Hallo Spezialisten
Habe ein großes Problem.Habe letzte Woche bei einem Ebayhändler Felgen für mein Auto ersteigert(kein Spfortkauf) und auch sofort das Geld überwiesen.Diese Woche sind bei uns private Probleme aufgetreten die mir jetzt finanziel diesen Kauf nicht erlauben.Ich kann mir es jetzt einfach nicht leisten.
Habe gestern den Händler freundlich angemailt und ihm mittgeteilt das ich aus privaten Gründen den Kauf widerrufen muss und er mir bitte dringen das Geld wieder überweisen möchte.
Er hat umgehend geantwortet und gemeint daß er es nicht akzeptiert da ich als höchstbietender einen gültigen Kaufvertrag eingegangen bin.
Was kann ich tun??
Danke und Gruß
Danziger
Auktion/Rücktitt vom Kauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Möchte noch anmerken daß die Felgen auch noch nicht verschickt worden sind.
Wenn es nen Gewerblicher Händler ist, dann hast Du 14 Tage Rückgaberecht, egal ob Auktion oder Sofortkauf. Hast Du den Link? Dann könnten wir uns das mal genauer anschauen.
Gruss
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8060335895&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1
Schicken Sie nochmals ne mail und bestehen Sie auf Ihrem Widerrufsrecht. Sollte der Händler Ihnen trotzdem die Felgen zuschicken, nehmen Sie das Paket nicht an.
.. wenn ich schon lese: Ihr Widerrufsrecht bei Sofortkauf und den Passus: Unser Einverständnis zur Rücksendung muss in schriftlicher Form vorliegen,.., dem gehört ordentlich eine eingefahren, damit er mal wieder auf den Boden kommt.
Gruss
Susi
Sie können vom Kauf zurücktreten, ganz klare Sache.
Ob der Artikel über Sofortkauf oder Auktion erworben wurde spielt bei einem Gewerblichen Händler keine Rolle.
-- Editiert von thomasovic am 07.05.2006 16:51:43
Habe ihm nochmals eine freundliche Mail geschickt.Das scheint ihm aber egal zu sein.Habe sogar geschrieben daß ich mit einer negativen Bewertung leben kann.Habe ihn auch darauf hingewiesen das ich es einem Anwalt übergebe wenn er nicht einlenkt.Seine Antwort:
Dann sollten Sie mal zum Anwalt gehen und wir werden das gleich mal alles die Anwälte laufen lassen. Erst kaufen und dann jammern.
ich gebe das auch gleich morgen meinen Anwalt!!!
Und negativ Bewertung sowiso!!!
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Zitat Ende
Wie sind meine Chancen wenn ich zum Anwalt gehe??
Danke und Gruß
Zitat aus der Shopseite:
Wir weisen darauf hin,daß wir die Waren nicht mehr zurücknehmen,wenn schon Reifen montiert worden sind,die Felgen schon Gebrauchsspuren aufweisen und die Felgen länger als 14 Tage beim Kunden waren! Das Rückgabe,bzw. Rücktrittsrecht tritt erst in Kraft sobald die Ware beim Kunden ist und nicht wie viele meinen schon vor Erhalt der Ware!!!!
Ich möchte noch darauf hinweisen,wenn es zu einem Versandschaden kommen sollte,haften nicht wir sondern die Spedition!Mängel an der Verpackung usw.sind dem Spediteur sofort mitzuteilen!!Es kommt auch vor,daß sich Kunden dann aufregen und sofort Ersatz verlangen,diesen bekommen Sie nur,wenn SIe die defekte Ware wieder an uns zurückschicken und die Ware bereits beim Spediteur reklamiert haben!Wir möchten SIe daher bitten,die Waren immer sorgfältig bei Zustellung zu prüfen!Versandschäden sind nicht unser Fehler!!!
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Muss ich die Felgen erst annehmen um zurückzutreten?
Die Aussage ist schon richtig. Beim Rückgaberecht kann der Käufer erst nach Erhalt der Ware vom Kauf zurücktreten.
Der Verkäufer bietet aber nirgends das Rückgaberecht an.
Auch hat er nirgends das Widerrufsrecht stehen.
Somit können Sie auch vor Erhalt der Ware zurücktreten.
Sollte er dumm kommen, lehnen Sie sich entspannt zurück. Viele probieren es immer wieder auf diese Tour und schüchtern viele Käufer ein.
Gruss
Susi
Der Händler weigert sich hartknäckig den Rücktritt zu akzeptieren.Was kann ich jetzt tun???
Jetzt hat er mir mittgeteilt daß er seinen Anwalt eingeschaltet hat...
Fristsetzung per Einschreiben, danach Mahnbescheid....
Kann ich den Mahnbescheid ohne Anwalt erwirken und wieviel Zeit muss ich ihm geben.Habe ihm heute schon eine Brief geschrieben und ihm Zeit bis zum 16.05.06 gegeben das Geld zu erstatten.Falls das nicht geschieht,muss ich ihm nochmal Zeit einräumen?
Den Mahnbescheid beantragt man per Formblatt. In einigen Bundesländern ist es sogar online möglich. Einen Anmalt brauchst du nicht, kann aber hilfreich sein, wenn du dir unsicher bist. das Problem ist nur, daß du die Kosten des Anwalts beim Verkäufer mit einfordern mußt. ist rechtllich aber kein Problem, wenn er sich im Verzug befindet.
Wenns nicht anders geht werde ich es so machen.Verstehe bloss nicht warum einer der User hier den Verkäufer anmailt daß ich hier nach Hilfe suche...
*Verstehe bloss nicht warum einer der User hier den Verkäufer anmailt daß ich hier nach Hilfe suche...*
Wer soll das gewesen sein und woher weißt du das? Kann ja auch hilfreich sein, wenn er merkt, daß du kompetente Ratschläge bekommst und er mit seiner Masche nicht durchkommt. Das ist schon fast kriminell. Da kriege ich einen dicken Hals, wenn ich solche Verkäufer sehe, die versuchen ihre Kunden über den Tisch zu ziehen.
Er hat mir gemail daß ihm mitgeteilt wurde daß in einem Rechtforum darüber diskutiert wird.
Habe aber kein Problem damit, da ich mich nicht über Ihn negativ geäußert habe:)
So,habe noch eine Email erhalten:
Wir haben nur 2 Möglichkeiten: entweder die Ware wird abgenommen oder ein Schadensersatz von 30 % wird fällig-Siehe Artikelbeschreibung. ( Aussage meines Anwaltes)
Also es liegt an Ihnen was Sie draus machen!! Ich lasse nicht locker und mit zivilem Mahnverfahren haben Sie keine Chance!
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Zitat Ende
Langsam finde ich es unverschämt
Laß dich nicht einschüchtern, der Verkäufer erzählt so einen Blödsinn. Du solltest nur darauf achten, daß du den zugang des Widerrufs beweisen kannst. Dem ist nämlich alles zuzutrauen!
Unfaßbar...
Habe den Widerruf per Einschreiben geschickt:)
Dann les ich in seiner Auktion diesen Satz:
Es gelten die Richtlinien des Fernabsatzgesetzes.
Hmmmmmmm, wie sind die denn?
Ahhhhhhhh, hier stehts
http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm
Spass beiseite, lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Wie soll ich am besten jetzt vorgehen?Habe ihm schon per Einschreiben eine Frist zu Rückzahlung gegeben.Wenn er die nicht einhält ist er ja im Verzug.Kann es dann an meinen Anwalt weitergeben und er regelt den Rest.Die Anwaltskosten wird der VK übernehmen müssen.Denke ich richig?
Hi,
genau richtig. Sobald Sie einmal eine ausreichende Frist zur Rückzahlung (7-14 Tage) gesetzt haben, dann können Sie einen Anwalt beauftragen Ihr Geld zurückzuholen. Immer vorausgesetzt der VK hat genug pfändbares Geld, werden Sie am Ende Ihr Geld sowie alle verauslagten Kosten zurück erhalten. Da es aber gerade bei ebay Verkäufern immer mal wieder vor kommt, dass die ihr Geld gaz gut verstecken und das sowieso nur machen, weil Sie kein Geld haben, würde ich das Mahnverfahren zunächst ohne einen Anwalt beginnen. Gehen Sie dazu in einen Schreibwarenladen, kaufen Sie einen Vordruck für einen Mahnbescheid, füllen Sie den aus und schicken Sie diesen an das zuständige Amtsgericht. Sie geben in dem Mahnbescheid alle eigenen Kosten (Porto, Mahnbescheid, Auslagen, Einschreibegebühren) an. Dann müssen Sie das Gericht bezahlen (Gebühr ~20 Euro) und das Gericht versendet einen Mahnbescheid. Der VK Hat jetzt die Möglichkeit zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Sie können dann ein Verfahren beginnen. An dieser Stelle würde ich dann den Anwalt einschalten und das durchziehen.
Besser kann man es nicht erklären. Genau so solltest du es machen wie es tompetti vorschlägt. Dann hast du alle Trümpfe in deiner Hand!
--- editiert vom Admin
Hi
Wieder eine Email vom VK:
Wegen übler Nachrede bekomme ich Sie dran keine Sorge und da schauen Sie sich dann um!Ach ja und meinen Anwalt haben SIe ja gestern auch beleidigt,wie gesagt wenn ich nochmal wegen Ihnen angeschrieben werde,dann werden wir ja sehen!
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Zitat Ende
Habe nur geschrieben daß sein Anwalt noch paar Semester studieren sollte:)
Hat mir auch schon mittgeteil daß ich mein Geld bekomme,jedoch abzüglich 30€ Schadensersatz.Kann mir Recht sein,so kann ich sofort meinen Anwalt einschalten und er muss ihn bezahlen.
Könnte ich ihn jetzt neagtiv bewerten und schreiben :"hält sich nicht an Fernabsatzgesetz"?Oder ist es nicht ratsam?
Ich würds auf sich beruhen lassen, find ich Kinderkram.
Für was sollen Sie 30Öre Schadenersatz zahlen?
Jesses, dem würd ich eine einfahren, der wüsst nimmer ob er männlein oder weiblein ist.
Sorry,habe 30% und nicht 30€ gemeint.
--- editiert vom Admin
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