Bewertung

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)
Bewertung

Habe einen Artikel über eBay versteigert. Der Auktion lag ein Bild des Artikels zu grunde, auf der man m.E. die Ware ausreichend erkenne konnte. Es handelte sich um eine Privatauktion unter Gewährleistungsausschluß.

Nun hat der Käufer moniert, die Ware hätte marginale Mängel, die auf dem Foto nicht zu erkennen gewesen wären.

Nach mehreren eMails, in denen ich den Käufer darauf hingewiesen habe, dass schließlich ein Bild vorhanden war, auf dem die angeblichen Mängel vorhanden seien, hat er mir ggü. nun eine negative BW abgegeben.

Gibt es Chancen, diese löschen zu lassen ?

-- Editiert von lafos71 am 20.06.2005 10:41:44

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Die löschen so schnell gar nichts mehr.....wie wäre es, ihn zumindest selbst schlecht zu bewerten, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Habe den Käufer nach dessen ungerechtfertigter BW ebenfalls neg. bewertet.

Aber durch seine BW sind meine jahrelang aufgebauten 100 % weg !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"Aber durch seine BW sind meine jahrelang aufgebauten 100 % weg ! "


Kann ich gut nachvollziehen, habe gerade selbigen Fall gehabt.
Der Käufer hat nach ende der Auktion gleich versucht gehabt den Preis zu drücken (er war alleiniger Biter-Startpreis 89,-Euro)

Habe ihn auf einen gültigen Kaufvertrag hingewiesen etc.
Käufer hat brav bezahlt und nach Erhalt der Ware mault er rum. Er will 30 Euro Preisminderung, sonst bekomme ich eine negative Bewertung.
Ich wollte das Teil zurückhaben und den angeblichen Mangel mir ansehen und hab kompletten Rücktritt angeboten.
Nun habe ich die negative erhalten.

Ebay habe ich sämtlichen Schriftverkehr mit dem Käufer zugemailt und was kommt?!

Tut uns leid das Sie Schwierigkeiten mit ....balbabla....haben Sie den Käufer schon angerufen....blabla.......meist lassen sich die Dinge persönlich klären......blabla.......Ebay keinen Einfluss etc....etc....etc...

Das einzigste was m.E. etwas bringt ist die negative Bewertung sachlich zu kommentieren.



-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Aber wegen 100% gleich zum A****-kriecher mutieren?

Bei einem Kaufaccount ist es eh egal, ob ich 80 oder 100 % positive habe.

Bei einem Verkaufsaccount - wen interessiert es, ob ich 500 positive und keine negative oder 500 positive und eine sachlich kommentierte negative Bewertung habe?

Damit gewinnt man keinen Blumentopf und einen Bieter hält so eine Kleinigkeit nicht vom Bieten ab!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen