Defekter Artikel bei Ebay Auktion

28. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Theo24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Defekter Artikel bei Ebay Auktion

Ich habe bei Ebay eine Ultegra Gruppe gekauft.
Sie wurde als Top Gruppe mit kleinen Macken angepriesen.
Wie sich jedoch nach erhalt herausstellte ist der rechte Schalthebel defekt und ohne funktion.
Der Anbieter hat näntürlich jede Gewährleistung oder Umtausch ausgeschlossen. Aber wie beriets erwähnt ist der Hebel ohne funktion und lässt sich nicht mehr repariern.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Es gibt immer wieder Ebayer die versuchen ihren Schrott an den Mann zu bringen.
Verlangen Sie die Rücknahme des Artikels und Ihr Geld zurück.
Melden Sie den Artikel bei Ebay als "falsch beschrieben".


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Theo24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Vorfall wurde bei Ebay gemeldet. Da aber nicht mit Paypal bezahlt wurde ist für Ebay die Sache erledigt.
Da aber ein Hebel defekt ist müsste der Aussschluß jeglicher
Gewährleistung oder Rücknahme nicht gelten.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

selbst wenn du mit PP bezahlt hättest, dann könnte eine ENtscheidung zu deinen Gunsten noch einiges an Kosten für dich nachziehen.

DU musst beweisen können, dass der Defekt schon vor Versand bestand und nicht erst während des Versandes entstanden ist.

Hättest du jetzt mit PP bezahlt und PP hätte dir "Recht" gegeben und das Geld zurückgeholt, hätte es sein können, dass du ein paar Tage darauf Post von einemAnwalt bekommen hättest und dieser das Geld fordert, wohlgemerkt zurecht egal was PP entschieden hätte. Solange du nicht den Defekt vor dem Versand beweisen kannst, wäre eine Entscheidung zu einen Gunsten rechtswiedrig. Du bist in der Beweispflicht, ebenso trägst du das Versandrisiko...

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Solange du nicht den Defekt vor dem Versand beweisen kannst


Bei ausgeschlossener Gewährleistung müßte der K dem VK sogar Kenntnis nachweisen.

quote:
wäre eine Entscheidung zu einen Gunsten rechtswiedrig


Nein; die AGB von eBay können durchaus rechtswirksam vorsehen, daß die Beweislast im Käuferschutzverfahren gegenüber der gesetzlichen umgedreht wird.

Allenfalls könnte die Entscheidung von PP ohne rechtliche Präjudiz sein, aber rechtswidrig ist sie keinesfalls.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Theo24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei dem defekten Teil handelt es sich um den rechten Schalthebel. Dies ist ein robustes Teil das für den Gangwechsel mehre Tausendmal zum einsatz kommt. Durch einen rubigen Transport kann der Hebel nicht beschädigt werden.
Ich bin Mit dem Hebel keinen einzigen Meter gefahren da er bereits bei der Entnahme aus dem Paket und anschließendem
Probieren nicht funktionierte.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Theo24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Da ein Artikel von mehreren defekt ist kann ich dafür Schadenserzatz verlangen. Wie wird die Summe ermittelt?

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