Anderer Artikel als beschrieben

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pepina1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anderer Artikel als beschrieben

Hallo zusammen,
wenn man ein Sportlenkrad bei eBay von einer Privatperson ersteigert hat, welches als 30cm Sportlenkrad (Kennung wäre 3L300) inseriert war, es nun aber in Wirklichkeit ein 33cm Sportlenkrad (Kennung 3L33) ist, dann ist das ja Grund genug dafür, das Geld zurück zu bekommen und den Artikel zurück zu schicken, auch bei einem privaten Kauf, oder?

Wenn dem Verkäufer also der Vorschlag gemacht wurde, er solle das Geld zurück überweisen, inkl. der anfallenden Versandkosten und daraufhin bekomme er dann das Lenkrad zurück, wäre das doch ok, oder?

Angenommen der Verkäufer möchte aber, dass man das Lenkrad zuerst zurück schickt und man ERST DANN das Geld bekommt. Muss man darauf eingehen oder kann man rechtlich dagegen angehen?

Das Vertrauen an den Verkäufer ist schließlich zerstört, da er ja einen Fehler gemacht hat. Da der Fehler ja auf seiner Seite liegt, muss er doch den ersten Schritt machen, oder?

MfG Pepina

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-- Editiert Pepina1988 am 06.11.2013 21:14

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

es gibt zwar keine rechtliche Vorschrift wie man bei einer solchen Rückgabe verfahren sollte, aber man kann nur jedem VK raten erst zurücksenden lassen, dann Geld zurück, blos nicht anders! Dein VK kann man lso nur beglückwünschen zu diesem gewollten Vorgang!

Du solltest dir einen Zeugen nehmen zum einpacken und versenden...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Geld gegen Ware, ich wüsste nicht das das nicht auch bei einer Rückabwicklung gelten sollte. Alternativ hat er dir den falschen Artikel und damit eigentlich noch gar nichts geliefert. Du könntest ihn also auch in Verzug setzen, vom Kaufvertrag zurücktreten und so dein Geld verlangen. Ist aber langwieriger und wird wohl auch nicht zur Laune des Verkäufers beitragen.

Ob das Vertrauen in den Verkäufer nun nur dadurch das er einen falschen Artikel geliefert hat zerstört ist muss jeder selbst wissen, wenn er sonst kooperativ war und es keine anderen Gründe für Misstrauen gibt würde ich das zumindest anders sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es ist absolut üblich, und so handhaben es auch alle Händler, Zug-um-Zug zurückabzuwickeln mit Ware zurück - erst dann Geld zurück.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Angenommen der Verkäufer möchte aber, dass man das Lenkrad zuerst zurück schickt und man ERST DANN das Geld bekommt. Muss man darauf eingehen oder kann man rechtlich dagegen angehen?

Das Vertrauen an den Verkäufer ist schließlich zerstört, da er ja einen Fehler gemacht hat. Da der Fehler ja auf seiner Seite liegt, muss er doch den ersten Schritt machen, oder?



Ja, genau so ist das. Ihr habt euch da auf den Rücktritt verständigt. Alle Kosten hat dabei der Verkäufer zu tragen.

Der Kauf ist Zug um Zug rückabzuwicklen. Dabei ist Austauschort an deiner Haustür, nicht beim Verkäufer. Das sieht immerhin der BGH so.

Also entweder er holt die Ware bei dir ab und gibt dir dabei den Kaufpreis. Oder er geht in Vorleistung und überweist dir das Geld + VSK.

Viel helfen wird es dir aber nicht, du wirst ihn kaum davon überzeugen können.

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