Guten Tag!
ich habe einen DVD Rekorder für den Gesamtpreis von 334.- Euro bei ebay ersteigert.
Mittlerweile angekommen stellte sich heraus das der Rekorder nicht auf die zugehörige Fernbedienung reagiert, also etwas defekt ist.Leider macht dieser Umstand das ganze Gerät fast unbrauchbar, da nahezu alles über die FB zu regeln ist.
Der Verkäufer meinte, es seien doch noch 24 Monate Garantie drauf,und ich sollte das Gerät doch einschicken.
Damit bin ich jedoch ganz und gar nicht einverstanden.Ich habe schliesslich für ein intaktes Neugerät bezahlt.Auf die Nachfrage einer Preisminderung hat er nun seit Tagen nicht reagiert.
Wie ist hier die Rechtslage,und gibt es einen Schlüssel der die Preisminderung in solchen Fällen regelt?
Danke im Voraus!
Beste Grüße
Dammerl
Defekter Artikel-Garantie-Minderung
26. September 2003
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Frage vom 26. September 2003 | 23:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Artikel-Garantie-Minderung
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 27. September 2003 | 20:47
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
Hallo,
welchen Zweck hat hier eine Preisminderung?
Ist der Defekt dann weg?
gruß
epoeri
#2
Antwort vom 28. September 2003 | 11:07
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Hallo Dammerl,
du hast das Gerät vom Verkäufer als Neuware gekauft?
1.) Schick das Gerät an den Hersteller und beanspruche Garantie oder,
2.) und nutze Gewährleistungsrecht und setze dem Verkäufer eine Frist, den Mangel zu beheben und gleichzeitig androhen, dass du, falls die Nachbesserung nicht innerhalb der Frist erfolgt, vom Vertrag zurücktrittst.
Mit schönen Grüßen
D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt
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