Betrugsverdacht Kartenverkauf aus zweiter Hand

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Feldu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Betrugsverdacht Kartenverkauf aus zweiter Hand

Hallo liebe 123recht-Gemeinde,

wir haben vor rund zwei Monaten eine Karte für Ed-Sheeran aus zweiter Hand gekauft. Diese sind ja personalisiert, also haben wir sie für fünf Euro via Eventim umschreiben lassen. Haben die Karte via Shpock zum Originalpreis gekauft.
Gestern, am Veranstaltungstag, waren wir vor dem Eingang und dort hieß es dann - die Karte wäre ansich gültig, allerdings kann der Original-Käufer die Karte selbst nach Verkauf und nach dem Umpersonalisieren wieder stronieren und nochmal umschreiben - ggf. auf sich. Genau das ist hier passiert, der/die Verkäuferin hat nach dem Verkauf die Karte nochmal stornieren lassen und sich wohl eine neue schicken lassen durch Eventim.
Den/die Verkäuferin haben wir kontaktiert, allerdings keine Antwort bekommen.

Welche Schritte stehen uns denn hier offen? Wir haben natürlich den Kauf sowie die Überweisung und das Umpersonalisieren detailliert gespeichert.
Ebenso haben wir eine Bestätigung der Stornierung durch den/die Verkäufer(in) bei Eventim angefragt.

Ist es ratsam, bei ausbleiben der Kontaktaufnahme durch Verkäufer(in), sofort Anzeige zu erstatten? Es handelt sich ja lediglich um einen Verdacht auf Betrug - ich möchte sowas ungern gleich unterstellen.

Danke für eure Hilfe und schöne Grüße,
Feldu

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Feldu):
die Karte wäre ansich gültig,

Also hatte man eine gültige Karte und wurde eingelassen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Feldu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Eben nicht - die Karten-Nr. war eine gültige, die Karte an sich allerdings durch die erneute umpersonalisierung ungültig.
Das ist ja mittlerweile etwas kompliziert. Eingelassen wurden wir natürlich nicht, wir wurden zum Schalter verwiesen wo uns mitgeteilt wurde dass die Karte durch den Erstkäufer storniert wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zunächst sollte man sich vom Veranstalter bzw. dem Ticketvertrieb schriftlich (Papierform inkl. Briefkopf) bestätigen lassen das die Karten vom (Ver)Käufer erneut personalisiert wurden u. einem hier durch der Zutritt zur Veranstaltung verweigert wurde.
Zwischenzeitlich würde ich nachweisbar (Einwurfeinschreiben!) den Käufer auf sein handeln hinweisen u. das Geld, mit einer Frist von 14 Tagen, zurück fordern.

Nachdem meine gesetzte Frist abgelaufen ist, würde ich direkt Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Ps.: Man muss zwischen straf- u. zivil-recht unterscheiden u. muss sich im klaren sein das man seine Forderung auf dem zivilrechtlichen Weg durchsetzen muss. Durch eine Anzeige erhält man sein Geld also nicht automatisch zurück.
Mit ganz viel Glück macht sich der Verkäufer in die Hose wenn die Anzeige ins Haus flattert u. zahlt das Geld zurück - Ich würde mich aber nicht auf Spielchen wie "wenn du die Anzeige zurück ziehst, dann zahle ich dir das Geld zurück" einlassen u. die Anzeige in keinem Fall zurück ziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Feldu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für deine Hilfe - dabei ergibt sich ein Problem. Wir als Käufer haben natürlich keine Adresse und keinen Namen. Wir haben in unserem Fall leider nur eine Konto-Nr. auf die wir das Geld überwiesen haben. Läuft alles normal bei einem Kauf über eine derartige Plattform brauchen wir diesen ja normal nicht - und wer denkt schon immer das schlechteste.
Eventim wird den Namen auch nicht ohne weiteres herausgeben - somit können wir die Frist nicht schriftlich setzen (Wäre vielleicht noch besser geweßen das im ersten Post zu erwähnen).

Ich bin mir dessen auch bewusst das Kartenkauf im Internet aus zweiter Hand immer Risiken birgt - ebenso dass es unter Umständen blauäugig ist den Kauf ohne Namen oder Adressen abzuschließen.

Schöne Grüße,
Feldu

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich vermute mal, dass der Erstkäufer die Karten als "verloren" oder "gestohlen" gemeldet hat.
Wie willst du jetzt beweisen, dass das nicht zutrifft?
Fazit: Die Daten des Erstkäufers bringen dir nichts.

Es bleibt also die Kontonummer. Und damit kommst du niemals weiter, dafür brauchst du die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Dann dürfte nur noch der Weg über die Polizei gehen oder per Klage gegen den Vermittler.

Wenn der Betrüger gut war, gibt es über keinen der Wege Erfolg.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Feldu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

ich vermute mal, dass der Erstkäufer die Karten als "verloren" oder "gestohlen" gemeldet hat.
Wie willst du jetzt beweisen, dass das nicht zutrifft?
Fazit: Die Daten des Erstkäufers bringen dir nichts.

Es bleibt also die Kontonummer. Und damit kommst du niemals weiter, dafür brauchst du die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Stefan


Hallo Stefan,

das lässt sich ganz einfach beweisem, wir haben die komplette Kaufabwicklung sowie du umpersonalisierte Karte mit meinem Namen darauf.
Ebenso die Bestätigung durch Eventim dass die Karte, die auf meinen Namen umgeschrieben war, nach dem Verkauf nochmal storniert wurde und umpersonalisiert wurde.

Das wäre ja kein Problem, theoretisch, soweit ich dass jetzt mitbekommen hab, kann, muss man aber keine Frist auf Nacherfüllung stellen.
Man kann bei Verdacht und ohne Antwort des Verkäufers gleich zur Polizei - somit wäre auch dein zweiter Punkt geklärt :) .

Oder seht ihr das anders?

Vielen Dank für eure Tipps und Antworten.

Grüße, Feldu

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Feldu):
Wir als Käufer haben natürlich keine Adresse und keinen Namen.

Steht kein Absendename / Adresse des Senders auf dem Briefumschlag?

Zitat (von Feldu):
Konto-Nr. auf die wir das Geld überwiesen haben.

Zu einer Konto-Nummer gehört i.d.R auch ein Name (egal ob natürliche oder juristische Person).

Bietet dieser jemand zufällig noch andere Artikel aktuell an?
Ebay? Ebay Kleinanzeigen?
Man könnte (mit einem anderen Account) Interesse an einem angebotenen Gegenstand zeigen und vor Ort abholen / bezahlen möchte...

[GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 01.08.2018 19:23

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Feldu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Seb_Weniger,

auf dem Umschlag war keine Adresse und kein Name vermerkt.
Durch die Konto-Nr. oder auch durch den Account gibt's durchaus die Möglichkeit an den Namen zu kommen - aber natürlich nur durch die Polizei - auch Shpock selbst hat sich dem hingehend geäußert dass man in solchen Fällen die Polizei natürlich unterstützt und bei Verdacht sämtliche Namen rausgibt. Da sich der/die Verkäufer(in) bisher noch nicht gemeldet hat müssen wir von einem Betrugsversuch ausgehen und das zur Anzeige bringen.
Wir werden heute nochmal mit Eventim telefonieren um den Sachverhalt von deren Seite komplett zu klären.

Macht gar nix ;) . Tatsächlich war's ja ne berechtigte Frage - ich habe nicht erwähnt ob wir dann schlussendlich reingekommen sind.
Immerhin nimmt er sich meiner Sache an - auf seine Art und Weiße, das is okay.

Danke für deinen Support Seb und schöne Grüße,
Feldu

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Feldu):
auf dem Umschlag war keine Adresse und kein Name vermerkt.

Dann erhärtet sich der Verdacht auf Betrug!
Der Verkäufer hatte also absolut keine Beabsichtigung, die Karten im Falle einer Nichtzustellung zurückzuerhalten.


Zitat (von Seb_Weniger):
Bietet dieser jemand zufällig noch andere Artikel aktuell an?

Was ist mit diesem Vorschlag vom Seb?
Gibt es noch weitere Artikel, die vom Verkäufer angeboten werden?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Feldu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Mahlzeit :) ,

die Verkäuferin hat keine aktuellen Auktionen - aber mehrere abgelaufene. Darüber haben wir letztlich gestern Abend auch den Namen erfahren - und der wurde uns durch die Polizei bestätigt.
Also handelt es sich immerhin um eine "echte Person".

Leider hat die Dame über das Portal nicht mehr geantwortet - hätte sie zumindest geschrieben und einen kurzen Statusbericht gegeben - letztlich mussten wir ihr gestern schreiben dass sie sich gerne Melden darf um den Sachverhalt aufzuklären. Da wir keine Antwort ihrerseits bekamen haben wir sie gestern angezeigt, der Herr von der Polizei meinte auch er würde genau handeln.

Natürlich mit dem Zusatz dass wir uns einen Anwalt über unseren Rechtsschutz nehmen wegen der zivilrechtlichen Geschichte.

Die Bestätigung durch Eventim ist leider noch nicht gekommen dass die Karte nochmals "umpersonalisiert" wurde. Die braucht man laut Polizei auch nicht zwingend - jetzt müssen wir aber auf die Aussage der Service-Mitarbeiterin vertrauen die am Schalter meinte "Die Karte wurde nach deinem Namen nochmals umpersonalisiert und somit ist dein Name storniert und du hast keinen Einlass".
Das ist für mich eine klare Betrugsabsicht.

Was mir ebenfalls spanisch vorkommt - jetzt im Anschluss - die Dame hat sich nach der Umpersonalisierung auf meinen Namen nochmals gemeldet und hat um ein Foto gefragt das ihr die korrekte Umpersonalisierung bestätigt da dass angeblich in der Vergangenheit schon mal schief gelaufen ist.
Im nachhinein hätte ich ihr das auch einfach mit einem "Ja - ist korrekt" bestätigen können.

Der Verdacht erhärtet sich auch deswegen, weil sie sich einfach nicht mehr meldet.

Danke für euren Support und eure Hilfe, ich halte euch weiter auf dem laufenden.

Schöne Grüße und einen schönen Donnerstag,
Feldu

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
das lässt sich ganz einfach beweisem, wir haben die komplette Kaufabwicklung sowie du umpersonalisierte Karte mit meinem Namen darauf.
Was lässt sich damit beweisen? Auch, wer vor dem PC saß?

Du hast ja jetzt einen Namen (übrigens sehr gut für dich, dass der von der Polizei nochmal bestätigt wurde). Ist der identisch mit dem Namen auf dem Ticket?

Zu viel Hoffnung würde ich mir aber trotzdem nicht machen. Je leichter es ist einen Betrüger zu ermitteln um so niedriger ist tendenziell dessen Solvenz.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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