Auktion

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
marijammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auktion

Hallo,

ich bin in einer dummen, aber nicht allein von mir selbst verursachten, Situation!

Vor ein paar Wochen hat ein Freund für mich etwas bei Ebay ersteigert, was ich auch bezahlt habe und welches auch vorgestern hier bei mir ankam!
Es handelte sich um einen älteren Satellitenreceiver für den ich mit Versand 23€ bezahlt habe.

Gestern erhielt ich eine Mail, dass ich den Receiver zurücksenden solle, da dieser erstens falsch versendet wurde , und zu allem Überfluss auch ein ; Zitat "funktionstüchtiger" Receiver sei! In der Auktion war aber nicht definitiv davon die Rede das der Receiver defekt sei.

Daraufhin habe ich die E-Mail beantwortet und sagte ; Zitat "> "Mit der Gebotsabgabe erklären Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden,
> > auf die Garantie und den Umtausch, sowie jeglicher Sachmängelhaftung bei
> > meinem Auktionsgegenstand zu verzichten!""

Es handelt sich um eine Privatperson! Vor wenigen Minuten erhielt ich eine Email, in der steht, dass ich die Ware SOFORT an sie zurücksenden soll, oder sie gibt es weiter an ihren Anwalt und die Polzei (Unterschlagung).

Jetzt bin ich erstmal platt!
Habt ihr eine Idee wie es da weitergehen sollte/kann?
Der Vertrag ist doch zustandegekommen, mit der Bezahlung bzw. Erhalt der Ware!

MfG,
Tommy

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Handelt es sich bei dem zugesandten Gerät denn auch um den vertragsgegenständlichen Receiver? Also wurde Modell 123-xy verkauft und Sie haben auch Modell 123-xy erhalten?

'und zu allem Überfluss auch ein ; Zitat funktionstüchtiger Receiver sei! In der Auktion war aber nicht definitiv davon die Rede das der Receiver defekt sei.'

Das klingt nun in der Tat so als hätte der Verkäufer wissentlich einen defekten Receiver verkauft, den Defekt jedoch verschwiegen. Das wäre dann wohl versuchter Betrug.

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#2
 Von 
marijammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist wohl ein anderer Receiver als der ursprünglich angebotene (Das Modell ist das selbe) Einzig das Bild bei der Auktion weicht leicht, wirklich nur leicht vom gelieferten Gegenstand ab!

Zu dem Auktionstext und dem angeblich defekten Receiver kann ich nur soviel sagen:

In einem Satz behauptet sie "funktioniert nicht" , zwei Sätze weiter, dass man anscheinend noch ein Software Update damit machen kann!

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#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Was kostet den der gelieferte Receiver sonst?
Wohl kaum mehr als 100 Euro


Kann es nicht sein, das du den Receiver schon in Betrieb hast nehmen lassen durch einen Fachmann.
Wenn der VK ihn haben will, soll er bitte auch diese Installationskosten zahlen, nicht vergessen die Rücksendungskosten (orig. Verpackung hast du doch nicht mehr., 20 Euro kommen da schon leicht zustande).

Und das ganze natürlich erst, wenn der VK den Betrag dir überwiesen hat, dann geht die Ware raus.

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#4
 Von 
marijammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube die einzig doofe Situation die JETZT noch besteht ist diese, das der funktionierende Receiver bereits von jemand anderem bei Ebay ersteigert wurde!
Ist es jetzt so einfach vom Verkauf zurückzutreten?

Das mit der Rücksendung/ Rücktritt vom Kaufvertrag scheint die einzig sinnvolle Lösung, nicht wahr?!

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist es jetzt so einfach vom Verkauf zurückzutreten?

Nein.

Das mit der Rücksendung/ Rücktritt vom Kaufvertrag scheint die einzig sinnvolle Lösung, nicht wahr?

Soll der VK doch erst mal nachweisen, daß der übersandte Receiver nicht derjenige ist, den der K ersteigern wollte. Da könnte ja jeder kommen. ;)

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#6
 Von 
marijammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und da kommen die Probleme ins Spiel ;)
Auf dem Bild bei Ebay fehlt eine Frontklappe, im Text steht aber nichts davon!
Den Receiver den ich erhalten habe, fehlt diese! Kann Zufall sein, weiß ich nicht!
UND: sie hat mir noch ne Fernbedienung mit ins Paket gelegt, die nicht Bestandteil der Auktion war!
Noch Ideen?

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#7
 Von 
erlenmeier
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich würde jetzt nicht mehr auf Mails antworten. Wie lange hast Du auf das Teil gewartet? Wenn es wirklich länger als eine Woche gedauert hat, sollte der Verkäufer wohl lange genug Bedenkzeit gehabt haben.
Bei einem so geringen Preis (wohlgemerkt ohne Versand) wird die Polizei und der Anwalt wohl einen Piepvogel zeigen.

Es kann von Unterschlagung wohl nicht die Rede sein, da ja scheinbar genau dieses Gerät mit der fehlenden Frontklappe ersteigert und auch geliefert wurde.
Stand doch sicher auch nicht bei, dass das nur ein ähnliches Foto ist und eigentlich nicht das zu verkaufende Gerät darstellt?

Wenn k e i n e Fernbedienung mit verkauft wird, würde jeder korrekte Verkäufer das auch mit erwähnen.Sonst sehe ich die Lieferung als selbstverständlich an (Standard-Lieferumfang).

Ich sage nur AUSSITZEN und beruhigt den Fernseher einschalten!!!!!

-- Editiert von erlenmeier am 03.04.2008 20:04:24

-- Editiert von erlenmeier am 03.04.2008 20:06:39

-- Editiert von erlenmeier am 03.04.2008 20:07:48

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
marijammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es wurde eben ein anderes Gerät geliefert (eins mit Frontklappe).Das Gerät was ich ersteigert habe, hatte eben keine Frontklappe und war wohl "leicht defekt".
Muss sie denn dabeischreiben ,dass das gezeigte Foto denn die Ware darstellt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
erlenmeier
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Is auch egal, aber wer wird für ca. 15 Euro schon zur Polizei rennen und zum Anwalt?
Da kostet die Begrüßung des Anwalts doch schon 25 Euro.
Ich würde immer behaupten, dass mein geliefertes Gerät keine Frontklappe, eben wie auf dem Bild, hat.
Das lässt sich notfalls auch so herrichten.
Fertig.
Mach Dir nicht ins Höschen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

lass den vogel doch erstmal beweisen, dass er das falsche gerät geversent hat. du tust weiterhin auf dumm und weisst von nix. hoffe du hast noch nicht per email zugesagt oder so?!?

lass ihn gegen die wand laufen, baue ggf die fronplatte ab und gut. er ist in beweispflicht. zumal er zugegeben hat dir in der anderen auktion ein defektes gerät anfrehen zu wollen. lent er nicht ein drohe mit strafanzeige wegen betruges.

falls du es wirklich zurücksenden willst, lass dir das geld für porto und die kosten des receivers vorabüberweisen. NUR VORAB.

lass dich nicht einschüchtern. alles muss von ihm kommen. die nachweise etc. es handelt sich ja nun wohl um das geiche modell, da KANN er es nicht nachweisen, wie denn auch. bleib ruhig. das gerät ist in deinem besitz, du hast dafür gezahlt und gut.

wie gesagt kommt der kleene dumm, sage ihm mal nett die geschichte mit der anzeige und dem arglistig verschwiegenen mangel. ende.

cool bleiben, nix per email anerkennen und am besten auch keinen kontakt per email mehr haben.

paddy

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
marijammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

anscheinend hat ja nur der "verkäufer" reklamiert, nicht ich!

0x Hilfreiche Antwort

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