Hallo,
ich habe die letzten Tage Kopfhörer einer bestimmten bekannten Marke verkauft. Das waren bis jetzt 12.
Ich wollte halt wissen wie der Verkauf läuft, und möchte jetzt gewerblich anfangen. (Gewerbeschein wurde vor kurzem beantragt, aber noch nicht ausgehändigt)
Der Verkauf war privat.
Jetzt bekam ich von einem PowerSeller eine Nachricht, dass er den eBay
Namen an den Hersteller übermitteln will und Anwälte und Polizei einschalten will. Dazu meint er noch. Das es eine Hausdurchsuchung geben würde und eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung + seine eigene Abmahnung von seinem Anwalt.
Der Umgangston in der Mail (Ebay-Nachricht) ist sehr rau. Also sowas wie "Das geht ganz schnell", also ganz und garnicht formell.
Meine Frage ist jetzt, kann er mich wirklich anzeigen wegen Steuerhinterziehung bzw. Abmahnkosten? Für mich wirkt es eher das die Person nur seine Konkurrenz ausschalten will durch Angstmache (Er verkauft auch Kopfhörer aber einer anderen Marke!). Und eine Hausdurchsuchung wegen so einer Kleinigkeit wirkt auch sehr überzogen?
Ist das jetzt alles nur Angstmache oder sind da wahre Punkte dran, die er verwirklichen könnte?
Drohung/Abmahnung von PowerSeller?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
google einfach mal mit Ebay + Abmahnung....
es ist auch nicht nur relevant, wieviel du verkauft, sondern auch wieviel du eingestellt hast (oder hattest?).
Wenn ich richtig verstanden habe, hast du die noch eingestellt mit Privat-account?
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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"
Ja da is auch noch ne Frage meinerseits, Abmahnungen laufen doch eig nur über Anwälte bzw. via Briefform (und in einem richtigen Ton), was hier ja nicht zutrifft.
Also hab 13 verkauf und eins läuft noch, und es läuft (noch) unter einem Privat-Verkauf. Wenn Gewerbeanmeldung durch ist, dann gehts erst wieder weiter.
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Naja, eBay hat eben seine Platzhirsche...
http://www.123recht.net/Fremdes-Ebay-Mitglied-droht-mit-Anwalt-__f217136.html
Aber es ist tatsächlich so, du bist nicht das, als was du dich ausgibst, du bist das, was du bist. Und so manches Gericht wird dich jetzt schon als gewerblich einstufen.
Die Grenzen sind fließend, es gibt eine ganze Reihe von Kriterien zu beachten, dementsprechend fielen Urteile von den Gerichten in der Vergangenheit durchaus unterschiedlich aus.
Hier ein Überblick:
Stefanie Schubert *
Zur Unternehmereigenschaft bei eBay-Verkäufen - ein Plädoyer für eine lebensnahe Herangehensweise
JurPC Web-Dok. 194/2007, Abs. 1 - 45
http://www.jurpc.de/aufsatz/20070194.htm
Würde damit aufhören und erst weitermachen, wenn du entsprechend gewerblich präpariert bist.
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OK vielen Danke schonmal für die Antworten.
Den Verkauf lassen bis es durch ist wollte ich jetzt sowieso.
Nur bin ich mir unsicher ob das "wahr" macht was er behauptet. Diese Nachricht hört sich überhaupt nicht nach einer Abmahnung an, wie ich die hier sonst so lese...
Deshalb bin ich verwirrt...
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Die Nachricht ist ja auch keine Abmahnung. Es ist eine Drohung. Dennoch würde ich das ernst nehmen.
Nicht weil der hier so herum trompetet. Ob da was nachkommt, weiß man nicht.
Normalerweise warnen Abmahnwillige nicht vorher, sie wollen ja abkassieren und nicht das Wild verscheuchen.
Das Böse kommt unverhofft, aber eindrucksvoll. Wenn der dich im Visier hat, haben es vielleicht auch andere, die nicht poltern, sondern handeln.
Und darin liegt vielleicht die größere Gefahr.
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Ja, sei froh, dass dich jemand anschreibt, auch wenn er sich wie ein Stinkstiefel anhört.
Immer noch besser, als gleich die Abmahnung, oder Strafanzeige zu bekommen.
Du musst bedenken, dass der Konkurrent dich ohne jedes eigenes Risiko bei den Steuerbehörden und Wettbewerbsverbänden anschwärzen hätte können...
Er müsste also nicht mal irgendwelches Kostenrisiko auf sich nehmen, um dich selber abzumahnen, um dir zu schaden, bzw das Recht durchzusetzen.
Und grade bei Steuerhinterziehung sind die Behörden ja nicht grade zimperlich.
Und auch wenn du das vermutlich nicht hören willst, aber kann man den Konkurrenten doch verstehen. Du nimmst ihm mit ungleichen Voraussetzungen Kunden weg.
Würde er auf Umsatzsteuer, Widerrufsrecht und Gewährleistung verzichten, wie du es tust, könnte er die Ware deutlich billiger anbieten und/oder höhere Gewinne einfahren.
Dass du nur ein Dutzend Kopfhörer verkaufen wolltest (was aber auch schon gewerbliches Handeln sein kann), kann er nicht ahnen. Er sieht einen Konkurrenten, der vielfach die gleiche Ware verkauft, sich Wettbewerbsvorteile erschleicht (somit also auch den Verbrauchern schadet) und keine Steuern abführt.
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