DHL-Unterschlagung

25. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Spooky
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL-Unterschlagung

Hallo,

ich habe im Dezember einen Drucker ersteigert, dieser wurde per DHL-Paket verschickt.
Ich war am Tag des Auslieferungsversuches nicht da, fand aber auch keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten.
Daher habe ich mich nach einer Woche an den Verkäufer gewendet, da ich dachte ich wurde betrogen.
Mit der Paketnummer konnte herausgefunden werden, daß das Paket in einer anderen, für unsere Adresse nicht zuständigen, Filiale abgeholt wurde.
Bei der Abholung wurde ein Personalausweis vorgelegt.
Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet, das Verfahren jedoch eingestellt, da dieser Ausweis bereits vorher gestohlen gemeldet war.
Nun weigert sich der Verkäufer inzwischen die Sache weiter zu verfolgen, da DHL wiederholt behauptet das Paket odnungsgemäß ausgeliefert zu haben, obwohl alle Informationen über die Anzeige etc. vorliegen.

Was kann ich in diesem Fall tun?

Danke schonmal,

Spooky

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Spooky,
bei einer Vorlegung des Persos ist die DP verpflichtet, die Richtigkeit zu überprüfen - insbesondere, ob das Lichtbild identisch ist. Alleine die Vorlage eines Persos stellt keine Postvollmacht dar!

Wann wurde der Perso als gestohlen gemeldet? Vor oder nach der "Abholung"?
Wurde der Verlust vor der Abholung angezeigt, liegt wahrscheinlich ein Verschulden der Post vor.
Im Falle, das der Verlust erst danach angezigt wurde, wird dieses schwer sein zu beweisen - immerhin könntest du das Paket abgeholt haben und anschliessend den Verlust gemeldet haben.

Sofern die Anzeige vor der Abholung stattfand, der Post ein entsprechendes Schreiben schicken. Vor allem der zeitliche Ablauf sollte enthalten sein.

Hast du denn eine Kopie der Zustellurkunde verlangt? Irgendwer muss ja unterschrieben haben...

War der VK eigentlich privat oder gewerblich?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Wurde der Verlust vor der Abholung angezeigt, liegt wahrscheinlich ein Verschulden der Post vor.

Und wurde der Verlust erst nach Abholung angezeigt, ist die Post aus dem Schneider??

Der Zeitpunkt der Anzeige ändert doch nichts an der (wahrscheinlichen) Tatsache, dass die Post dem falschen das Paket ausgehändigt hat.

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Was ist mit der Unterschrift beim Empfang ?

Wie ist der Ausweis abhanden gekommen ?

Wie konnte ein Potentieller Dieb wissen , daß für Sie ein Paket zur Abholung bereit liegt ?

Hat einer Ihrer Bekannten Verwandten seit neuestem einen neuen Drucker ? ;)

Welchen Neuwert hatte der Drucker ?

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Zeitpunkt der Anzeige ändert doch nichts an der (wahrscheinlichen) Tatsache, dass die Post dem falschen das Paket ausgehändigt hat.
Die Post könnte wie bereits beschrieben argumentieren:
Im Falle, das der Verlust erst danach angezeigt wurde, wird dieses schwer sein zu beweisen - immerhin könntest du das Paket abgeholt haben und anschliessend den Verlust gemeldet haben.

Die Post ist zwar nicht aus dem Schneider - allerdings muss dann das Gegenteil beweisen werden. Und das wäre andersherum leichter.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@MichiM

Dass der Beweisfall andersherum leichter wäre, bestreite ich ja gar nicht. Is ja nur logisch!

Allerdings verstehe ich auch die Handlungsweise der Polizei nicht.
Wieso wird das Verfahren gegen unbekannt eingestellt, wenn der Perso bereits vorher gestohlen gemeldet war.

Kann mich da mal jemand aufklären?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ Gesil
Allerdings verstehe ich auch die Handlungsweise der Polizei nicht.
Wieso wird das Verfahren gegen unbekannt eingestellt, wenn der Perso bereits vorher gestohlen gemeldet war.

???
Wie kommst du denn jetzt darauf?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#7
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Mir ist die Geschichte des Posters zu "dünn" und an seiner Stelle wäre ich mit "DHL-Unterschlagung" und "betrogen" vorsichtiger.

Im übrigen zu viele Zufälle, vor allem die Ausgabe an einer nicht zuständigen Filiale (was in der Regel für eine Umleitung spricht - frage, wer hat die veranlasst).

Dass in einer Filiale an eine beliebige Person
ausgehändigt wird, die sich zwar ausweist, aber vorgeblich nicht der Empfänger ist, muss auch Zweifel hervorrufen (oder ist zufällig der Personalausweis des Empfängers gestohlen worden) ?

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#8
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@MichiM
Aus dem Posting des TE:
"Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet, das Verfahren jedoch eingestellt, da dieser Ausweis bereits vorher gestohlen gemeldet war."

So komme ich darauf!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ui, total überlesen :(

Na, da Frage ich mich, wer denn jetzt welche Anzeige erstattet hat...

Folgende Überlegung:
- Ich erstatte Anzeige, weil mein Perso "verschwunden" ist (wahrscheinlich Opfer eines Diebstahl geworden).
- Ich erwarte ein Paket und erfahre, dass mit meinem Perso dieses abgeholt wurde.
- Ich erstatte nochmals Anzeige (Identitätsvortäuschung :)
- Zweite Anzeige wird eingestellt - da die erste Anzeige läuft und dieses beinhaltet (?).

Möglich wäre es.

Andererseits wäre es auch möglich, mit dem geklauten Perso einen Nachsendeauftrag freizugeben. Benachrichtigungskarte kommt also beim "Nachsender" an - der gibt die Abholerlaubnis schriftlich auf der Karte wieder - setzt die nachgemachte Unterschrift drunter (und nimmt zur Sicherheit auch noch den Ausweis mit) und holt sich das Paket.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spooky
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, der Verkäufer ist zwar selbständig, aber der Verkauf erfolgte von Privat, da es ein Gerät aus Privatbesitz war.

Der Personalausweis ist einem unbeteiligten Dritten gestohlen worden, laut Polizei vor der Abholung.

Habe mich erstmal bei DHL gemeldet, die wollen jetzt vom Absender eine Abtretungserklärung haben damit sie mir gegenüber Auskunft erteilen können etc.

Neuwert weiß ich nicht, Auktionswert waren ca. 82 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spooky
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

SO, habe DHL die Abtretungserklärung geschickt und nochmals alles im Brief erklärt. Bisher keine Reaktion, aber ist ja auch erst etwas über einer Woche.

0x Hilfreiche Antwort

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