Artikel weicht von Beschreibung ab

27. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.10.2010 14:43:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Artikel weicht von Beschreibung ab

Ich habe einen Artikel bei eBay gekauft, der als "wie neu" bezeichnet wurde. Es handelt sich um die Tasche von Adidas "Samba". Diese ist nun gar nicht neu!!
Das Leder ist schon abgenutzt, rissig und blau verfärbt (vll von Jeans), innen sind eklige Flecken und Haare, außerdem trägt sie einen leichten grauschleier.
Habe den Preis gezahlt den man auch im Geschäft zahlen müsste!!
Oben in der Beschreibung wurde gesagt dass sie gebraucht ist und unten in der Artikelbeschreibung jedoch, dass sie trotzdem "wie neu" sei. Ich weiß nun nicht wie ich reagieren soll!
Sollte ich die Verkäuferin fragen ob sie diese zurück nehmen würde oder soll ich "Artikel weicht von beschreibung ab" in eBay ankreuzen? Was mache ich wenn sie sich weigert den Artikel zurück zunehmen? In der Beschreibung steht nichts zur Garantie oder einem Umtausch!!!!
Welche Rechte habe ich?
Hoffe es findet sich jemand der Ahnung hat und mir helfen kann!
Danke im vorraus!

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Zorana,


die wichtigste Frage gleich vorneweg:

Ist die Verkäuferin als privat oder geschäftlich angemeldet?


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho!
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#2
 Von 
guest-12317.10.2010 14:43:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Es war eine private Verkäuferin!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.10.2010 14:43:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich möchte lediglich erfahren, ob eine natürliche Person berechtigt ist, einen ersteigerten Artikel bei eBay zurückzunehmen, wenn dieser nicht der Beschreibung enspricht?
Das ist doch eine arglistige Täuschung?
laut BGB greifen die Paragraphen 119, 123, 444 oder nicht?

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#4
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Zorana1989,


ohne die Tasche dabei sehen zu können ist es schon eher schwierig zu beurteilen, ob die Bezeichnungen der Verkäuferin (gebraucht bzw. wie neu) dem tatsächlichen Zustand nicht entsprechen. Denn das sind schon recht weite Definitionen, die da verwendet werden, und vielleicht sind die anderen Taschen der Verkäuferin in einem derart erbärmlichen Zustand, daß sich diese tasche dagegen tatsächlich wie neu ausgenommen hat.

Von arglistiger Täuschung würde ich hier nicht sprechen, eher von einer deutlichen Abweichung in der Interpretation.

Garantie kann und wird eine private Verkäuferin m.E. grundsätzlich nie geben (können), das an dieser Stelle dazu.

Als ersten Schritt empfehle ich auf jeden Fall eine Kontaktaufnahme mit der Verkäuferin. Ohne Drohungen, Paragraphen-Auflistungen oder Unterstellungen, sondern einfach nett und freundlich (aber bestimmt) darauf hinweisen, daß die Tasche Ihrer Ansicht nach nicht der Beschreibung entspricht.


MfG,

der Ritter

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