Guten Tag,
ich habe die Texte, welche Informationen enthalten, als Bilder gespeichert, damit diese nicht von Google indexiert und damit auffindbar sind.
Ich wollte über Mobile.de bei einem Händler ein Fahrzeug erwerben. Ich bin dorthin gefahren, es gab einige Probleme, ich habe das Fahrzeug nicht gekauft und habe daraufhin folgende Bewertung bei Google Maps abgegeben:
*gelöscht*
Meine Bewertung basiert auf meiner Erfahrung mit dem Händler und meiner persönliche Recherche über diesen Händler, die man anhand folgender Screenshots nachvollziehen kann:
*gelöscht*
*gelöscht*
*gelöscht*
*gelöscht*
*gelöscht*
Keine Gesellschaftsform, immer andere Firmennamen, Vertretungsberechtigter nur mit Vornamen genannt, etc.pp. Ich konnte auch keinen Handelsregistereintrag zu der Firma finden.
Direkt nach dem Abgeben der Bewertung erhielt ich vom Händler eine Androhung zu einer Unterlassungsklage:
*gelöscht*
Ich hatte ursprünglich 2 Sterne abgegeben und würde nun meine Bewertung gerne erweitern und auf einen Stern runtersetzen mit folgendem Text:
"Ich hatte ursprünglich zwei Sterne gegeben, habe aber nun auf einen Stern heruntergesetzt, da mir der Händler aufgrund meiner Bewertung eine Unterlassungsklage angedroht hat, was meiner Ansicht nach keine zwei Sterne mehr wert ist."
Bin ich damit auf der sicheren Seite? Immerhin entsprechen ja meine Aussagen der Wahrheit. Kann man das Schreiben überhaupt ernst nehmen? Der Brief ist ja auch wieder rechtlich falsch gekennzeichnet und die Firmenbezeichnung auch nicht korrekt.
-- Editiert von DerPala am 12.08.2018 19:56
-- Editiert von Moderator am 13.08.2018 00:40
Bei Google Maps einen Autohändler negativ bewertet, dieser droht nun mit Unterlassungsklage
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
also wenn du dich dort so verhalten hast wie hier, na dann viel Spass! Soll ich dir mal aufzählen wie oft du hier gegen die Forenregeln verstossen hast?
Deine ursprüngliche Bewertung kann man locker per Unterlassungserklärung angreifen.
Deine neu angedachte Variante auch.
Der Post hier ist der dritte Punkt für eine Abmahnung (glaub mir, es hat sich bestimmt schon ein Anwalt gefunden, der den Händler kontaktiert hat und ein entsprechendes Angebot unterbreitet).
ZitatBin ich damit auf der sicheren Seite? :
Nö
ZitatKann man das Schreiben überhaupt ernst nehmen? :
Kann man oder kann man nicht. Letzteres sollte man sich leisten können (finanziell).
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Hallo,
ich verstehe nicht ganz auf was du mit deiner Kritik hinaus willst.
Bei einer Firmenbezeichnung mit 2 Namen kann man doch nicht davon ausgehen, dass dort nur die beiden arbeiten, ja noch nicht einmal das man überhaupt Kontakt zu diesen Personen bekommt (wenn ich beim Ottoversand anrufe, spreche ich sicher auch nicht direkt mit dem Herrn Otto).
Zu Gesellschaftsform und Impressum kann ich nichts sagen, das geben die Bilder nicht her. Eine richtige eigene Internetseite konnte ich überhaupt nicht finden, und das was du gezeigt hast ist doch teilweise Internetmüll wie man ihn zu jedem Unternehmen findet.
An deinem Zusatztext ist imho nichts auszusetzen.Zitat:Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Ich würde mir aber eher über den Rest Gedanken machen, da wimmelt es ja nur so vor Spekulationen und Vermutungen.
Warum hast du nicht nur sachlich das Fahrzeug bewertet, insbesondere die Abweichungen vom Angebot zur Realität?
Und, kannst du das auch alles beweisen?Zitat:Immerhin entsprechen ja meine Aussagen der Wahrheit.
Fazit: Ich würde die Bewertung zurücknehmen, leichter kommst du aus der Sache nicht raus.
Stefan
Zitat:
Fazit: Ich würde die Bewertung zurücknehmen, leichter kommst du aus der Sache nicht raus.
Ich mache es kurz, du hast einfach recht.
Diese langatmigen Begründungnen weshalb man was wie warum negativ bewertet hat, bieten viel zu viel Angriffsfläche. Insbesondere wenn man keine Beweise hat.
Einfach 1 Stern geben und dazu schreiben: "Nie wieder. Maßlos enttäuscht von diesem Unternehmen. Selbst ein Stern ist noch zu viel, aber man muss hier ja mindestens einen Stern vergeben."
Und das mit dem Firmenenamen, einfach dem Verbraucherschutz und dem Gewerbeamt mit den Beweisen melden.
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