Hallo Leute!
Ein gerichtlicher Vergleich wurde geschlossen
kein Widerspruch eingelegt! Also die Beklagte stimmte der Löschung zu. Bezüglich
einer Bewertung , der Text im Protokoll genau benannt!
Nun will Ebay nicht Löschen , nur den Punkt nicht den Text! Und selbst dafür soll jetzt schon wieder ein Antrag ausgefüllt werden! Ebay setzt diesen Vergleich einer gegenseitigen Löschung in Ihren AGB gleich! Genau dieser Fall wird im BW Forum diskutiert!
Wie seht Ihr das?
Bewertung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
"nur den Punkt nicht den Text!...Ebay setzt diesen Vergleich einer gegenseitigen Löschung in Ihren AGB gleich! "
Wie , ich dachte immer umgekehrt , daß bei einer gegenseitigen Löschung der Text gelöscht wird , durch den Standardtext "Rücknahme im gegenseitigen Einverständnis" ersetzt und der negative Punkt stehen bleibt ,aber nicht in die Prozentuale Bewertung eingeht .
Ansonsten Pech - das Beharren auf einem endgültigen Urteil wäre in diesem Falle wohl besser gewesen.
Hallo psst!
Nein hier(unten) der Auszug aus den AGB. Aber die ändern sich immer wieder mal!
Ebay verlangt von dem TE , daß er das ganze per Referenzcode einreicht! Dieser hat die Sache jetzt eh wieder bei seinem Anwalt!
In dem Vergleich steht drin!Hat er im Forum eingestellt!,folgendes.
""Die Beklagte erlärt , daß sie der Löschung folgender bei Ebay eingestellten Bewertung bezüglich des Klägers zustimmt: "Beschwerde:Herzlichen Dank für die Bewertung und Grüße an die Kaviar Kenner und Gourmet
Und zwar hat die Beklagte die Bewertung unter Ihrem Ebay Namen ......abgegeben!""
Also eine einseitige Löschung. So nun hat er das wieder beim Anwalt . Die Beklagt sträubt sich ja nicht kann aber eigentlich gar nicht den Vergleich erfüllen, weil sich wie gesagt Ebay sträubt! Da würde doch jetzt eineKettereaktion ergeben! Der TE lässt den Vergleich vollstreckbar machen! So wenn Ebay sich nun immer noch sträubt, müsste man ja eigentlich Ebay jetzt Ebay auf die einseitige Entfernung verklagen! Ich finde das ganz schön kompliziert. Die wollen doch nicht tatsächlich ein Urteil gegen sich selbst?
Und vor allem wegen was verklagt, wegen Verhinderung der Erfüllung eines Vergleichs oder nur wegen der Löschung der einen Bewertung, welche Ebay ja nicht selbst geschrieben hat! Sie haben nur Kenntnis davon!
Zumal zu was gibt es den gerichtlichen Vergleich wenn sich keiner daran halten braucht!
Einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen
1. Wenn sich beide Handelspartner einig sind, können sie selbst online eine Rücknahme der abgegebenen Bewertungen vornehmen. Der Bewertungspunkt wird entfernt und geht nicht mehr in die Berechnung des Bewertungsprofils ein. Der Kommentar bleibt erhalten und wird um einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt. Zum Online-Antrag
2. Wenn die Handelspartner den von beiden eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Bewertungsentfernung per Post bei eBay einreichen, entfernt eBay den Bewertungspunkt und dieser geht nicht mehr in die Berechnung des Bewertungsprofils ein. Der Kommentar bleibt erhalten und wird um einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt. Zum Antrag auf Bewertungsentfernung
Bitte beachten Sie: Sie und Ihr Handelspartner müssen in diesem Antrag einen persönlichen Referenzcode angeben. Beantragen Sie also zunächst die Zusendung eines Referenzcodes beim eBay-Sicherheitsteam.
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Es ist doch einzig und allein ein Problem des Klägers, der hat einen gerichtlichen Vergleich in der Hand, den er eigentlich nicht wollte, für eine Textlöschung wird eine "vollstreckbare richterliche Entscheidung" benötigt. Damit hat der Beklagte seinen Teil erfüllt, er hat zugestimmt und ebay löscht - im Rahmen seiner Richtlinen - das der Kläger etwas anderes wollte, kann nicht dem Beklagten angelastet werden. Das ebay sich an seine Richtlinien hält, kann man denen doch nicht zum Vorwurf machen.
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