Hallo Liebe Gemeinde, ich habe einen neuen Artikel in eBay
eingestellt und wollte den Startpreis mit 1 € angeben. Leider habe ich in der Eingabemaske übersehen das der Reiter auf Sofortkauf 1 € stand. So wurde der Artikel natürlich binnen weniger Sekunden per Sofort Kauf für ein 1 € erstanden. Den Fehler bemerkte ich erst wenige Minuten später. Da war es aber bereits zu spät. Es handelt isch um einen fabrikneuen Artikel der einen Wert von ca. 100 € hat.
Sofort habe ich den Käufer von dem Mißgeschick geschrieben und ihn gebeten den Vertrag wegen meiner Fehleingabe zu stornieren. Er schrieb zurück das er auf die Ware besteht.
Muß ich die Ware jetzt trotz des offensichtlichen Fehlers für 1 € abgeben?
Liebe Grüße bitbeisser
Artikel versehentlich per 1€ SofortKauf verkauft
8. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 8. Juni 2009 | 11:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel versehentlich per 1€ SofortKauf verkauft
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Juni 2009 | 12:24
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
wenn der Fehler glaubwürdig ist, z.B. dadurch, dass der Artikel immer deutlich mehr einbringt, kannst du den Vertrag wegen Irrtum anfechten (BGB §119).
Das Thema wurde hier im Forum schon zigmal durchgekaut, z.B.: Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
MfG Stefan
#2
Antwort vom 8. Juni 2009 | 12:27
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 44x hilfreich)
Hallo!
Guck mal unter diesem Link:
http://testberichte.ebay.de/Irrtuemliches-EUR-1-00-Kaufangebot-Betrugsabsicht_W0QQugidZ10000000004677263
Hier steht, dass ein Irrtum nicht zur Abgabe für 1,- Euro verpflichtet.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Juni 2009 | 12:34
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 289x hilfreich)
Die unverzügliche beweisbare Irrtumsanfechtung aber nicht vergessen. Einfach nicht liefern und dann 3 Wochen später auf Irrtum berufen geht nicht.
Und jetzt?
Schon
267.991
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
29 Antworten
-
3 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten