Habe einen gebrauchten Synthesizer ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2559296859&ssPageName=ADME:B:EOAB:DE:6
Das Gerät kam sehr gut verpackt (allerdings nicht OVP) hier an und machte trotz des Alters (Baujahr 1994) einen sehr guten Eindruck, alles schien zu funktionieren. Erst nach genauerem Testen, genauer nach ca. 4 Wochen merkte ich, daß ein Potentiometer defekt ist. Und bei diesen Oldies ist die Reparatur sicher nicht billig...
Muß der Verkäufer das Teil zurücknehmen? Und wenn ja, kann ich verlangen, daß er mir erst mein Geld zurück-überweist, bevor ich das Gerät zurücksende?
Defektes Gerät - Rücknahme?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Da die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, haben sie 2 Jahre Gewärhleistung auf den Synthesizer.
In den ersten 6 Monaten gilt (auch bei gebrauchten Waren) die Beweislastumkehr - d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag. Dass wird er nicht können.
Der Verkäufer hat aber das Wahlrecht, ob er Nachbessern möchte oder die Sache zurücknimmt.
Die Kosten für die Nachbesserung incl. Portokosten muss der Verkäufer tragen.
Gruß
MCNeubert
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">www.MCNeubert.de</a>
Prinzipiell handelt es sich hier sogar um einen SACHMANGEL, der nichts mit der Gewährleistung zu tun hat, und auch nicht ausgeschlossen werden kann.
vgl.:
http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen#SACHMANGEL
Der VK hat in der Artikelbeschreibung keinerlei Mängel angegeben - somit sollte das Gerät MÄNGELFREI sein. Jede Abweichung der vertraglich festgehaltenen SOLL-Beschaffenheit zum IST-Zustand ist ein Sachmangel gemäß §§ 434
, 437 BGB
Desweiteren haben wir aller Wahrscheinlichkeit nach sogar einen gewerblichen VK:
1., POWERSELLER - Indiz:
2.,
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewSellersOtherItems&userid=dirk6632&include=0&since=-1&sort=3&rows=50
5 x Yakumo Quicksave USB 64 MB NEU/OVP
z.B. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47607&item=2761060195
Keine Mitteilung über eine ladungsfähige Anschrift, keine Belehrung über Widerrufsrecht, verlängert die Rücknahmeverpflichtung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag.
vgl.:
http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen#VK1
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