DHL Abtretungserklärung

29. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2014 20:39:13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Abtretungserklärung

Ich suche eine Abtretungserklärung für eine DHL Sendung, damit sich der Emfpänger eines Packetes mit DHL in Verbindung setzen und verhandeln kann.

Folgendes Problem:
Absender A hat Empfänger A ein versichertes Packet gesendet. Dieses Packet wurde dem Empfänger A auch zugestellt bzw. angeblich dem Nachbarn.
Der Nachbarn hat den Empfang des Packetes allerdings nicht schriftlich bestätigt sondern das Packet wurde einfach unachtsam im Hausflur abgestellt ohne Unterschrift eines Empfängers.

Ein anderer Nachbar welcher erblindet ist wollte am anderen Tag das Haus verlassen und viel unglücklicherweiße über das Packet, welches dadruch stark beschädigt wurde.

Wie sollte in diesem Fall weiter vorgegangen werden?
Nach einer Überprüfung bzw. Einsendung der Ware zu DHL agumentierten diese lediglich, dass das Packet nicht ausreichend verpackt wurde.

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also ich hatte was ähnliches mit einem Internetversender, hab da auch glaub ich die Abtretungserklärung noch, und wenn die Post das so abstellt dann liegt wohl ein sogenannter Garagenvertrag vor.
Dieser besagt, dass der Briefträger Pakete oder Päckchen an einem für den Empfänger und Briefträger gut zugänglichen Ort abstellen darf. Das Paket gilt dann als zugestellt. In meinem Fall wurde das Paket auf der Terasse abgestellt, kam aber halt auch nie bei mir an. In deinem Fall würde ich deshalb jetzt sagen wenn ja bestättigt wurde, dass das Paket angekommen ist und sicher ist, dass ein Nachbar es beschädigt hat, ist die Gefahr auf den Empfänger übergegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Also ich hatte was ähnliches mit einem Internetversender, hab da auch glaub ich die Abtretungserklärung noch, und wenn die Post das so abstellt dann liegt wohl ein sogenannter Garagenvertrag vor.

Ein solcher Vertrag muss explizit vereinbart sein und kann eigentlich auch nur bei privaten Grundstücken Sinn machen, nicht in einem Hausflur eines Mehrfamilienhauses, wo jeder (nicht nur) über das Paket stolpern kann, wie hier, sondern es entwenden kann. Es wäre mal herauszufinden, wer überhaupt mit welcher Berechtigung den Empfang bestätigt hat.

Im Übrigen ist für die Post auch ein 3km entfernter Anwohner ein Nachbar oder einer, der zufällig in dem Haus der Lieferanschrift sich aufhält: "Möchten Sie vielleicht ein wertvolles Paket annehmen, bitte nur hier quittieren, sie sind doch sicher ein Nachbar? Gelle? Danke"

Weder für Absender noch für den Empfänger lustig, denn die Post wähnt sich (trotz gegenteiliger Gerichtsentscheidungen) im Recht.

"Keine Haftung bei Lieferung an den Nachbarn?

Die Klausel eines Paketdienstes bei nicht antreffen des Empfängers das Paket an den Nachbarn abzuliefern und für das abgegebene Paket wegen eines evtl. Abhandenkommes nicht zu haften ist unwirksam. Da aufgrund der Rechts- und Umgangssprache keine genau Definition für "Nachbarn" vorhanden ist, fehlt es der Klausel an der notwendigen Klarheit und Verständlichkeit. Zudem benachteiligt sie, gleich wie eng oder wie weit man sie versteht, den Absender unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB ." (Zitat)

http://www.kanzlei.biz/cms/07_03_14_OLG_Duesseldorf_I_18_U_163_06.1691.0.html
*****
> Nach einer Überprüfung bzw. Einsendung der Ware zu DHL agumentierten diese lediglich, dass das Packet nicht ausreichend verpackt wurde.
**
Traurig, aber wahr. Das ist bei der Post so eine Art bedingter Reflex nach Pawlow. Einer ruft: "Paket beschädigt." Und die Antwort lautet, ohne das Paket gesehen zu haben: "Schlecht verpackt:"

Kurios, aber leider der Stoff, der Millionen schon in die Röhre gucken ließ, es sei denn, sie klagten, dann ging es manchmal ruck zuck (mit der Entschädigung). Aber es kann auch zäh werden.

Nach § 447 BGB geht beim Privatverkäufer die Gefahr bei Einlieferung auf den Käufer über, ein gewerblicher Verkäufer müsste hier haften, da die Sendung erst zugestellt ist, wenn der Empfänger sie in den Händen hält, egal ob Nachbar oder Hausflur.

"Schlecht verpackt" wird hier auch keine Rolle spielen dürfen, wenn jemand auf das Paket fällt etc., wird nahezu jedes Paket beschädigt werden.

Dennoch natürlich eine unangenehme Situation, der Stress ist vorprogrammiert.

Eine Abtretung wäre hier angebracht, da die DHL nur mit dem Vertragspartner verhandelt.

Vieleicht so oder so ähnlich:

Abtretungs-/Annahmevertrag


Musterstadt den 01.05.2009

Hiermit trete ich, Hans Mustermann wohnhaft in der Musterstr. in Musterstadt, alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag vom xx.xx.xxxx Identcode ........zwischen mir und der DHL an Klaus Mustermann wohnhaft in der Musterstr. in Musterstadt ab. Klaus Mustermann erklärt, dass er die Ansprüche gegenüber DHL annimmt.

Name (Hans Mustermann) Name (Klaus Mustermann)

Würde auch das hier dem Käufer zugänglich machen, könnte eine Hilfe für ihn sein. Wenn man nicht Ernst macht, wird man ewig hingehalten.
Pakete weg - DHL lässt Kunden auflaufen
http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=33614&key=standard_document_33197496


-- Editiert am 30.04.2009 18:21

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@bogus du hast natürlich völlig recht, aber die Post macht es sich manchmal auch sehr einfach was die Garagenverträge angeht! Ich wusste z.b. bis zu dem Tag nicht mal das ich einen habe!

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