mich in dem Fall bei dem Käufer auch nicht mehr melden. Der will Dich meiner meinung nach nur über den Tisch ziehen!!!

Lass es ruhig drauf ankommen ....im Ernstfall hast Du sehr gute Karten, da der Vorgang sehr gut nachzuvollziehen ist bei ebay, und kein Richter so einen blödsinn mitmachen würde.

ES IST KEIN SCHADEN ENTSTANDEN

-- Editiert von Inboxas am 22.04.2004 13:08:13

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Da kommen Sie nicht raus.

Was wollen Sie anfechten nach § 119 :

Ihre Angebotsstreichung gegenüber eBay ???

Dann müßten Sie eBay verklagen , die Auktion wieder zu eröffnen ...

damit wäre der Käufer aber immer noch Höchstbieter ...

Das Problem in diesem Fall dürfte auch sein , daß nicht jeder Fehler auch ein Irrtum im Sinne des Gesetzes ist .

Die Kopplung aus Streichung des Angebots in Verbindung mit dem gleichzeitigen Verkauf an den Höchstbitenden , da Streichung des Gebots unterblieb , dürfte sich aufgrund des Dreiecksverhältnis und der unterschiedlichen Erklärungsempfänger für eine Anwendung des § 119 als schwer bis unmöglich erweisen .

Auch bleiben Sie aufgrund von Fahrlässigkeit u.U. Schadensersatzpflichtig .

Stichwort Deckungskauf aufgrund Vermögensschadens .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

psst, das sehe ich anders.

Zunächst anfechten kann der VK seine (hier vorliegende) Willenserklärung, den Artikel sofort an den Höchstbietenden zu 1 EUR zu verkaufen.

Diese WE hat er nämlich nicht willentlich abgegeben (da er davon ausging, daß noch niemand geboten hatte).
Auch dies ist von §119 BGB gedeckt:

"Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte , kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. "

Da der zweite Halbsatz offensichtlich ist (niemand beendet so eine Auktion nach ein paar Minuten, um zu 1 EUR zu verkaufen), dürfte der Anfechtung nichts im Wege stehen.

Jetzt kann man noch streiten, ob §122 II BGB zutrifft, nämlich ob dem K klar sein mußte, daß der VK die WE so nicht abgeben wollte. Auch davon gehe ich hier aus.

Ergo kein Anspruch für den K.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich würd den K auch einfach ignorieren wenn er die Tatsachen nicht akzeptieren will. Soll er doch hinrennen wo er möchte. Kann er doch machen was er will. Ist doch absurd.
Von Anwalt reden se alle immer zuerst, da lächelt man doch nur noch milde.

Ich würd den Artikel wieder einstellen, diesmal mit Bildern (Bilder in der Artikelbeschreibung selber müssen ordentlich verlinkt sein zu einen externen Server, diese werden nicht auf eBay Servern hochgeladen) und dem K anbieten nochmal mitzubieten da der Artikel nun angegeben und beschrieben ist wie gewünscht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Bilder auf externen Servern würde ich von abraten.

Dies öffnet der Manipulationsmöglichkeit Tür und Tor - und als VK will man sich doch auch nicht dem (unberechtigten) Vorwurf aussetzen, die rostige Kanne sei zu Auktionsbeginn noch glänzend gewesen.
Wer also Ärger vermeiden will, sollte auf externe Links verzichten (finde ich). :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ Mareike
ich sehe kein Hinderniss daran, externe Bilder einzubinden. Im Gegenteil:
Die Bildergröße kann frei gewählt werden (so dass auch Details zu erkennen sind), die Anzahl ist beliebig und Kosten spart man auch :)
Zumal man als Gratis-Ebay-Bild ein aussagekräftiges Bild (Hauptansicht) wählen kann, welches nicht "austauschbar" ist.

Zum eigentlichen Thema ist ja eigentlich alles gesagt.
Als Betroffener würde ich allerdings eBay einen Denkzettel verpassen.
Es kann nicht angehen, dass bei der Stornierung der Auktion einfach eine "willkürliche" Entscheidung von eBay getroffen wird (aufgrund der Überschneidung).
Da muss eBay vorsorgen - und wenn es mit einer Verzögerung umgesetzt wird...

Demnächst klicke ich in einem Online-Angebot "nicht einverstanden" an und habe es unwissentlich doch, weil gerade ein anderer zustimmte...

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerhard52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die rege Beteiligung
ich bin jetzt auch etwas ruhiger geworden und lehne mich zurück, mein Rechtschutz hat signalisiert, dass er für mich da ist.
Soll er doch gerade machen was er will,ich jedenfalls habe nie die Aktion für 1 € beenden wollen und konnte ja auch kein Gebot sehen, bin mal gespannt wie die Sache ausgeht, werde weiter Euch unterrichten.

Gerhard 52

0x Hilfreiche Antwort

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