Guten Abend,
ich war auf der Suche nach einem großen Rucksack für die Jagd. Vor wenigen tagen wurde ich auf eine ebay Auktion aufmerksam. Der Rucksack sollte 150€ kosten, er wurde als "gebraucht" eingestellt. Als Mangel hat der Verkäufer zwei Löcher (etwa 5 Cent Stück groß) angegeben. "Nur 1x gebraucht, ...Löcher an den zwei Stellen, sonst wie neu". Da der Rucksack wie gesagt zur Jagd verwendet werden sollte, machten mir die beiden besagten (und auf den Fotos zu sehenden) Löcher nichts aus, jedenfalls als wir uns von 150€ auf 100€ einigten (Zahlung auf Rechnung, VK seit 2014 bei ebay, ca 160 positive Bewertungen).
Als der Rucksack ankam, bemerkte ich folgendes:
- ein weiteres, kleines Loch im Deckel
- die Abdeckung einer aufgesetzten Tasche war "angefressen"
- ein vertikal verlaufender Zurrgurt war im oberen Drittel abgeschnitten
- ein horizontal verlaufender Zurrgurt war "abgefressen"
Die Beschreibung "sonst wie neu" war aus meiner Sicht eine klare Lüge. Auf den Fotos waren diese Mängel nicht eindeutig zu erkennen (zB verdeckte ein Zurrgurt die angefressene Abdeckung).
Ich habe mich beim Verkäufer schriftlich beschwert und einen "Fall" bei ebay eröffnet. Der VK teilte mir mit, dass ich auf einen gebrauchten Rucksack geboten hätte. Außerdem wäre er mir ja von 150€ auf 100€ entgegengekommen. Eine Rücknahme verweigerte er.
Nun würde ich gerne wissen, was mir die Experten hier raten. Soll ich Anzeige erstatten? Soll ich zum Anwalt gehen Rechtsschutzversicherung mit 150€ SB, allerdings ginge es mir hier nicht um die 150€, sondern vielmehr darum dass ich mir das nicht gefallen lassen möchte).
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
-- Editiert von Maxx2607 am 16.10.2017 20:38
Artikelbeschreibung verschweigt Mängel - Verkäufer verweigert Rücknahme
16. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. Oktober 2017 | 20:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikelbeschreibung verschweigt Mängel - Verkäufer verweigert Rücknahme
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2017 | 08:56
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Tja, das müssen Sie entscheiden, ob es Ihnen die 150 € wert sind. "Aus Prinzip" ist immer ein schlechter Ratgeber.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 12:32
Von
Status: Weiser (16460 Beiträge, 9279x hilfreich)
Zitat:Soll ich Anzeige erstatten?
Wegen was denn? Es liegt keine Straftat vor. Es besteht nur eine Meinungsverschiedenheit zwischen Verkäufer und Käufer, ob ein berechtigter Reklamationsgrund vorliegt.
Zitat:Soll ich zum Anwalt gehen Rechtsschutzversicherung mit 150€ SB, allerdings ginge es mir hier nicht um die 150€, sondern vielmehr darum dass ich mir das nicht gefallen lassen möchte).
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Das müssen Sie letztendlich selbst entscheiden.
Grundsätzlich gebe ich zu bedenken:
- Bei Gebrauchtware ist altersgemäßer Verschleiß kein berechtigter Reklamationsgrund. Die Beanstandungen sprechen zwar eher nicht für altersgemäßen Verschleiß - aber das ist etwas, was vor Gericht möglicherweise ein teurer Gutachter bewerten wird.
- "Auf den Fotos waren diese Mängel nicht eindeutig zu erkennen ". Aber wenn man genau hinschaut, wären sie doch zu erkennen gewesen, oder wie soll man das verstehen? Je nachdem, was genau auf dem Bild zu sehen ist, ist der Verfahrensausgang mehr oder weniger offen.
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