Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe auf eBay
ein Notebook verkauft, welches ich erst wenige Tage zuvor selbst gekauft hatte. Ich hatte keinen Bedarf mehr, da ich mir ein anderes Gerät gekauft habe. Da ich keine Lust hatte, das Gerät zurück zu geben (VK wohnt 40km von nmir weg), habe ich das Gerät auf Ebay versteigert, ohne Gewinnabsicht! Der Verkaufspreis lag deutlich höher, als ich bezahlt hatte (wie gesagt, das war keine Absicht! Wollte das NB einfach nur los werden). Käufer hat per Überweisung bezahlt. Bevor ich das NB versandt habe, habe ich es auf Funktion geprüft (im Beisein eines Freundes), das Gerät funktionierte einwandfrei! Hab das Teil gut verpackt und mit Aufschrift auf der Verpackung "Vorsicht Glas" verschickt (mit DHL, versichert).
Käufer hat das NB erhalten und mir eine positive Bewertung gegeben ("Ware ist top"). Eine Stunde später bekam ich vom Käufer eine Email, das Notebooj lässt sich nicht einschalten! Ich bin Privatverkäufer, habe Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen! Da ich das Notebook selber von einem Händler gekauft hatte, besteht ein Jahr Herstellergarantie (wurde auch auf der Rechnung vermerkt!)!
Ich habe dem Käufer geschrieben, dass vor dem Versand alles einwadfrei funktionierte und er von der Herstellergarantie Gebrauch machen solle. Das will der Käufer nicht, er fordert mich auf, das Notebook zurück zu nehmen! Was sollte ich jetzt tun?
Vielen Dank im voraus für das Lesen und für Antworten!
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Auf Ebay verkaufter Artikel angeblich defekt...
9. April 2011
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Frage vom 9. April 2011 | 17:15
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf Ebay verkaufter Artikel angeblich defekt...
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 9. April 2011 | 23:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120290 Beiträge, 39865x hilfreich)
quote:
Was sollte ich jetzt tun?
Nichts.
Er hat die Herstellergarantie, du den Gewährleisungsausschluss.
Eventuell sollte man ihm das auch nochmals schreiben.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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