Drohungen vom Ebay Verkäufer

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)
Drohungen vom Ebay Verkäufer

Guten Abend,

ich hatte neulich einen Artikel über eBay bestellt und es direkt mit dem Paypal bezahlt.

Nach gut eine Woche hatte ich den verkäufer über Paypal angeschrieben das die Ware nicht angekommen sei. Und es solle doch mal bitte nachforschen. Der Verkäufer wurde auch dann direkt ein wenig unfreundlich das ich nach drei weiteren Tagen den Paypal Käuferschutz beantragt hatte.

Bis gestern Abend und den heutigen Tag hatte ich sonst nichts mehr vom Verkäufer gehört. Nachdem ich die email durchgelsen hatte fand ich es Persönlich als eine Drohung auf und hatte es auch direkt bei die erste Email an Ebay weiter geleitet.


quote:
KOPIE der Email vom 09.05.2010 (20:43h)
Sehr geehrter Herr ........,

aus rechtlichen Gründen möchte ich Sie nun im beiderseitigen Interesse über Folgendes infomieren:

Ich habe heute nochmals gegenüber PayPal abschließend Stellung bezogen.

Sie sollten sich bewusst sein, dass sollte widererwartend PayPal den Betrag in Höhe von 7,98 € einbehalten,
dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum bleibt.

Ich werde mir dann ohne weitere Vorwarnung vorbehalten, umgehend durch eine Rostocker Kanzlei ein Inkasso Verfahren
gegen Sie einzuleiten.

Ebenfalls weise ich vorsorglich darauf hin, dass wenn Sie widererwartend eine negative oder unwahre Bewertung bei
ebay gegen meine Person einstellen, ich ebenso umgehend mir das Recht einer Unterlassungsklage gegen Sie vorbehalte.

Über die rechtlichen und finanziellen Folgen möchten Sie sich bitte selbst informieren.

Ich warte nun abschließend die Prüfung durch PayPal ab ehe ich weitere Schritte einleite.

mit freundlichen Grüßen

S........
Online Seller

KOPIE Email 2 vom 10.05.2010 (06:06h + 06:09h)

Sehr geehrter Herr...............,


Haben Sie auch bei Ebay weitergegeben, dass Sie sich bisher trotz Aufforderung geweigert haben, anzugeben, an
welche Adresse die Ware hätte geliefert werden soll?
Sie haben ja 2 unterschiedliche Adressen hinterlegt, bei eBay sowie bei PayPal.
Ist aber auch alles von mir an PayPal weitergegeben.

mit freundlichen Grüßen


---Ursprüngliche Nachricht---
Von:
An: "mapo17.12"
Betreff: Re: Wichtige rechtliche Information
Datum: 10. May 2010 06:06


--------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr.............,

Sie verwechseln hier etwas - Sie haben es leider nicht angenommen, mit Gelegenheit zu geben, das Problem
wie in meiner eMail geschrieben Stellung zu beziehen, statt dessen haben Sie ohne Vorwarnung den Käuferschutz
voreilig beantragt.

Sie nehmen sich Ihr Recht heraus; ich nun ebenso um zu meinem Recht zu gelangen.

Im Übrigen stellt meine eMail keine Drohung dar, sondern lediglich die Information über MEINE ! Vorgehensweise.

Es steht Ihnen natürlich völlig frei, meine Mais an ebay weiterzuleiten, das ist ja sogar gut so.
by the way, ich kann meine rechtlichen Mitteln ausschöpfen, so wie ich es für richtig halte, ebay ist dabei
völlig außen vor, denn ebay schreibt mir nicht vor, was ich rechtlich zu tun habe.

Sie sollten wissen, dass wenn Sie glauben, mit Ihrer Vorgehensweise auf dem richtigen Weg zu sein (verfrüht
einen Käuferschutz beantragen), dann sollte man auch wissen, dass Verkäufer kein Freiwild sind und durchaus
wissen, wie man sich zu wehren hat.

mit freundlichen Grüßen
........

PS. 6000 positive Bewertungen können nicht lügen !
Und gerne auch wieder dieses eMail an ebay weiterleiten.



Drohungen vom Ebay Verkäufer
Guten Abend,

ich hatte neulich einen Artikel über Ebay bestellt und es direkt mit dem Paypal bezahlt.

Nach gut eine Woche hatte ich den verkäufer über Paypal angeschrieben das die Ware nicht angekommen sei. Und es solle doch mal bitte nachforschen. Der Verkäufer wurde auch dann direkt ein wenig unfreundlich das ich nach drei weiteren Tagen den Paypal Käuferschutz beantragt hatte.

Bis gestern Abend und den heutigen Tag hatte ich sonst nichts mehr vom Verkäufer gehört. Nachdem ich die email durchgelsen hatte fand ich es Persönlich als eine Drohung auf und hatte es auch direkt bei die erste Email an Ebay weiter geleitet.

quote:KOPIE der Email vom 09.05.2010 (20:43h)
Sehr geehrter Herr ........,

aus rechtlichen Gründen möchte ich Sie nun im beiderseitigen Interesse über Folgendes infomieren:

Ich habe heute nochmals gegenüber PayPal abschließend Stellung bezogen.

Sie sollten sich bewusst sein, dass sollte widererwartend PayPal den Betrag in Höhe von 7,98 € einbehalten,
dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum bleibt.

Ich werde mir dann ohne weitere Vorwarnung vorbehalten, umgehend durch eine Rostocker Kanzlei ein Inkasso Verfahren
gegen Sie einzuleiten.

Ebenfalls weise ich vorsorglich darauf hin, dass wenn Sie widererwartend eine negative oder unwahre Bewertung bei
ebay gegen meine Person einstellen, ich ebenso umgehend mir das Recht einer Unterlassungsklage gegen Sie vorbehalte.

Über die rechtlichen und finanziellen Folgen möchten Sie sich bitte selbst informieren.

Ich warte nun abschließend die Prüfung durch PayPal ab ehe ich weitere Schritte einleite.

mit freundlichen Grüßen

S........
Online Seller

KOPIE Email 2 vom 10.05.2010 (06:06h + 06:09h)

Sehr geehrter Herr...............,


Haben Sie auch bei Ebay weitergegeben, dass Sie sich bisher trotz Aufforderung geweigert haben, anzugeben, an
welche Adresse die Ware hätte geliefert werden soll?
Sie haben ja 2 unterschiedliche Adressen hinterlegt, bei eBay sowie bei PayPal.
Ist aber auch alles von mir an PayPal weitergegeben.

mit freundlichen Grüßen


---Ursprüngliche Nachricht---
Von:
An: "mapo17.12"
Betreff: Re: Wichtige rechtliche Information
Datum: 10. May 2010 06:06


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Sehr geehrter Herr.............,

Sie verwechseln hier etwas - Sie haben es leider nicht angenommen, mit Gelegenheit zu geben, das Problem
wie in meiner eMail geschrieben Stellung zu beziehen, statt dessen haben Sie ohne Vorwarnung den Käuferschutz
voreilig beantragt.

Sie nehmen sich Ihr Recht heraus; ich nun ebenso um zu meinem Recht zu gelangen.

Im Übrigen stellt meine eMail keine Drohung dar, sondern lediglich die Information über MEINE ! Vorgehensweise.

Es steht Ihnen natürlich völlig frei, meine Mais an ebay weiterzuleiten, das ist ja sogar gut so.
by the way, ich kann meine rechtlichen Mitteln ausschöpfen, so wie ich es für richtig halte, ebay ist dabei
völlig außen vor, denn ebay schreibt mir nicht vor, was ich rechtlich zu tun habe.

Sie sollten wissen, dass wenn Sie glauben, mit Ihrer Vorgehensweise auf dem richtigen Weg zu sein (verfrüht
einen Käuferschutz beantragen), dann sollte man auch wissen, dass Verkäufer kein Freiwild sind und durchaus
wissen, wie man sich zu wehren hat.

mit freundlichen Grüßen
........

PS. 6000 positive Bewertungen können nicht lügen !
Und gerne auch wieder dieses eMail an ebay weiterleiten.


Zur gute Schluss hatte ich vor eilig den Verkäufer Negativ bewertet und bekam die folgende Email am 10.5.2010 um 19:24h zugesendet.


quote:
Sehr geehrter Herr ...........,

Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Einschreiben von mir hinsichtlich Ihrer abgegebenen Bewertung bei Ebay.
Ich glaube der Ärger hat mit der Abgabe dieser Bewertung nun für Sie erst richtig begonnen.

Ebenfalls habe ich Sie soeben bei der Wettbewerbszentrale angezeigt, da aufgrund
Ihrer häufigen Verkäufe im Multmedia Bereich als Privatperson der Verdacht der gewerblichen Tätigkeit besteht.

Sollte sich der Verdacht einer gewerblichen Tätigkeit immer Sinne wiederkehrender Geschäfte
zum Zwecke der Gewinnerzielung in Multimedia Bereich erhärten, so behalte ich mir
eine evtl. Unterlassungsklage wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht gegen Sie vor.

mit freundlichen Grüßen und noch einen schönen Abend und weiterhin Erfolg bei Ebay.

S..........
Online Seller.




Da Stellt sich nur die frage wie weit darf eigentlich ein Verkäufer bei Ebay gehen und muss mich mir ernste Sorgen machen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Auslöser waren 7,98 € ??

Da fällt mir ehrlich gesagt nichts zu ein...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

Richtig für einen Betrag von keine 8,00€

Da ich auch einige Auktionen bei Ebay stehen hatte. (Gebrachte CD´s) habe ich für weiteren Streß aus dem Wege zu gehen alles Auktionen abgebrochen.

Und heute früh um 6:48h hatte ich erneut eine Email bekommen mit einem Anhang von meinen Auktion.

Wie kann man den vor so einen überhaupt schützen bzw. wie weit kann er gehen ?
Kann er auch die ganzen Drohungen in der Tat umsetzten?


K O P I E

quote:
Sehr geehrter Herr ..........,

wie ich nach Prüfung entnehmen konnte, haben sie zwischenzeitlich Ihre Auktionen alle beendet und Ihr
Profil auf (Privat) umgestellt.

Eine Ihrer Auktionen habe ich mir hierzu unter Beobachtung gestellt um mir diese bei Bedarf anschauen/ nutzen
zu können.

mit freundlichen Grüßen sowie noch weiterhin viel Spaß bei Ebay.
Wie bereits erwähnt lasse ich Ihnen heute Post zukommen. Danach schauen wir mal weiter.

S...............





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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Es macht eben kein Spass mehr auf Ebay. Nur noch bekl. Käufer und auch Verkäufer (im1% Bereich, aber der nervt halt). Wie schön war es da vor 10 Jahren, es gab kein Paypal, die Käufer haben schon am ersten Tag die Ware hoch geboten, man konnte ungestraft die Ebaygebühren noch auf den Preis draufschlagen - schöne heile Welt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@chiccio76


Deine Vorgehensweise kann ich nicht nachvollziehen.

Genau Zeitangaben hast du ja nicht gemacht, aber nach einer Woche hast du direkt über paypal den Verkäufer gemeldet?
Die erste Kontakaufnahme sollte eigentlich nicht gleich mit der Holzhammermethode über paypal erfolgen - dafür gibt es zunächst den Button: "Frage an den Verkäufer".

Nach drei weiteren Tagen hast du dann bereits Käuferschutz beantragt - wegen 7,80 Euro. *kopfschüttel


Ich kann die Reaktionen des Verkäufers gut verstehen, eine Drohung kann ich in seinen mails nicht erkennen - lediglich hat er dich darauf hingewiesen, wie er gedenkt vorzugehen (was sein gutes Recht ist).



Warum du deine Auktionen beendet und dein Profil auf Privat gestellt hast, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Hast du was zu verbergen?




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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich weiß auch nicht, ob es klug war/ist - hier originalen Schriftverkehr zu veröffentlichen - selbst bei Unkenntlichmachung des Namens.

:-((




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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

-- Editiert am 11.05.2010 14:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Da kann ich Tini nur voll zustimmen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
@chiccio76


Deine Vorgehensweise kann ich nicht nachvollziehen.

Genau Zeitangaben hast du ja nicht gemacht, aber nach einer Woche hast du direkt über paypal den Verkäufer gemeldet?
Die erste Kontakaufnahme sollte eigentlich nicht gleich mit der Holzhammermethode über paypal erfolgen - dafür gibt es zunächst den Button: "Frage an den Verkäufer".

Nach drei weiteren Tagen hast du dann bereits Käuferschutz beantragt - wegen 7,80 Euro. *kopfschüttel


Ich kann die Reaktionen des Verkäufers gut verstehen, eine Drohung kann ich in seinen mails nicht erkennen - lediglich hat er dich darauf hingewiesen, wie er gedenkt vorzugehen (was sein gutes Recht ist).


Warum du deine Auktionen beendet und dein Profil auf Privat gestellt hast, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Hast du was zu verbergen?


nein ich habe nichts zuverbergen, hatte es nur so gemacht um meine Ruhe zuhaben.

hier ist noch mal ein Auszug von der email und wenn sowas keine Drohung ist. dann frage ich mich was es ist.

quote:
Ich werde mir dann ohne weitere Vorwarnung vorbehalten, umgehend durch eine Rostocker Kanzlei ein Inkasso Verfahren
gegen Sie einzuleiten.
Ebenfalls weise ich vorsorglich darauf hin, dass wenn Sie widererwartend eine negative oder unwahre Bewertung bei
ebay gegen meine Person einstellen, ich ebenso umgehend mir das Recht einer Unterlassungsklage gegen Sie vorbehalte.




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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Hast du die Ware zwischenzeitlich eigentlich bekomme??

Wie lange ist das seit dem Verkäufer überhaupt her?

du kannst mir per pm (nicht öffentlich) mal die Artikelnummer mailen, ich würde mir den VK gerne mal näher ansehen - dann ist evlt. eine genauere Aussage möglich.

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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@keine frage

Wobei die Argumentation des VK allerdings auch zu hinterfragen ist, denn der Verkäufer ist mit paypal nur auf der sicheren Seite, wenn er an die bei paypal hinterlegte Adresse verschickt - und das sendungsverfolgt.

Was die Käuferin angeht, stimme ich dir zu, wollte es nur nicht so drastisch ausdrücken.

Mir ist immer noch nicht klar, warum sie ihre Auktionen beendet hat und ihr Profil privatisiert; wenn sie tatsächlich nur privat handelt, gibt es keinen Grund dafür.

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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

@keine frage

nein, in diesem Fall habe ich keine weiteren Informationen. Der Fragesteller hat mir keine pm geschickt, ich vermute auch, dass in diesem Fall keine mehr kommt.

Ein Käufer, der wegen einer Auseinandersetzung mit einem Verkäufer so reagiert, hat m.E. etwas zu verbergen, ein anderer Grund würde mir nicht einfallen.

Das Versandriskiko trägt ein gewerblicher Verkäufer aber so oder so grundsätzlich, das ist unabhängig von paypal. Er hat also immer ein gewisses Risiko (und vermutlich auch einen gewissen "Schwund"), wenn er unversichert verschickt.





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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
wenn sowas keine Drohung ist


Ich weiß nicht, wo die rechtliche Relevanz sein sollte. Eine *Be*drohung i.S.d. StGB ist das nicht. Und alles andere - insbesondere in welchem Ton die Beteiligten miteinander umgehen - ist keine Rechtsfrage.

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