Definition OVP?

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vmax777
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Definition OVP?

Mal ne Frage an die Experten:
wie definiert Ihr Originalverpackung bzw. OVP, wenn es um PC-Spiele geht?
Ich hatte mich für ein PC-Spiel über Ebay interessiert und es wurde als "neu und OVP" angeboten. Aus dem Text war zu entnehmen, dass das Spiel bereits installiert worden ist und danach zum Verkauf angeboten wurde.
Auf meine Mail antwortete die Verkäuferin, dass das Spiel schließlich in der Original-Hülle angeboten würde und dass OVP nicht bedeutet, es wäre noch eingeschweisst.
Und ist ein Spiel noch neu, wenn es schon mal installiert wurde? Ich denke nicht, höchstens neuwertig.
Ich bin auf Eure Meinungen gespannt!
Vmax

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Vmax777
Das ist eine der unendlichen Geschichten mit der Frage was heißt OVP. Für mich heißt OVP, dass der Hersteller des Produktes die Ware noch in seiner Manufaktur in eine Schachtel gelegt hat und die Schachtel bis zum heutigem Tage noch von niemanden wieder geöffnet wurde. Da aber OVP gerne als Suchwort verwendet wird, schreibe ich für gewöhnlich einen solchen Satz: "Die Ware ist leider nicht mehr OVP, da ich die Schachtel Zwecks Inhaltskontrolle und Funktionstest geöffnet habe. Das Produkt ist aber noch unbenutzt." Natürlich schreib ich so was nur, wenn es auch an dem ist. Für viel eBayer heißt OVP aber leider, Kram den Sie auf dem Sperrmüll gefunden haben in eine vom selben Hersteller stammende Verpackung stopfen und bei eBay verramschen. In Ihrem Beispiel würde ich allerdings “kein Drama von machen“, da es scheinbar offensichtlich ist das die Verpackung geöffnet wurde. Wo ist dann da das Problem?

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#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Bei "Neu" und OVP scheiden sich doch hier wiederholt die Geister.

Ich denke, "neu und ovp" geht nicht koform mit "installiert auf dem pc".

dann ist es höchstens noch neuwertig.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#3
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Ist es denn soooooo schlimm, wenn doch in der Auktion die Fakten offen gelegt werden?

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

wenn in der auktion noch alles geklärt wird, ist es doch ok, dann kann man sich überlegen: biete ich hier oder nicht.

wenn jemand nicht fragt und dann bietet: selbst schuld.

nur, wenn man davon ausgehen kann, dass der vk mit absicht keine klaren beschreibungen angibt, sondern eher aus arglist und der hoffnung auf einen höheren erlös etwas unklar beschreibt, dann finde ich das nicht ok.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#5
 Von 
Vmax777
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, war nicht ganz korrekt wiedergegeben: Ich hab eben noch mal nachgeschaut, in der Auktion stand "Neu und OVP, aber nicht eingeschweißt".
Auf die Frage dann ob es schon benutzt ist hat sie geantwortet, dass das Spiel schon einmal installiert war.
Übrigens interessiert mich tatsächlich eher das allgemeine Verständnis von OVP und neu, das ja anscheinend sehr anders sein kann als mein eigenes, als dass ich einem Verkäufer hier was unterstellen will! Wegen der Diskrepanz in der Auktion hatte ich sie ja angemailt. und bin wegen der Antwort neugierig geworden.
Gibt es eigentlich Urteile, was als "neu" und "neuwertig" anzusehen ist und wie sich OVP definiert? Ich denke, das ist gerade im Bereich CD, DVD und Spiele ein interessanter Bereich.
Ich freue mich auf weitere Hinweise und Anregungen!
Danke
Vmax

-- Editiert von vmax777 am 03.01.2005 21:59:19

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#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

schauen sie doch mal in ein wörterbuch.

viele leute dehne die begriffe zwar in ihrer ganz eigenen, subjektiven auffassung. aber neu ist eben neu, also das gegenteil sowohl von alt als auch gebraucht. (ich bin u.a. sprachwissenschaftlerin, das kann ich ihnen recht sicher sagen). also klafft mathematisch gesehen zwischen neu und benutzt (oder hier: einmal installiert) eine lücke von 180 grad.

ovp haben wir hier schon einmal diskutiert in der nahen vergangenheit. "in ovp" ist dabei auch wieder subjektiv betrachtet zu trennen von "originalverpackt". letzteres indiziert eher etwas wie "noch eingeschweißt", ersteres könnte auch heißen: "die ovp ist dabei".

aber wie überall im leben: die meinungen divergieren auch hier sehr stark :)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

also ganz einfach: die begriffe sind alle etwas dehnbar, also auslegungssache. lediglich NEU ist da schon etwas konkreter; daran kann man nicht viel rütteln (m.E.)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#8
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

1. Ori/gi/nal/ver/pa/ckung, die: Verpackung, in der die Ware vom Hersteller geliefert wird.

laut Duden

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#9
 Von 
Vmax777
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die sprachwissenschaftlichen Infos.
Mich interessiert besonders, wie (in strittigen Fällen) die Rechtsprechung "neu" definiert und "OVP".
Als Beispiel: gerade bei CDs etc. - im Gegensatz z.B. von Druckern oder Kaffeemaschinen - gehe ich davon aus, dass sie in der entsprechenden Hülle (als der "Originalverpackung") geliefert wird. Hier fände ich es sogar einen Mangel, wenn die CD ohne die Originalhülle verkauft wird, ohne dass darauf hingewiesen wird; im Gegensatz zur Kaffeemaschine, wo die Verpackung ja meist eher als Transportverpackung verwendet wird und ich kein Problem damit hätte, eine gebrauchte Maschine in einem anderen Karton zu erhalten.
Und "neu" scheint bei vielen Leuten heutzutage zu bedeuten, dass der Gegenstand noch nicht seit Jahren in Gebrauch ist und noch ohne Kratzer. Obwohl ich das als "neuwertig" sehen würde.
@Laeuschen: in welchem Bereich finde ich das kürzlich diskutierte Thema "OVP"?
Danke
Vmax

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#10
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)
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#11
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat: "aber wie überall im leben: die meinungen divergieren auch hier sehr stark"

Kann ich mich nur mit einem weiterem Zitat anschließen: "Mit Meinungen ist es wie mit Ars.chlö.chern, jeder hat eines!“ ;)

Und zum Thema, wer nicht nachfragt hat selber Schuld. Ich hab in meine Auktionen jetzt neuerdings so ein kleines Fenster eingebaut, wo man (ggf. sogar anonym) eMails an mich schicken kann. Direkt unter der Artikelbeschreibung, nur eintippen und abschicken. Und ich hab bisher nicht eine eMail bekommen. Was ich damit sagen will: Es wird so gut wie gar nicht nachgefragt! Wenn jetzt alles im Artikeltext steht und der Kunde nur zu faul war zum lesen ist -> selber Schuld ok, wenn jetzt ein für den Verkäufer unwichtiges Detail nicht im Text stand und der Kunde aus Bequemlichkeit trotz dessen es für ihn sehr wichtig ist nicht nachfragt -> selber Schuld ok, aber wenn wieder einer dieser Verkäufer versucht, durch seine "geistige Überlegenheit“ dem Käufer einen falschen Eindruck zu suggerieren und der dann etwas anders erwartet -> nicht ok! Die Tatsache, dass zu einem "Betrug“ (vermutlich wieder das falsche Wort) immer zwei gehören, entlastet nicht den Täter. Ich finde, so wie es im Straßenverkehr üblich ist, nämlich dass auf den schwächsten Rücksicht zu nehmen ist, sollte es bei eBay Sitte sein.

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