Auktion Urheberrecht mit Bild verletzt

23. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
skeletor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auktion Urheberrecht mit Bild verletzt

Hallo zusammen
Ich habe im Oktober eine Armbanduhr bei ebay versteigert. Meinen 3 selbstgeknipsten Bildern fürgte ich dummer und naiver Weise noch 2 Bilder hinzu die ich in einem Forum gesehn habe.
Die Uhr wurde ersteigert aber der Käufer meldete sich nie. Also habe ich 4 Wochen später die gleiche Auktion noch mals eingestellt. Die Uhr wurde nun am 05.12.verkauft.
Gestern erhielt ich einen Brief von einem Rechtsanwalt der einen Juwelier vertretet. Anscheinend waren die 2 Bilder von ihm und ich solle 611 EUR Anwaltskosten (Streitwert 8.000,--) bezahlen.

Ok. Aber was noch dazu kommt ist ein Schadensersatz von 2800,-- EUR Der sich wie folgt berechnet. 100,-- (pro Bild wenn ich sofort bezahle, sonst 250,--) X 14 Tage (2 Auktionen zu 7 Tage) X 2 Bilder = 2800 ,-- wenn ich SOFORT bezahle.

Ich habe jetzt schon viel im Internet geschaut aber nichts gefunden ob diese Rechnung so Richtig sein kann. Wird der Betrag für ein Foto X die Tage genommen die die Auktion dauerte?

Vielleicht kann mir jemand die eine oder andere Auskunft geben. Bin sehr dankbar über jede Hilfe.

Viele Grüsse und noch ein frohes Fest

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)


Hier gibt es jedenfalls mal einiges dazu.

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm

sowie hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Strafbewehrte-Unterlassungserkl%C3%A4rung---Urheberrechtliche-gesch%C3%BCtzte-Bilder---ebay__f28803.html

Desweiteren, ist derjenige wirklich der Urheber der Bilder ? Gibt es bestimmt noch einige Male im Netz. Und bei diesen Abmahnwütigen, so heiß wird ... .
Würd dir trotzdem raten anwaltschaftlichen Rat zu suchen.
Zudem, versuch mal über die Suchmaschinen herrauszufinden ob dies Anwäte nicht auch in n gewissen Rahmen passen.

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#2
 Von 
skeletor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir otto98

Das hab ich schon gelesen. Was ich nur NICHT gefunden habe war das, daß man den ermittelten Bildpreis mal die Tage der veröffentlichung nehmen darf.
Wie würde denn das auf einer Hompage aussehen die 2 Bilder seit einem Jahr zeigt. 250 EUR x 365 Tage x 2 Bilder ???? Das wär doch irrwitz.

Vielleicht weiss ja noch jemand was dazu. Schon mal vielen dank.

Skeletor

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Schau mal hier vorbei, da findest noch einiges dazu.

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2267&titel=Bilderklau+im+Internet+und+wie+man+sich+dagegen+zur+Wehr+setzen+kann

Bei unbefugter Verwertung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials kann nach der Rechtsprechung des LG München I (Urt. v. 17.05.2006 - Az. 21 O 12175/04 ) Für die Berechnung des Schadens auf die Honorar-Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden. Die MFM gibt jährlich unter dem Titel „BILDHONORARE - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte” eine Zusammenstellung der Honorar- und Konditionsstrukturen heraus, die der Transparenz des Marktes und den an ihm beteiligten Bildlieferanten und Bildnutzern zur allgemeinen Information, Planung und Kalkulation dient. Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, dass für die nicht genehmigte Nutzung urheberrechtlich geschützten Text- und Bildmaterials aktuell für die Dauer von einem Monat 100,- € je Bild, 100,- € je Textzeile und 200,- € bei Bildern mit eingefügtem Text als marktüblich anzusetzen sind.

... und mehr.
http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/lg-kln-streitwert-des.html
http://www.openpr.de/news/154161/Bilderklau-im-Internet-und-wie-man-sich-dagegen-zur-Wehr-setzen-kann.html

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