Darf ich in diesem Fall schlecht bewerten

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)
Darf ich in diesem Fall schlecht bewerten

Entschuldigen Sie wenn ich das hier 2x verfasse. Ich denke dieses Forum paßt besser.

Darf ich jemanden auf seinem My-Hammer Profil schlecht bewerten wenn ich seine Dienstleistung, die er dort anbietet ( Transporte) zwar genutzt habe, diese aber nicht über My-Hammer bestellt habe?

Der Transporteur hatte mir selber Ware geliefert. Dadurch bin ich in kontakt mit ihn gekommen und er bekam von mir den Auftrag Möbel aus Italien abzuholen. Das wurde gemacht. Dabei ging einiges zu Bruch und vieles Schief. Jetzt habe ich gesehen das er sein Transport "Unternehmen" auf My-Hammer anbietet. Darf ich ihn dort jetzt schlecht Bewerten?
Danke

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

das sehe ich sehr kritisch. Ich kenne zwar My Hammer nicht, so wie sich das aber anhört, hast du eine Dienstleisstung ausserhalb von dieser Plattform angenommen, willst aber eine Dienstleisstung bewerten die über diese Plattform kommt.

Hier könnte der Anbieter wohl it erfolg auf Löschung, evtl Schadensersatz etz klagen, da du ja eine andere Leisstung bewertet hast.

Und auch mal eine allgemeine Frage, was habt ihr Alle eigentlich immer mit Bewertungen hier und da etc? Muss das immer sein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Darf ich jemanden auf seinem My-Hammer Profil schlecht bewerten wenn ich seine Dienstleistung, die er dort anbietet ( Transporte) zwar genutzt habe, diese aber nicht über My-Hammer bestellt habe?

Kann man überhaupt bewerten wenn man keine Dienstleistung dort genutzt hat?

Dann kommt es auch darauf an, was die AGB der Platform dazu aussagen.
In der Regel dürfen nur die Vorgänge bewertet werden, die auch über die Plattform gelaufen sind.


Un dzum chluss kommt es auch nocht darauf an, on die Bewertung auch wahrheitsgemäß ist. Er müsste also zweifelsfrei verantwortlich sein, für das was man ihm vorwirft.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.470 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen