Moin,
Ich habe mist gebaut.
Und zwar habe ich ein Autoteil welches für ein älteres Modell ist und nichtmehr hergestellt wird und daher wohl eher zu den Raritäten gehört (Wert um die 500 Euro) zweimal spottbillig (200 euro) eingestellt, einmal unverbindlich (wie ich dachte) bei ebay kleinanzeigen und einmal bei ebay als sofortkauf.
Bei ebay kleinanzeigen hat mich zuerst jemand kontaktiert und wir haben uns auf 100 euro geeinigt (brauche dringend geld) + versand. Er hat das geld sofort überwiesen und ich sagte den versand zu sobald das geld da ist.
So weit so gut, an sich alles kein Problem, nur vergas ich leider bei Ebay das Angebot für 200 wieder rauszunehmen und jemand kaufte das Teil. (Zeitspanne dazwischen ca. 3 stunden)
Daraufhin habe ich den 80 euro käufer freundlich angeschrieben und mich entschuldigt und um verständnis gebeten dass ich auf das höhere Angebot eingehe da ich dringend geld brauche. Als aufwandsentschädigung habe ich ihm eine Aufrundung des betrags von 107 auf 115 euro bei der Rücküberweisung angeboten. (Bis zu dem Zeitpunkt wusste ich nichtmal, dass die Zusage die ich ihm per Email machte wohl bindend ist?)
Zurück kam nur dass er auf Lieferung besteht und die Ware bis ende nächste Woche erwartet.
Daraufhin habe ich bei Ebay einen fall mit der Bitte um einvernehmlichen Rücktritt eröffnet und in einer kurzen erklärung dem Käufer geschildert warum ich ihm den Artikel nicht liefern kann. Innerhalb von 5 Minuten kam eine Ablehnung ohne Antwort zurück. Daraufhin habe ich nochmal freundlich per Ebay nachricht nachgehakt ob wir uns nicht so einigen könnten, bis jetzt kam keine Antwort.
Was mache ich nun?
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Artikel ausversehen doppelt verkauft
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Es besteht ein gültiger Kaufvertrag. Der Käufer kann auf der Lieferung der Ware bestehen. Liefern Sie nicht, müssen Sie eventuell Schadensersatz bezahlen (wenn die Ersatzbeschaffung nur zu einen höheren Preis möglich ist).
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
Sie haben zwei Kaufverträge geschlossen die sie erfüllen müssen.
Wenn Sie das nicht können machen Sie sich schadensersatzpflichtig.
Was ich nicht verstehe. Wenn Sie die Ware für EUR 200,-- bei ebay einstellten, weshalb konnte der Käufer diese dann für 80,-- erwerben?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich hatte die Ware auch für 200 bei Ebay kleinanzeigen, allerdings als VHB. Daher hatten wir uns ursprünglich auf 80 geeinigt. Zum einen aus Geldnot und zum anderen da ich mir nicht ganz über den Wert der Scheibe bewusst war.
Noch was anderes:
Ich habe nun einen ersatz aufgetrieben und könnte diesen besorgen und einem der beiden zukommen lassen, allerdings bräuchte ich dafür einige Zeit, sagen wir mal 4 wochen. Da ich erst auf das Geld für die ware angewiesen bin und der Ersatz aus dem Ausland kommt. Steht mir eine gewisse Zeit dafür zu oder muss ich für den Zeitaufwand dann ggf. auch schadensersatz Zahlen?
Und kann man die Ware als gleichwertig betrachten wenn sie aus dem Zubehör stammt und nicht original ist wie das ursprüngliche Teil?
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-- Editiert quader77 am 04.03.2012 09:06
-- Editiert quader77 am 04.03.2012 09:08
Hallo,
also wenn es sich bei dem von dir nun aufgetriebenen Teil nicht um ein original handelt, du aber Original Teile verkauft hast, dann ist das keineswegs gleichwertig!
Hier wird es sich wohl eher um Teile handeln, die schon Oldtimerreif sind, da sind Originale ganz anders anzusehen als Zubehörteile...
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Nein es ist nur fuer ein vorgaengermodell, eins aus den 90ern. Das bloede ist, dass der kaeufer bei ebay sich seit der kommentarlosen ablehnung des ruecktrittsgesuches nichtmehr meldet, wie soll ich ihm da ein angebot unterbreiten um meinen fehler wieder gut zu machen.
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Wie wäre es mit Brief schreiben hast doch sicher seine Adresse...
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