Artikel nicht erhalten, VK verschickt eigenmächtig unversichert

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel nicht erhalten, VK verschickt eigenmächtig unversichert

Hallo,
ich habe über Google zu euch gefunden und würde euch gerne mein Problem schildern.
Ich hatte dem VK eine Frage zu folgender Auktion geschickt:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180254717785
Da mir das Angebot jedoch nicht ganz zusagte für den Preis, habe ich es nicht ersteigert.
Als die Auktion ohne Sofortkauf auslief, schrieb mich der VK per eMail an, ob ich die Kamera noch haben wolle.
Wir einigten uns per eMail darauf das Profi Zubehör raus zu lassen und vereinbarten einen Preis von 150 Euro.
Da ich versicherten Versand gewünscht habe, sollte ich ihm 155,90 Euro überweisen, was ich auch sofort getan habe.
Auf eine spätere Nachfrage wegen der Sendungsidentnr. hin, antwortete mir der VK das er als Päckchen verschickt habe, da er nicht mehr an meinen Wunsch nach Paket Versand gedacht habe.
Lange Rede kurzer Sinn, das Päckchen ist angeblich seit Anfang Juli auf dem Weg zu mir, doch leider habe ich es noch nicht.
Der VK beruft sich darauf, das er die Angestellte bei der Post kenne und das die Sendung nachzuvollziehen sei, da er mit EC Karte bezahlt habe.
Am 9.7. schrieb mir der VK das er bei der Post einen Nachforschungsantrag für Päckchen mit Nachweis gestellt habe, weitere Info´s habe er jedoch noch nicht.
Er beteuert immer wieder, das er ehrlich ist und sie wirklich verschickt hat.
Er lebe vom An- und Verkauf mit Nikon Kamera´s und habe da sonst keine Probleme.

Nun wüsste ich gerne weitere Meinungen dazu, denn am liebsten wäre es mir, wenn ich komplett zurück treten kann.
Liebe Grüße Jessi

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

§447 (2) BGB says:

> Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

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#2
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Brabinder Singh,
danke für die schnelle Antwort und den Paragraph.
In welcher Form kann ich jetzt den Schaden geltend machen, Geld zurück oder eine neue Kamera?
Er bietet mir den Versand einer Kamera an, jedoch würde der noch dauern da er diese erst selber zugeschickt bekommt, daher wäre mir ein Rücktritt lieber, damit ich mir sofort eine andere kaufen kann.

Das Problem ist leider auch, das ich keine Postanschrift von dem VK habe, sodass ich nicht´s per Einschreiben oder so schicken kann.
Ich habe nur die eMail Adresse, den ebay Namen und die Bankverbindung.
LG Jessi

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#4
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Die Frage ist nun nur, wie teile ich das dem VK mit? Per eMail? oder eine Einwohnermeldeamtsanfrage um die Adresse herauszufinden?
LG Jessi

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#5
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Am 9.7. schrieb mir der VK das er bei der Post einen Nachforschungsantrag für Päckchen mit Nachweis gestellt habe

Sehr seriös. :augenroll:

Für Päckchen kann man gar keinen Nachforschungsauftrag stellen, da man keinen Beleg und keine Sendungsnummer hat und die Sendung auch nicht verfolgt wird. Das ist wie ein stinknormaler Brief, nur schwerer.


Und dass er keine Adresse in Ebay hat spricht auch für Seriösität ...
:augenroll:

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#6
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Folgendes habe ich ihm am 27.6.08 geschickt:
Eine letzte Bitte habe ich allerdings noch, ich hätte gerne versicherten Versand, falls ein Hermes Shop bei Ihnen in der Nähe ist, ist es dort sehr günstig, ansonsten halt DHL.

und hier seine Antwort am selben Tag:
Hallo,
O.K.
Hermes ist kein Thema, ist bei mir auch direkt um die Ecke.
Kostet dann glaube ich 5,90 Euro versichert.

Ich habe dann 5,90 Euro für versicherten Versand über Hermes bezahlt und statt dessen schickt er angeblich als Päckchen bei der Post.
LG Jessi

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#8
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ganz vergessen dazu zu sagen, das ich die Stadt weiß in der er wohnt.
LG Jessi

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wie hat er sich zu Deiner eMail-Mitteilung geäußert?Was hat Dir der Verkäufer denn auf Deine eMail-Anfrage zur Mitteilung seiner (Post-)Anschrift geantwortet?


Dies war seine Antwort auf meine eMail das ich gerne vom Kauf zurück treten möchte und mein Geld zurück möchte:
"Eine Erstattung des Kaufpreises kommt nicht in Frage.
Ich bin meinen Verpflichtungen nachgekommen und habe Ihnen die Kamera geliefert.
Die Zusendung einer 2.Kamera ist reines Entgegenkommen meinerseits bis diese Angelegenheit entgültig geklärt ist.
Zum Glück bin ich rechtsschutzversichert so dass ich nichts befürchten muß. Und vorzuwerfen habe ich mir sowieso nichts."
Auf meine Frage nach seiner Postanschrift (mit der Begründung das er sich doch seiner Meinung nach nicht´s vorzuwerfen habe) ging er einfach gar nicht ein.
Als ich noch eine eMail geschickt habe und daran erinnert habe, bekam ich keine Antwort.

Danke für den Tipp mit ebay, ich habe schon mal ein paar seiner Käufer angeschrieben.
LG Jessi

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#11
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die neueste Antwort von dem VK, leider wieder ohne Adresse, doch den Link zu dem Beitrag hier habe ich ihm gleich als Antwort geschickt:
Wenn ich nochmal einen seiner Kunden anschreibe, bekomme ich eine Verleumdungsanzeige von ihm.
Er gehe am Montag zum Anwalt, da er die Schnauze von mir voll habe.
Die Adresse hätte ich doch auf dem Postpaket der Kamera.
Ich solle es nicht übertreiben, sonst könne ich was erleben.
Auch ich habe mich an die gesetzmäßigen Richtlinien zu halten.
Und bis zur Klärung der Sachlage habe ich kein Verleumdungen zu äußern.
Er hatte mir Ersatz zugesichert. Aber auf Grund meines Verhaltens nehme er aber nun davon Abstand.
Ich höre von seinem Anwalt. Uns soll auf der Stelle weitere Anschuldigungen unterlassen.

Was sagt ihr dazu?

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#12
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Es ist gerichtlich auch die Methode eines Testkaufs anerkannt (etwa um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.) Du könntest also einfach (selbst, oder über einen anderen Account) über eBay eine andere Auktion des Verkäufers gewinnen, um an seine bei eBay hinterlegten Daten zu gelangen.

( Im Falle von Testkäufen zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher oder markenrechtlicher Ansprüche ist gerichtlich anerkannt, daß der Verkäufer anschließend die Testkauf-Kosten zu ersetzen/erstatten hätte. )

Nach dem Erhalt der eBay-Kaufabwicklungsdaten könntest Du (als Verbraucherin) dann einfach von Deinem Fernabsatz-Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Testkauf-Kaufvertrag widerrufen.


In der Hoffnung das du wirklich Recht hast, das diese Methode gerechtfertigt ist, habe ich gerade eine Sofortkaufen Auktion von ihm gewonnen und eine Mitteilung an den VK mit folgendem Satz gemacht:
Ich mache hiermit von meinem Fernabsatz-Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den Kaufvertrag für die oben genannte Kamera mit Ihnen!

War das okay so???
Er hat übrigends nochmal gerade ein paar Drohungen gemailt, aber wieder keine Adresse.
Die habe ich ja nun dank der Auktion. :devil:

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#13
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat er mir auf meinen Widerruf geantwortet:
das werden Sie mir teuer bezahlen .
Warten Sie mal ab !!
Ich gebe Ihnen eine Woche Zeit den Betrag von 175,00 Euro zuzügl. 7,90 Euro auf das angegebene Konto zu überweisen. Andernfalls wird Klage erhoben.

Ich hoffe nur, das ich nun keinen Fehler gemacht habe, in dem ich auf den Vorschlag gehört habe.
Also antwortet mir bitte schnell.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo Jessi,

hab ich das richtig verstanden, dass du ihm den Link zu diesem Thread bei 123recht gegeben hast ? Das hätte ich nicht gemacht, denn jetzt weiss er bereits vorher, was ihn als nächstes erwartet.

Der Testkauf war hier auf jeden Fall nötig, da er sich gleich mehrfach geweigert hat, seine Adresse zu nennen; ich hätte das aber lieber von einem Freund machen lassen.

Bei diesem Verkäufer hätte ich auch keine Bedenken, einen Rechtstreit zu führen. Halt uns auf dem Laufenden, aber sei nicht beleidigend oder so, denn: Feind liest mit;).

MfG Stefan

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#15
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,
ja, den Link hierzu habe ich ihm geschickt, hast wohl Recht das es ein Fehler war.
Ich hatte gehofft das er einsichtig wird, wenn er liest, das auch andere Leute sagen das er im Unrecht ist.
LG Jessi

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#16
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Hat der VK bei Ebay einen gewerblichen Account? Falls ja, ist seine Drohung wegen der Bezahlung nutz und sinnlos. Falls er ein privaten Account hat, wäre es interessant ob er dort nachhaltig mit gebrauchten Kameras handelt. Denn dann dürfte bald der nächste Mitbewerber auf Ihn aufmerksam werden und man könnte diesen VK abmahnen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jessi11182
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo raptor2,
er ist bei ebay als privater VK angemeldet.
In einer eMail teilte er mir mit, das er vom An- und Verkauf von Nikon Kameras lebe.
Wenn man sein Bewertungsprofil anschaut, hat er in der vergangenen Zeit sehr viele Nikon Kamera´s verkauft, teilweise sogar Neu mit Garantie.
Daher handelt er in meinen Augen gewerblich.
LG Jessi

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Na bitte. Dann beim FA anschwärzen und nen Mitbewerber suchen der den abmahnen möchte. Qual um jeden Preis. :rock:

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