E-Bay-Verkauf

31. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
RolandP
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Bay-Verkauf

Tja, ich habe da ein Problem. Durch einen Fehler wurde eine D 1-Box bei E-Bay unter der Rubrik D 2 Box eingestellt. In der Artikelbeschreibung wurde die Box als "D-Box" gebraucht mit Foto offeriert. Die Auktion wurde als Privatauktion ohne Umtauschrecht deklariert. Ein Käufer hat die Option des Sofortkaufs genutzt.

Jetzt will dieser den Kauf rückgängig machen. Ich bin mir keiner Schuld bewußt. Er spricht von Betrug!!! Ich vertrete die Auffassung das die D-Box als solche zu erkennen war und das das Rechtsgeschäft rechtsgültig ist.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ich kenne deine Artikelbeschreibung nicht, das Foto auch nicht.

Aber wenn es so ist wie hier beschrieben, dann sehe ich Betrug ( aus Sicht des Käufers )

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ohne nen Link zur Auktion schlecht zu beurteilen von was der K ausging... aber

Das Bild und Beschreibung nicht immer zusammenpassen ist oft der Fall.
Im Zweifel von der Beschreibung ausgehen. Da stand D-Box unter der Rubrik D2Box.

Rest ist selbstredend.

Einen Verkäufer schützt keine Unwissenheit. Für Fehler muss er grade stehen, selbst wenn er sich auf Irrtum beruft.

Der Käufer allerdings hat hier gute Karten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Was ist eine D-Box? Es scheint doch einen wesentlichen Unterschied zwischen D1- und D2-Boxen zu geben (was immer das auch ist). In diesem Fall kann der Käufer den Artikel zurückgeben, weil er durch die falsche Kategorie getäuscht wurde.

Bear
--
"Multiple exclamation marks are a sure sign of a deceased mind."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Da in der Beschreibung nur D-Box stand und die D-Box bei D2-Box eingestellt war, liegen alle Rechte beim Käufer.
Der Käufer musste davon ausgehen eine D2 Box zu kaufen.

Nehmen Sie die Ware zurück und passen das nächste Mal besser auf.

Gruss
Susi

-----------------
" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

@Bear

Eine D-Box (z.B. von Nokia) ist ein digitaler Satellitenreceiver, der aber mehr kann, als ein einfacher Digi-Sat-Receiver, an den Sie jetzt vielleicht denken...es ist eine Art Multimedia-Multifunktionsgerät. Die meisten nutzen es, um PREMIERE zu empfangen. Wird auch bei fast allen PREMIERE-Angeboten mit angeboten. D2-Box ist der Nachfolger von D1-Box.



-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Aber, was ich eigentlich sagen wollte:

Ich sehe es genauso wie meine Vorredner. Der Käufer kann nichts für Ihren Fehler. Nehmen Sie das Gerät zurück - im übrigen sollten Sie auch damit rechnen, dass er beide Portowege, also hin und zurück, erstattet habe möchte....

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Danke für die Aufklärung. Von Fernsehen hab ich wenig Ahnung.

"Betrug" seh ich hier allerdings nicht gegeben. Trotzdem hat der Käufer Anspruch auf Rückgabe.

Bear
--
"Multiple exclamation marks are a sure sign of a deceased mind."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen