Angebot beendet, Verkäufer ausgeschlossen?

10. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)
Angebot beendet, Verkäufer ausgeschlossen?

Hallo zusammen,


folgendes Problem:

Bei ebay und per Email erreichte mich die Nachricht, daß der Verkäufer des Artikels Nr. ... vom Handel bei ebay ausgeschlossen wurde, verbunden mit den üblichen Hinweisen auf sorgfältiges Vorgehen, falls ich den Artikel gekauft habe usw.

Das Schreiben ist mir so nicht neu, aber: Ich habe nie auf den entsprechenden Artikel geboten oder ihn gekauft.

Ist das jetzt ein "Postirrläufer", hat hier jemand unter meinem Namen geboten, sollte ich mir schnell ein neues Paßwort vergeben? Oder mache ich mir hier grundlos Sorgen?

Vielen Dank für Beruhigung. ;)


Schönes Wochenende allerseits!

Gruß,

der Ritter

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

da ebay ja nur die bieter dieses artikels anschreibt und du diesen artikel nicht kennst solltest du dir schnellstens ein neues pw ausdenken, da ja scheinbar wer unter deinem nick geboten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

So eine Mail habe ich auch schon des öfteren bekommen.
Es reicht bereits aus, wenn man auf den Artikel geboten hatte.
Ebay schreibt dann alle Bieter darauf an, und möchte nur darauf hinweisen, das man nix kaufen soll, wenn der Verkäufer sich vielleicht trotzdem bei einem seiner Bieter melden sollte.


-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo ihr zwei,


danke für das schnelle Feedback.


@Campa: Das mit dem "geboten hatte" hat mich auf die richtige Spur gebracht. Ich habe tatsächlich vor etwa zwei Monaten auf eine CD mit dem entsprechenden Titel geboten, dann aber nicht gekauft. Könnte also durchaus sein, daß das daran liegt.

Wie lange nach Ende einer Auktion, an der man sich beteiligt hat, gibt es denn noch solche "Warnmails"? Gibt's da Erfahrungswerte?


Gruß,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich denke mal höchstens so lange,bis die Artikel bei ebay nicht mehr gespeichert sind,also ca. 3 Monate.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

bis die Artikel bei ebay nicht mehr gespeichert sind

Sagen wir lieber 'abrufbar'. Speichern tut eBay grundsätzlich alles und löscht nichts endgültig, die könnten auch noch Auktionen und Gebote aus 1995 wieder hervorholen, wenn sie wollten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo nochmal,

ob die ebayaner den Artikel jetzt speichern oder abrufbar halten, ist deren Sache. Ich bin auf jeden Fall beruhigt, daß hier nichts über meinen Account gelaufen ist, was ich nicht war/wollte, und danke euch nochmal für das schnelle Feedback.


Gruß,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.294 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen