Hallo!
Ich habe eine DVD mit 2 Discs über Ebay verkauft. Nun behauptet der Käufer, nachdem er die DVD erhalten hat, dass ich falsche Angaben gemacht hätte und nicht 2 Discs, sondern 3 Discs hätte liefern müssen, d.h. ich hätte eine Disc unterschlagen!
Hier der Link zu der Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6466912364&sspagename=ADME:B:AAQ:DE:1
Bitte teilt mir mal eure Meinung mit und wie ich mich gegenüber dem Käufer verhalten sollte.
Gruß
stebra
Angeblich falsche Beschreibung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hat er eine Begründung dafür verraten?Wie kommt er auf drei?
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Dies war die 1. Nachricht:
Bin leider nicht vollkommen zufrieden, denn laut Ihrem Angebot habe ich die !!!complete!!! first season von charmed, d.h. für mich das diese dvds die komplette 1.Staffel (also 16!!!Folgen) umfasst, gekauft.
Dann kam die 2. Nachricht:
Ich korrigiere meine Nachricht: Die komplette 1.Staffel besteht aus 22 Folgen!!!!!!!!!!!!!
Auch wenn Sie mir nur vol. 1 der ersten staffel geschickt hätten, wären es 3 DVD`s gewesen! Sie haben mir also eine dvd unterschlagen!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da steht doch eindeutig das es DVD 1+2 sind?
Verstehe das Problem nicht.
Also Ihre Beschreibung ist doch eindeutig, also was solls.
Er verwechselt das offenbar hiermit:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/B0007ZJNEC/qid=1138456005/sr=1-8/ref=sr_1_11_8/028-7863180-3641346
Deine DVD hat ein anderes Cover und anderen Text!
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Wie kommt er auf die komplette Staffel??
Finde kein Wort davon in der Beschreibung.
Also nicht aus der Ruhe bringen lassen, denn hier liegt der Irrtum beim Käufer.
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"Gruß
Campa"
In der Beschreibung steht zum einen ausdrücklich, dass es sich um 2 DVD's handelt und zum 2.ten haben Sie auch noch die enthaltenen Folgen namentlich aufgeführt. Ich finde, Sie haben eine vorbildliche Beschreibung geliefert. Wenn der Käufer nicht lesen, und/oder nicht zählen kann, so ist das bestimmt nicht Ihr Problem. Also, nicht einschüchtern lassen. Sie sind eindeutig im Recht.
Gruss,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Wie kommt er auf die komplette Staffel??
Finde kein Wort davon in der Beschreibung.
Er bezieht sich wohl auf das DVD-Cover und dessen erste Zeile 'The Complete Season', ignoriert dabei aber die Einschränkung der zweiten Zeile.
Ich sehe auch nirgends, wo der VK ex- oder implizit die komplette Staffel angeboten hat. Von daher gebe ich Ansprüchen des K eher keine Chancen.
Ich gebe mir bei den Beschreibungen auch immer große Mühe, um eben solche Irrtümer möglichst auszuschließen. Hoffe nur, dass ich dadurch keine negative Bewertung bekomme.
Ich werde den Käufer nun dezent auf die Artikelbeschreibung hinweisen.
Außerdem hat der Käufer die DVD´s schon vor fast 3 Wochen bekommen. Warum meldet er sich erst jetzt?
LG
stebra
-- Editiert von stebra am 28.01.2006 18:07:34
Deine Artikelbeschreibung ist super, war alles korrekt beschrieben. Keine Angst du liegst im Recht. Schreibe Ihn höfflich per Email damit er sich täuscht und kläre auf damit es sich nur wie beschrieben um DVD 1+2 der ersten Staffel handelt. Mfg. robin
Und jetzt?
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