Artikel richtig foto Falsch

3. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
111engel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel richtig foto Falsch

also guten Tag ,
ich habe da eine aufgabe bei der ich nicht sicher bin wer den nun recht hat,
folgende Situation: versteigere bei ebay einen Backofen der Marke MIWE Gusto AS.(steht oben in der Artikelleiste) unten in der Artikelbezeichnung steht in ganz großen (24) Buchstaben auch
Miwe Gusto AS, das Foto aber was aus dem Prospekt kopiert wurde,mit genehmigung,ist aber ein Miwe Gusto CS.
der Unterschied ist nur an den Knöpfen zu erkennen,was ich wirklich nicht gewust habe da ich den Ofen für meinen Bäcker verkauft habe,was ist nun richtig ??
falsches Foto oder richtige unzweideutige Artikelbeschreibung

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wenn die Auktion noch läuft, könnte man einfach die Artikelbeschreibung nachbessern und darauf hinweisen, dass es sich beim Foto um ein anderes Modell handelt, oder das richtige Foto einstellen.

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#2
 Von 
111engel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, aber die Auktion ist schon lange beendet,

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#3
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Meiner Ansicht nach sollte die Artikelbeschreibung und das Foto identisch sein. Kann z.B. kein identisches Foto gefunden bzw. eingestellt werden, so sollte man darauf hinweisen, dass die Abb. ähnlich ist.

Siehe §8 Abs. 4 der AGB von eBay:

Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht.

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Nun, wenn sich die Beschreibung mit dem Foto widerspricht, liegt zumindest mal ein Irrtum vor. Die Auktion an sich kann also zumindest mal wegen diesem Irrtum angefochten werden.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tomskee
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen ähnlichen Fall, allerdings liegt der Warenwert unter 40 EUR. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer das Porto für die Rücksendung zahlt, auf die wir uns schon geeinigt haben.

Es geht dabei um eine Vinylplatte. In der Artikelbeschreibung ist angegeben, dass es sich um eine neue, unbenutzte und verschweisste Platte handelt. Auf dem Foto ist eine gebrauchte originalpressung der platte zu sehen (sieht der wiederveröffentlichung sehr ähnlich...da ist mir der Fehler passiert).

Da er der Meinung ist, dass eine Falschlieferung vorliegt, will er das Porto für die Rücksendung auf mich abwälzen. Ich denke, dass ich gemäß der Artikelbeschreibung den richtigen Artikel gesendet habe und er die Portokosten für die Rücksendung zahlen muss.

Wer ist im Recht?

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#6
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Wenn der Fehler auf Ihrer Seite liegt , wie sich aus dem oben gesagten ergibt , müßen Sie die Rücksendekosten tragen egal ob Warenwert unter oder über 40 Euro.

Seien Siefroh , daß derKäufer die Rückwandlung akzeptiert , es könnte sonst teurer für Sie werden unter Umständen - dafür wäre aber der genaue Artikeltext interessant.

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

allerdings liegt der Warenwert unter 40 EUR. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer das Porto für die Rücksendung zahlt,

Selbst wenn es sich nicht um Anfechtung des Kaufvertrages, sondern um Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechtes handelt, wäre das nur dann möglich, wenn Sie dies vorab in der Auktionsbeschreibung so festgelegt haben.

Das Gesetz sagt nämlich, daß bei Warenwert unter 40 EUR die Rücksendekosten dem K auferlegt werden *können*, aber nicht, daß er sie generell zu zahlen hat.

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