Drucker für je 1€ durch sofortkauf Ersteigert Verkäufer lehnt ab!!!!!

4. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Aluwen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drucker für je 1€ durch sofortkauf Ersteigert Verkäufer lehnt ab!!!!!

Hallo!!

Habe gestern 2 3in1 Drucker duch Sofortkauf erstanden. Preis war jeweils bei 1€. Habe ihn angeschrieben, und gesagt, das ich gerne die 2 Geräte haben möchte. Er meinte dann er hätte nur ein Gerät. Ok das lasse ich mir noch gefallen. Habe die Bankverbindungen bekommen, und er schrieb dann ich sollte ihm 195€ überweisen. Sagte ihm das ich es für 1€ Sofortkauf beendet habe. Er meinte es sei eine Falscheingabe gewesen, und er konnte sie nicht mehr löschen/verändern. Habe mich dann kundiggemacht, und es ist doch möglich sein Angebot zu ändern solange es nicht verkauft/Gebot abgegeben worden ist. Habe ihn hingewiesen mit link das es geht. daraufhin seine Antwort:" hallo mxxxx,

rechtlich kann mich niemand zwingen, ihn um 1 E zu verkaufen. da behalte ich ihn lieber.
ciao"

Meine Frage: Habe ich ein Rechtsanspruch auf das Gerät, oder sogar auf beide?!
Vielen dank im Vorraus ;)

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)


Wie schon unter " schon verkauft" geschildert:

Vergleichbar Ricardo"Passat"Urteil.

Vorgehensweise wie dort beschrieben.

Da offentsichtlich Händler ,kann auch ein Gang zur Verbraucherzentrale helfen , die schreiben solche Herren an und weisen sie auf seine Pflichten und Ihre Rechte als Verbraucher hin.

Und wie gesagt der allzeit gültige Tip mit dem Finanzamt :

Bitten Sie um Übermittlung der Steuernummer , da Sie Rücksprache mit dem örtlichen Finanzamt halten würden, um die Angaben des Verkäufers zu verifizieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin,

nutze doch noch mal die Suchefunktion.

Das Passaturteil dürfte nicht passen, da es sich hier um einen Sofortkauf zum Festpreis und nicht um einen Auktionspreis handelt.

Das Thema mit den "Fehleingaben" hatten wir aber wie gesagtschon ein paar mal.

-----------------
"Arne"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Das ändert nichts . Bei eBay -Verkäufen handelt es sich nach inzwischen vorherrschender juristischer Meinung nicht um Auktionen im klassichen Sinne . Sie sind gemäß obiger Entscheidung als Ausschreibung zum Höchstgebot zu sehen stellen aber im Vergleich zu Angeboten bspw. im Schaufenster nach Gebotsabgabe durch Kunden "Ich kaufe" gültige Kaufverträge dar.
Der Status des Sofortkaufs stellt übertragen demnach nur eine Einschränkung der Ausschreibung dar , demzufolge man bereit ist, zum ersten Gebot in Höhe X zu verkaufen.
Es gelten demnach die gleichen Anforderungen an Sorgfaltspflicht bei Gestaltung des Angebots , demzufolge auch Verträge wie am Beispiel "Passat"-Urteil zu sehen ist , mit vermeindlich zu niedrigem Startpreis /Sofortkaufpreis gelten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.691 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen