Artikel doppelt verkauft

21. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
oliver9285
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel doppelt verkauft

Guten Abend,

ich bräuchte ihre Hilfe. Ich habe schon im Forum gesucht, aber keinen passenden Beitrag gefunden.

Ich habe einen Artikel bei ebay Kleinanzeigen eingestellt und mich dann mit einem potentiellen Käufer geeinigt. (Privatverkauf) Ich habe meine Kontodaten versendet und dann knapp 9 Tage lang gewartet. Ich habe keine Mail mehr erhalten und Geld wurde auch nicht überwiesen. Daraufhin habe ich einem weiteren Interessenten den Zuschlag erteilt.

Seit heute habe ich von beiden Käufern Geld auf meinem Konto :/

Letztendlich habe ich wohl 2 bindende Kaufverträge geschlossen, die ich erfüllen muss, aber nicht kann :(
Waren die gewährten 9 Tage zu kurz? Ich möchte mich erst hier im Forum absichern, bevor ich den ersten Käufer damit kontaktiere und ihm den Sachverhalt schildere...

Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.

Mfg oliver9285

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Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

auch wenn du 100Tage hättest warten müssen, hättest du warten müssen oder deinem K eine ordentliche Frist setzen müssen zur Zahlung, dies hast du wohl aber nicht, von daher, ja du musst beide KV bedienen, wie du das machst bleibt dir überlassen...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Meines Wissens muß nach den Ebay-Richtlinien die
Ware innerhalb 7 Tagen bezahlt werden.
Oder hat sich da was geändert ?
Einfach mal nachlesen. Wenn dem so ist, hat sich der
Käufer nicht an diese Richlinien gehalten und der
Kauf ist hinfällig.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Einfach mal nachlesen. Wenn dem so ist, hat sich der
Käufer nicht an diese Richlinien gehalten und der
Kauf ist hinfällig.



Das ist eine Super-Idee, aber leider steht da:

"Im Allgemeinen empfehlen wir, dass Sie innerhalb von 4 Tagen nach dem Kauf den Artikel bezahlen. Einige Verkäufer geben in ihren Angeboten an, wann der Artikel bezahlt werden soll."

Eine verbindliche Frist ist das leider nicht, im Käufer/Verkäufer-Verhältnis schon gar nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wenn dem so ist, hat sich der
Käufer nicht an diese Richlinien gehalten und der
Kauf ist hinfällig.


Das Gute ist, dass in Deutschland irgendwelche obskuren E-Bay Regeln nicht über den Normen des BGB stehen.
Das BGB gibt einen kostenfreien Rücktritt vom Kaufvertrag für einen solchen Fall einfach nicht her.
Der Verkäufer muss liefern, Schadensersatz leisten oder sich mit dem Käufer gütlich einigen.

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