Ein Käufer ersteigert ein paar Skischuhe. Die sind in Ordnung, entsprechen aber nicht der angebenden Farbe. Er ersteigert ein zweites Paar, bei einem anderen Privatanbieter.
In der Artikelbeschreibung heißt es:
„Die Schuhe sind gut gebraucht worden - ca. 5 Winter jeweils 1 Woche - haben normale Gebrauchsspuren - aber sind heile und nicht gammelig.“
Entgegen der Artikelbeschreibung sind die Schuhe aber nicht zu benutzen, da in den rechten Schuh Teile der Verstellung hineinragen und eine Beule bilden. Zudem machen die Schuhe stark knarrende Geräusche.
Nach Erhalt teilt der Käufer einem Kaufinteressenten für das erste Paar Schuhe mit, dass er dieses nun doch nicht verkauft, da die anderen Schuhe nicht zu gebrauchen sind.
Dem Verkäufer teilt er den Mangel nach 10 Tagen mit, da er irrtümlich annimmt, bei eBay müsse ein Käufer 10 Tage warten (was sich aber nur auf Anträge auf Käuferschutz bezieht).
Der Verkäufer argumentiert, bei Versand hätte der Mangel nicht bestanden. Ferner sei er nicht zur Nachbesserung verpflichtet, da der Käufer ihn erst nach 10 Tagen den Mangel gemeldet habe. Er biete die Zahlung der Hälfte des Kaufpreises und der Versandkosten an.
Der Käufer ist verärgert und sieht nicht ein, warum er die Hälfte der Kosten für eine mangelhafte Sache tragen soll. Der Mangel kann auch nicht aufgrund des Versand entstanden sein.
Hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreis und der Versandkosten?
-- Editiert von Nick64 am 06.04.2008 14:09:12
-- Editiert von Nick64 am 06.04.2008 15:03:18
Defekter Artikel
6. April 2008
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2008 | 14:07
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 25x hilfreich)
Defekter Artikel
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 6. April 2008 | 15:05
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
da der Käufer ihn erst nach 10 Tagen den Mangel gemeldet habe
Das wäre irrelevant.
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
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