Artikel verschickt - Geld nicht erhalten

17. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kressle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel verschickt - Geld nicht erhalten

Hallo zusammen! Was kann ich tun??? Habe Anfang Dezember einen Artikel für 50 Euro nach Österreich verkauft. Käuferin gab an gleich zu zahlen. Damit die Käuferin den Atiel schnell erhält habe ich ihn per Einschreiben am nächsten Tag verschickt. Geld kam nicht. Am 14.12. informierte sie mich, dass sie gleich zahlen würde. Nichts kam. Habe ihr einmal auf den AB gesprochen und vor einer Woche mit ihr persönlich gesprochen. Sie war ganz entsetzt. Sie hätte bezahlt und wolle eine Bestätigung per Fax schicken. Nichts kam. Letzte Frist bis 29.01. gegeben. Was kann ich tun?? Ich weiß, dass ich Leichtgläubig war. Deshalb bitte ich von Kommentaren hierzu Abstand zu halten. Ich brauche bitte richtige Tipps. Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die_frantzens
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich würde direkt zum Anwalt gehen. Sie muss nachweisen das Sie das Geld überwiesen hat und da es aus dem Ausland kommt dann geht das nur mit IBAN / BIC. So eine Überweisung ist daher leicht zu erkennen und in jedem Auszug nachweisbar. Wie es am Ende ausgeht weis ich nicht aber mit einer guten Rechtsschutzversicherung bleibt es bei den 50 Euro Lehrgeld.

MfG


die_frantzens

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

...und ohne RSV kostet der Anwalt das Geld des TE, was dann auch noch futsch ist. Ich empfehle die Drohung mit einer Anzeige und wenn das nicht hilft, die Erstattung der Anzeige. Dadurch kriegt man sein Geld zwar auch nicht unbedingt wieder, aber manchmal macht das dem Täter doch Eindruck.
Betrug ist übrigens in § 146 des Ö-StGB geregelt.

Gruß vom mümmel

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