Defektes Notebook - Rückgabe?

24. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Calvin84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Defektes Notebook - Rückgabe?

Hallo!

Folgendes Problem:
Ich habe bei E-Bay ein Notebook ersteigert! Und zwar ist dies hier die Auktion:


Nun hab eich das Notebook erhalten und bin damit zu einem örtlichen Computer Laden gegangen um mir ein Betriebssystem aufspielen zu lassen! Dort wurde jetzt festgestellt, dass das Notebook alles andere ist als in einem "ordentlichen und vollfunktionsfähigem" Zustand! Kurz gesagt nicht mal das Betriebssystem läuft, mehrere Fachleute haben es sich dort angesehen. Ich will jetzt vom Kauf zurücktreten und möchte das Notebook zurück schicken und mein Geld zurück bekommen. Inkl. der Versandkosten! Ich finde es handelt sich hier echt um Betrug denn das Gerät ist absolut nicht so wie beschrieben! Wie stehen meine Chancen das der Verkäufer das Gerät zurück nehmen muss?? Ich habe ihm bereits 2 Emails geschrieben und freundlichst mitgeteilt, dass ich vom Kauf zurück treten möchte!
Hoffe jemand kann mir schnell helfe und eventuell sogar Paragarphen nennen, die mir meine Rechte zusichern!
MFG
Calvin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Calvin84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Upps Link zu der Auktion vergessen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2727837643

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#2
 Von 
dragstar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Denn Frust kann ich verstehen die Frage welche sich mal aus meiner Sicht stellt, welches Betriebssystem wollten Sie installieren. So wie ich den Verküfer verstehe beschreibt er nur das Notebook und wenn es so aussieht wie beschrieben, kann man schwer sagen ob hier ein so wie Sie es nennen Betrugsversuch vorliegt. Was die Gewährleistung betrifft so liegt diese auf dem Produkt welches Sie erwerben und nicht auf Produkte die Sie sich dazu holen. Sollte ich da etwas falsch verstehen so freue ich mich über jede Aufklärung.

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#3
 Von 
Calvin84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das Notebook hat einen Hardware seitigen Schaden! (Mainboard,TFT fällt aus, Cache2 wird nicht genutzt)!
Wie ist das nun rechtlich, muss er/sie das Notebook zurück nehmen und mir das Geld zurück geben! Das gerät entspricht ja so nicht dem, auf das ich geboten habe, denn dieses soll ja voll funktionsfähig sein und davon kann beim besten Willen nicht die Rede sein. Am Betriebssystem liegt es hier 100%ig nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ste2002
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Notebook im ordentlichen und voll funktionsfähigem Zustand, seitlich am PC-Card Slot
fehlt eine kleine Kunstoffklappe zum Abdecken, dafür sind 2 Leerabdeckungen eingesetzt."

Genau so steht es in der Beschreibung, und das scheint mir dann nicht zuzutreffen.
Der Laptop ist ja eben gerad enicht in voll funktionsfähigem Zustand wenn er nicht so läuft wie ursprünglich.

Über § 119 BGB (in Verbindung mit 157) könntest du wohl dein Recht gelten machen, indem ja sicher ist, dass du das Notebook nicht ersteigert hättest, wenn du von dem Defekt des Laptops gewusst hättest.

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

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#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Gehen Sie entsprechend den Anweisungen für den Käuferschutz vor :

Also zweimal Frist a 7 Werktagen ,
einmal zur Einigung - also Aufforderung ein entsprechend dem Angebotstext beschaffenes Notebook zu liefern bzw. das erhaltene gegen Rückerstattung von Kaufpreis + Versand zurückzunehemen unter Rücktrittsdrohung.

Die zweite Frist wird bei Ergebnislosigkeit nötig zwecks Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises.

Sollte auch dieses ergebnislos bleiben stellen Sie einen Antrag auf Käuferschutz bei eBay.

Damit reduziert sich Ihr Schaden schon mal um 175 Euro . Den Rest müßten Sie dann zivilrechtlich einklagen.

Versenden Sie alle Mails an den Verkäufer über die eBayFunktion " Frage an den Verkäufer" und vergessen Sie nicht durch Setzung des Häckchens eine Kopie der jeweiligen Mail an sich selbst zu schicken als Beweis.

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