Angabe Lieferumfang reicht nicht?

16. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Coralina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angabe Lieferumfang reicht nicht?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.

Ich habe einen Artikel bei Ebay versteigert. Zu Informationszwecken habe ich die Leistungsbeschreibung von der Herstellerseite mit angefügt. Das habe ich auch gekennzeichnet. In dieser Beschreibung steht wie dieser Artikel verbaut werden kann. In der Herstellerbeschreibung steht nichts zum Lieferumfang.
In einem weiteren Abschnitt habe ich klar den Lieferumfang der Auktion beschrieben (Artikel und Verbindungskabel). Es handelt sich um einen gebrauchten Artikel, nicht um Neuware.
Auch auf dem Foto zur Auktion wird der komplette Lieferumfang dargestellt.

Der Käufer vermisst jetzt Zubehör um den Artikel verbauen zu können und fordert mich auf diesen zu liefern.

Ich habe Ihn darauf hingewiesen das ich den Lieferumfang klar beschrieben habe und er auch auf dem Foto ersichtlich war. Des Weiteren hätte er bei Unklarheiten jederzeit die Möglichkeit gehabt mir Fragen zu stellen.

Dennoch habe ich nach einem fehlenden Teil gesucht und es auch gefunden. Das Angebot es gegen Erstattung der Protokosten zu verschicken hat er abgelehnt.

Was meint Ihr? Ich denke man kann von einem Bieter verlangen Fragen zur Auktion zu stellen wenn einem etwas unklar ist, oder?

Danke und schöne Grüße

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Ich denke man kann von einem Bieter verlangen Fragen zur Auktion zu stellen wenn einem etwas unklar ist, oder?
***
Ob man das verlangen kann...??? Zumindest wird es im Interesse des Käufers sein müssen, falls ihm etwas unklar ist. Hier wird es so sein, dass er überhaupt nicht darüber nachgedacht hat, weil er vielleicht nicht wusste, was alles dazu gehört.
***
Wenn der Lieferumfang in der Auktion angegeben worden ist und nicht die Rede von "komplettem Zubehör" etc. war, hat der Käufer das bekommen, was versprochen war.

Wenn er sich anderes darunter vorgestellt hat, ist das sein Problem. Jedenfalls hat der Verkäufer seinen Teil des Vertrags erfüllt, alles andere ist Kulanz.

-- Editiert am 16.03.2009 22:11

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Coralina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja.

In der Beschreibung werden nur die Eigenschaften beschrieben. der Herstellerlieferumfang wird nicht erwähnt.

Die Ableitung die der Käufer sich gebildet hat, stammt aus den Systemanforderungen.

Bei einem neuen Artikel wäre ich auch bei Dir, aber hierbei handelte es sich um einen gebrauchten Gegenstand. Würde ich das dazugehörige Zubehör versteigern, hätte ich es im Lieferumfang angegeben. Genauso wie ich es beim Verbindungskabel gemacht habe.

Grüße

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