Artikel verkauft aber nicht bei Käufer angekommen...

29. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Peter1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel verkauft aber nicht bei Käufer angekommen...

Hallo,
habe bei eBay mein Handy verkauft. Lief auch alles glatt, habe den Artikel nach Erhalt des Geldes auch versendet. Aber leider ist der Artikel wohl nicht angekommen. Der Käufer hat nun eine Unstimmigkeit bei eBay gemeldet. Leider kann ich niicht zurückverfolgen wo das Päckchen ist, habe auch schon bei der Post nachgefragt, aber es kann wohl erst nach 4 Woche nach verlorenen Päckchen gesucht werden. Nun wollte ich fragen was ich nun machen kann? Der Artikel wurde als Unversichertes Päckchen verschickt und es handelte sich um eine Privatauktion.
Habe jetzt eben wirklich leider keine Ahnung was ich machen soll :/ Ich bin wirklich für jede Hilfe sehr dankbar!

Gruß Peter

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wenn unversicherter Versand vereinbart war, geht das Versandrisiko bei einem Privatverkauf zu Lasten des Käufers. Aber: Jede Partei muß die Erfüllung des Vertrages nachweisen, dh du mußt nachweisen, das Handy an das Versandunternehmen übergen zu haben, notfalls mit Zeugen!

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#2
 Von 
JustAnotherEbayVictim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Zwar kein eindeutiger Beweis, allerdings halte ich immer die Quittungen (auch von Päckchen) erstmal zurück.

Denn meiner Meinung nach versendet man ja nicht zig Artikel/Päckchen als Privatperson und von daher ständest Du eigentlich ganz gut da, wenn z.B. die Zahlung auf dem Kto.auszug vom 15. ist und Du eine Quittung vom z.B. 16. hast ...

Mal ganz davon abgesehen, dass normi vollkommen Recht hat und der K somit "Pech hat", besteht die Möglickeit für Dich (ich denke auch in Deinem Sinne, um einer negativen BU aus dem Weg zu gehen und darauf läuft es hinaus - ganz egal ob der K lügt oder wirklich Pech hatte) bei der Post einen Nachforschungsantrag zu stellen.

Für die jenigen die bisher nur von dieser Möglickeit (nicht mit Track&Trace verwechseln) bei Paketen wussten: es soll auch mit Briefen (standard, maxi etc.) und Päckchen klappen ...


Dazu musst Du z.B. fg. Angaben machen:

- Versanddatum und Uhrzeit
- Filiale
- wie gross war das Päckchen
- Klebeband (braun, transparent, ggf. auffälliges rotes "nicht werfen - Glas"-Band)
- wie sah die Umverpackung aus (z.B. Schuhkarton Marke "XY", ein Weinkarton, Deutsche Post Karton etc.)
- wurde der Artikel ggf. (nur) in der OVP verschickt (sorry, aber sowas hasse ich *g*)

Ruf am besten mal bei der Post an - kostet ja nur ~ 5 Cent pro Anruf!

Viel Glück!

Jaev :)

PS.: Schlag dem Käufer mal vor, dass er dies bei der Post machen kann (von wegen Paket beschreiben und so) ... vielleicht ist der ja so dumm und fällt drauf rein und beschreibt es am Telefon - das Paket in der Hand haltend - der Post. ;) *hihi*

-- Editiert von JustAnotherEbayVictim am 30.08.2006 00:50:02

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#3
 Von 
Peter1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wirklich vielen Dank für die Antworten! Habe mich ja schon bei der Post gemeldet. Aber leider kann man solch eine Nachforschung erst nach 4 Woche beantragen :/ Und eine Quittung habe ich leider ja auch nicht mehr :o/ Ist leider eine blöde Situation, ich würde vielleicht als Käufer auch misstrauisch werden, aber ich habe es eben wirklich verschickt.

Was kann mir nun im schlimmsten Fall blühen? Denn ich kann ja nunmal leider nicht beweisen das ich den Artikel versendet habe, aber der Käufer theoretisch auch nicht das er ihn nicht erhalten hat.

Gruß Peter

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*aber der Käufer theoretisch auch nicht das er ihn nicht erhalten hat.*

Das muß er auch nicht!!! ich dachte, daß hätte ich deutlich gemacht.

*Was kann mir nun im schlimmsten Fall blühen?*

Du wirst den Kaufpreis zurückzahlen müssen, wenn der K seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen will, wenn du keinen nachweis über den Versand erbringen kannst. Eine einfache Quittung über einen bezahlten Betrag bei der Post würde im übrigen nicht ausreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Peter1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

*Eine einfache Quittung über einen bezahlten Betrag bei der Post würde im übrigen nicht ausreichen.*
Wenn ich also nun alles zusammenfasse bleibt mir eigentlich nichts anderes übrig, als entweder den Käufer dazu überreden auf den Nachforschungsantrag zu warten und hoffen das dies was bringt oder eben den Kaufbetrag zu erstatten. Hoffe, habe das so richtig verstanden...

Gruß Peter

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ja, das ist halt das Risiko eines unversicherten Versandes. Dessen sind sich die meisten VK nicht klar. Oder man nimmt grundsätzlich Zeugen zur Post mit.

Oder man beschafft sich nachträglich welche, was ich nur gutheißen kann, wenn man ein reines Gewissen hat.

Es ist ja auch noch nicht gesagt, daß der K die sache auf dem juristischen Weg verfolgen wird. Vielleicht könnt ihr euch ja auch so einigen.

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#7
 Von 
Peter1979
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein reines Gewissen und ich kann mich natürlich auch in die Situation des Käufers versetzen :/

Der Artikel hat gerade mal 40 € gekostet und ob das es da wert ist das ganze auf dem juristischen Weg zu klären... Ich werde mich wohl erst nochmal mit dem Käufer in Verbindung setzen, scheint aber wohl nicht gerade nicht ein leicher Fall zu sein. Auch weil seine Eltern seiner letzten Mail nach eine Anwaltskanzlei besitzen und da wäre ein Rechtsstreit natürlich kein Problem -.-

Aber an der Stelle nochmal ein dickes Dankeschön für die Hilfe :o)

Gruß Peter

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